Rechtsprechung
| VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19 We |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
Thüringer Verfassungsschutz; Unterlassung einer öffentliche Äußerung des Amtes für Verfassungsschutz, eine Person oder Vereinigung werde als Prüffall behandelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzes: AfD durfte nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Landesverfassungsschutz in Thüringen durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen - Landesverfassungsschutz in Thüringen durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verfassungsschutz darf AfD-Landesverband nicht als "Prüffall" bezeichnen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96
Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Wird ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerung eines Amtsträgers geltend gemacht, so ist die Körperschaft Klagegegner, der der Amtsträger angehört (BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, 8 B 33/96, Juris-Rdnr. 5; dem folgend st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19.12.2016, 8 E 1052/16).Rechtsgrundlage für das Begehren der Klägerin ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, der in § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB wurzelt und allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.1996, a.a.O.;… dem folgend st. Rspr. der Kammer, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Das Recht, als Partei frei von staatlicher Einflussnahme an der politischen Willensbildung mitzuwirken, steht nicht nur der Bundespartei zu, sondern auch dem Landesverband (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris-Rdnr. 31 ff).Rn. 15 Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2019, 13 L 202/19, Juris) und Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Diese Befugnis umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit und dabei auch das Aussprechen von Empfehlungen und Warnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.02.2018, 2 BvE 1/16, Juris-Rdnr. 56).
- BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Das Bundesverwaltungsgericht gewährt diesen Rückgriff dann, wenn eine einfachgesetzliche Rechtsgrundlage fehlt und der Gesetzgeber untätig geblieben ist (Urteil vom 20.02.2013, 6 A 2/12, Juris-Rdnr. 29). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Gewährleistet ist nicht nur die freie Gründung und Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern diese Mitwirkung ist durch Regeln gesichert, die den Parteien gleiche Rechte und gleiche Chancen gewähren (BVerfG, Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19, Juris- Rdnr. 46). - VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19
Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Rn. 15 Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2019, 13 L 202/19, Juris) und Düsseldorf (Urteil vom 24.02.2021, 20 K 5100/19, Juris). - BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Das Gewicht des Eingriffs in die freie Betätigung einer Partei ist ein anderes, je nachdem, ob über die Partei nur behördenintern Informationen gesammelt werden sollen (s. oben Ziffer 2.2.2.) oder ob bereits vor dem abschließenden Ergebnis dieser Tätigkeit die Öffentlichkeit über eventuelle Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterrichtet werden soll, die von der Partei ausgehen (BVerwG, Urteil vom 21.07.2010, 6 C 22/09, Juris-Rdnr. 31). - BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Sie erfordert demgemäß eine gesetzliche Grundlage, welche die Voraussetzungen eines solchen Eingriffs regelt und dafür Sorge trägt, dass das Interesse der Partei, an der politischen Willensbildung ungehindert teilzunehmen, und das Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen Aufklärung über verfassungsfeindliche Tendenzen zu einem verfassungskonformen Ausgleich gebracht werden (BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005,1 BvR 1072/01, Juris; ebenso BVerwG…, Urteil vom 26.06.2013, 6 C 4/12, Juris-Rdnr. 26). - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Abzustellen ist auf den objektiven Erklärungswert der Äußerung für ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012, 1 BvR 901/11, Juris-Rdnr. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20
Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge …
Auszug aus VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 1151/19
Das Parteiengrundrecht aus Art. 21 Abs. 1 GG schließt es nicht aus, dass eine Partei, die nicht verboten ist, in staatlichen Äußerungen als verfassungsfeindlich bezeichnet oder mit anderen negativen Werturteilen versehen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2020, OVG 1 S 55/20, Juris-Rdnr. 19). - BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12
Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall; …
- VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18
Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.
- VG Berlin, 22.02.2021 - 1 L 127.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Berichterstattung über Prüffälle
- OVG Thüringen, 23.03.2020 - 4 EO 113/20
Gewährung von Eilrechtsschutz bei Geltendmachung eines umfangreichen, eine …
- VG Weimar, 05.11.2024 - 8 E 1652/24
Öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch des Landesverbands Thüringen der …
Denn in diesem Rahmen nimmt eine Äußerung teil an der spezifischen Autorität der hoheitlichen Stellung und gewinnt so ein besonderes Gewicht, das der Äußerung eines Privaten nicht zukommt (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 11.6.2021 - 8 K 1151/19 We). - VG Weimar, 11.06.2021 - 8 K 498/20
Klagebefugnis von Mitgliedern der AfD; Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten …
Namentlich genannt wird lediglich der Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland, der für seine parallel erhobene Klage (8 K 1151/19 We) die Klagebefugnis besitzt. - VG Weimar, 02.08.2021 - 8 E 665/21
Öffentlich-rechtlicher Unterlasssungsanspruch
Denn in diesem Rahmen nimmt eine Äußerung teil an der spezifischen Autorität der hoheitlichen Stellung und gewinnt so ein besonderes Gewicht, das der Äußerung eines Privaten nicht zukommt (zuletzt Urteil der Kammer vom 11.06.2021, 8 K 1151/19 We).
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