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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24225
VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04 (https://dejure.org/2006,24225)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2006 - 78-IV-04 (https://dejure.org/2006,24225)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 78-IV-04 (https://dejure.org/2006,24225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz, wonach das Amt des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs mit Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    Insoweit handelt es sich vielmehr wegen der unterschiedlichen Bindungen um zwei getrennte Berufe (vgl. SächsOVG SächsVBl. 1999, 186 [187] = NVwZ 2000, 708, unter Hinweis auf BVerfGE 73, 301 [316]).

    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).

    Je mehr demgegenüber die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten und je eher die Regelung der persönlichen, stärker der Berufsfreiheit zuzuordnenden Rechtsstellung des Grundrechtsträgers unterfällt, desto stärker entfaltet Art. 28 Abs. 1 SächsVerf seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [377]; 73, 301 [315]).

    Dabei kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die ausgeübten Funktionen auch der staatlichen Verwaltung hätte vorbehalten können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80; BVerfGE 73, 301 [315 f.]).

    Aus diesen Gründen sind für den Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG statthaft (vgl. BVerfGE 73, 301 [316]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).

    Je mehr demgegenüber die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten und je eher die Regelung der persönlichen, stärker der Berufsfreiheit zuzuordnenden Rechtsstellung des Grundrechtsträgers unterfällt, desto stärker entfaltet Art. 28 Abs. 1 SächsVerf seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [377]; 73, 301 [315]).

    a) Art. 33 GG ermöglicht für die Berufe im öffentlichen Dienst und die ihnen angenäherten Berufe Sonderregelungen, welche die Voraussetzungen der Berufsausübung, insbesondere Höchstaltersgrenzen, betreffen können und sich für die formell außerhalb des öffentlichen Dienstes stehenden Berufsinhaber desto mehr an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen dürfen, je mehr der Beruf an den öffentlichen Dienst angenähert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 16, 6 [22]; 54, 237 [245 f.]; 73, 280 [292], 301 [315 f.]; 64, 72 [83]).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    Dabei kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die ausgeübten Funktionen auch der staatlichen Verwaltung hätte vorbehalten können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80; BVerfGE 73, 301 [315 f.]).

    a) Art. 33 GG ermöglicht für die Berufe im öffentlichen Dienst und die ihnen angenäherten Berufe Sonderregelungen, welche die Voraussetzungen der Berufsausübung, insbesondere Höchstaltersgrenzen, betreffen können und sich für die formell außerhalb des öffentlichen Dienstes stehenden Berufsinhaber desto mehr an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen dürfen, je mehr der Beruf an den öffentlichen Dienst angenähert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 16, 6 [22]; 54, 237 [245 f.]; 73, 280 [292], 301 [315 f.]; 64, 72 [83]).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Zahl der Notarstellen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).

    Je mehr demgegenüber die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten und je eher die Regelung der persönlichen, stärker der Berufsfreiheit zuzuordnenden Rechtsstellung des Grundrechtsträgers unterfällt, desto stärker entfaltet Art. 28 Abs. 1 SächsVerf seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [377]; 73, 301 [315]).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).

    a) Art. 33 GG ermöglicht für die Berufe im öffentlichen Dienst und die ihnen angenäherten Berufe Sonderregelungen, welche die Voraussetzungen der Berufsausübung, insbesondere Höchstaltersgrenzen, betreffen können und sich für die formell außerhalb des öffentlichen Dienstes stehenden Berufsinhaber desto mehr an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen dürfen, je mehr der Beruf an den öffentlichen Dienst angenähert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 16, 6 [22]; 54, 237 [245 f.]; 73, 280 [292], 301 [315 f.]; 64, 72 [83]).

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).

    a) Art. 33 GG ermöglicht für die Berufe im öffentlichen Dienst und die ihnen angenäherten Berufe Sonderregelungen, welche die Voraussetzungen der Berufsausübung, insbesondere Höchstaltersgrenzen, betreffen können und sich für die formell außerhalb des öffentlichen Dienstes stehenden Berufsinhaber desto mehr an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen dürfen, je mehr der Beruf an den öffentlichen Dienst angenähert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 16, 6 [22]; 54, 237 [245 f.]; 73, 280 [292], 301 [315 f.]; 64, 72 [83]).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    Ebensowenig berührt ist der im Zusammenhang mit der Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 2005 (Rechtssache C-144/04, Mangold ./. Helm, Rn. 74 f.) angenommene allgemeine Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    a) Art. 33 GG ermöglicht für die Berufe im öffentlichen Dienst und die ihnen angenäherten Berufe Sonderregelungen, welche die Voraussetzungen der Berufsausübung, insbesondere Höchstaltersgrenzen, betreffen können und sich für die formell außerhalb des öffentlichen Dienstes stehenden Berufsinhaber desto mehr an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen dürfen, je mehr der Beruf an den öffentlichen Dienst angenähert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 16, 6 [22]; 54, 237 [245 f.]; 73, 280 [292], 301 [315 f.]; 64, 72 [83]).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
    Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz, nicht die subjektiven Absichten des historischen Gesetzgebers, auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und hierbei in erster Linie vom objektiven Gehalt der Norm auszugehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1776 [1777]; BVerfGE 21, 292 [299]).
  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

  • OVG Sachsen, 22.04.1999 - 2 S 354/98

    Ermächtigungsgrundlage; Delegation der Regelungsbefugnis; Verordnungsgeber; …

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch …

    Der Verfassungsgerichtshof hat den angegriffenen Normsetzungsakt, nicht die Motive des Gesetzgebers, auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und hierbei in erster Linie vom objektiven Gehalt der Regelung auszugehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04).
  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Altersgrenze

    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiven Absichten des historischen Gesetzgebers, sondern in erster Linie auf den objektiven Gehalt der Norm an (SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 28).

    Zu der gleichlautenden Vorgängerregelung des § 20 Abs. 2 Nr. 2 SächsVermKatG 2003 hat der SächsVerfGH mit Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 - entschieden, dass sie nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt und es bei der Herabsetzung der Altersgrenze von 70 auf 68 Jahre keiner Übergangsregelung bedurfte.

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße; …

    Rn. 87 In Sachsen üben öffentlich Bestellte Vermessungsingenieure einen freien, aber staatlich gebundenen Beruf aus; die ihnen grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit steht in Wechselwirkung zu Art. 33 GG (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 14;… VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15. März 2013 - 32/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15

    Altersgrenze als Erlöschensgrund für das Amt Öffentlich bestellter …

    Vielmehr bezieht sich das Berufungsurteil insoweit erkennbar auf den Einzelfall der hier streitgegenständlichen Regelung und verweist zur Begründung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen vom 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 - (LVerfGE 17, 363 ), in der unter Würdigung der konkreten Altersstruktur der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes eine Verletzung rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes ausgeschlossen wurde.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die …

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  • OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15

    Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - …

    b) Mit dem Widerruf der Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wird in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl eingegriffen (vgl. dazu: BVerfG…, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 -, BVerfGE 73, 301-322, Rn. 31; SächsVerfGH, Beschluss vom 28.06.2006 - Vf. 78-IV-04 -, Rn. 16, juris; OVG NW…, Beschluss vom 01.12.2014 - 14 A 1802/13 -, Rn. 6, juris), so dass der Widerruf insbesondere am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.
  • VG Koblenz, 02.08.2006 - 1 L 1146/06

    Wahlvorbereitungen in Idar-Oberstein können anlaufen

    Insoweit nimmt die Kammer ausdrücklich Bezug auf die Einschätzung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2006, Vf.78-IV-04), der ausgeführt hat:.
  • OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12

    Vermessungsingenieure, Höchstaltersgrenze, sozialpolitische Ziele, …

    Rn. 8 Insoweit kommt es nicht auf die subjektiven Absichten des historischen Gesetzgebers, sondern in erster Linie auf den objektiven Gehalt der Norm an (SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 28).
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