Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung; unentgeltliche Verfügung - Judicialis
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
- Wolters Kluwer
Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum - Ausschluß der Rückübertragung - Unentgeltliche Verfügung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Entgeltlichkeit der Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- VG Cottbus, 09.06.1999 - 1 K 78/96
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
VG Cottbus vom 9. Juni 1999 - Az.: VG 1 K 78/96 -.BVerwG 8 B 31.00 VG 1 K 78/96.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Dazu hätte es der Darlegung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13, 14). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -).
- BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99
Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück; …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -). - BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97
Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Die Beschwerde hat indes mit dem Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39) keine Divergenzentscheidung benannt; denn sie verhält sich zum Redlichkeitsschutz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, um den es vorliegend nicht geht. - BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -).
- BVerwG, 11.12.2024 - 8 C 12.23
Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über …
§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG setzt eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraus (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37…, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).Rn. 27 a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG eine entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes voraussetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37…, vom 28. Februar 2006 - 8 B 89.05 - ZOV 2006, 146 Rn. 9 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5;… Wasmuth, in: Clemm [Hrsg.], Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG, Stand Juli 2023, Rn. 458;… Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 3, Stand Juli 2022, Rn. 350, auf die Rn. 346 verweist).
Er dient der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstücksverkehrs (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).
Das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit eines kostenlosen Erwerbs ist dagegen ohne Rückhalt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37 …und vom 17. April 2009 - 8 B 28.09 - ZOV 2009, 210 Rn. 5).
- VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03
Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung
Das BVerwG habe in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 - ausdrücklich festgestellt, dass die Entgeltlichkeit für den Untergang des Rückübertragungsanspruchs rechtserheblich sei.Ist über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden, erlischt nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG der Restitutionsanspruch; an die Stelle der Rückgabe tritt der Anspruch auf Auskehr des Erlöses (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145.98 - Buchholz 428 § VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - 7 C 2.99 -.) Daraus folgt, dass § 3 Abs. 4 S. 3 VermG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Unentgeltlichkeit des der Verfügung zugrundeliegenden Kausalgeschäfts voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 zitiert nach juris, Rn 5), mithin die Entgeltlichkeit für den Untergang des Rückübertragungsanspruchs nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG rechtserheblich ist (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 a. a. O.).
Der in § 3 Abs. 4 S. 3 VermG angeordnete Ausschluss der Restitution erfolgt aus Gründen der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstückverkehrs- somit des Drittschutzes - (BVerwG, Beschluss vom 23. - Mai 2000 - 8 B 31/00 - a. a. O.).
Vor diesem Hintergrund ist kein triftiger Grund ersichtlich, um von der Verkehrsfähigkeit auch solcher Vorgänge zu Lasten von Berechtigten auszugehen, die unentgeltlich sind (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 zitiert nach juris).
- BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05
Grundstück; Rückgabe; Restitutionsausschluss; Siedlung; Siedlungsbau; komplexer …
Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass unentgeltliche Verfügungen über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nicht hindern (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).Da § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 -, a.a.O.), kann in der vorliegenden Konstellation keine entgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem Grundstück gesehen werden.
- OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12
Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer …
Es war nicht zwangsläufig zu erwarten, dass die Eigentumsübertragung keinen Bestand gegenüber dem angemeldeten Restitutionsanspruch haben würde, zumal die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unentgeltliche Verfügungen einer Restitution nicht entgegenstehen, erst am 23. Mai 2000 erging (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000, Az.: 8 B 31/00). - BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02
Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche …
- BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10
Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren
Im Übrigen hindert eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37). - OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08
Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer …
Danach sei das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit eines kostenlosen Erwerbs des restitutionsbelasteten Grundstücks ohne Rückhalt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000, Az. 8 B 31/00; zitiert nach juris). - BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; …
Im Übrigen hindert eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37). - VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
- BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher …
Vor diesem Hintergrund ist kein triftiger Grund ersichtlich, um von der Verkehrsfähigkeit auch solcher Vorgänge zu Lasten von Berechtigten auszugehen, die unentgeltlich sind (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37). - BVerwG, 11.08.2004 - 7 B 65.04
Unternehmensrestitution; Unmöglichkeit Rückgabe; Veräußerung; Nichterreichen des …
- VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
- BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender, …
- BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10
Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame …
- BVerwG, 20.08.2008 - 8 B 42.08
Erlöschen des Restitutionsanspruches infolge einer zivilrechtlich wirksamen …
- BVerwG, 18.06.2001 - 8 B 38.01
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung …
- VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
- VG Berlin, 23.03.2007 - 4 A 32.07
Kein Restitutionsausschluss bei unentgeltlicher Verfügung
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