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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9871
BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 (https://dejure.org/1998,9871)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 (https://dejure.org/1998,9871)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 623/96 (https://dejure.org/1998,9871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Möbelauslieferung und -montage - Anforderungen an die Wirksamkeit einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte ordentliche Kündigung und soziale Rechtfertigung dieser - Voraussetzungen für den Übergang eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung nicht auf deren Zweckmäßigkeit oder sachliche Rechtfertigung, sondern nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen der offenbaren Unvernunft oder Willkür hin überprüfen (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 26. September 1996, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (vgl. nur Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Nur dann sind sie in die Gesamtabwägung, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, einzubeziehen (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1997, aaO, zu II 2, 3 der Gründe;… vom 11. Dezember 1997, aaO, zu B I der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 ; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I der Gründe).

    Nur dann sind sie in die Gesamtabwägung, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, einzubeziehen (…vgl. Senatsurteile vom 13. November 1997, aaO, zu II 2, 3 der Gründe; vom 11. Dezember 1997, aaO, zu B I der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 ; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung nicht auf deren Zweckmäßigkeit oder sachliche Rechtfertigung, sondern nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen der offenbaren Unvernunft oder Willkür hin überprüfen (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… BAG Urteil vom 26. September 1996, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Nur dann sind sie in die Gesamtabwägung, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, einzubeziehen (…vgl. Senatsurteile vom 13. November 1997, aaO, zu II 2, 3 der Gründe;… vom 11. Dezember 1997, aaO, zu B I der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Kein Betriebsübergang liegt in der Regel vor, wenn ein Dienstleistungsunternehmen zwar das Personal einer wirtschaftlichen Einheit übernimmt, aber zur Erfüllung anderer Arbeiten einsetzt (vgl. auch Senatsurteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - …

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 ; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 26.08.1996 - 7 Sa 981/95

    Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage; Kündigungsschutz klage gegen …

    Auszug aus BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. August 1996 - 7 Sa 981/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (zB BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 623/96 - nv.; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG v. 11.12.1997 - 8 AZR 729/96, NZA 1998, 534 = ZIP 1998, 666; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 623/96, ZAP ERW 1998, 142; BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 676/97, NZA 1999, 420 ; BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 500/97, ZInsO 1999, 420 ).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang dar ( BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 82/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 156/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 ABR 83/96, = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 197/95 , = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 , = ZAP ERW 1998, 142, mit gemeinsamer Anm. von Berscheid).
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