Rechtsprechung
| VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03.NW |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04
- BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 44.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.06.1980 - 1/80
Salmon
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Ob dem Kläger daneben Vergünstigungen aus dem ARB 1/80 zur Seite stünden, bedürfe keiner abschließenden Beantwortung, da auch bei Zugrundelegung von Gemeinschaftsrecht seine Ausweisung erfolgen dürfte.Außerdem unterfalle er den Privilegierungstatbeständen der Artikel 6 und 7 ARB 1/80.
Zunächst steht die auf der Grundlage der §§ 47, 48 AuslG verfügte unbefristete Ausweisung nicht in Kollision zu Bestimmungen, die sich aus dem Assoziationsrecht EG-Türkei ergeben, insbesondere verstoßen sie weder gegen Artikel 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklausel - noch gegen Artikel 13 ARB 1/80 - Verschlechterungsverbot - (vgl. hierzu schon Beschluss der Kammer vom 5. Oktober 2001 - 8 L 1046/01.NW - nunmehr auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 C 21/00 -, unter anderem veröffentlicht in InfAuslR 2002, 338 ff.).
Dafür, dass er die Voraussetzungen des Artikel 6 ARB 1/80 in einer seiner Varianten erfüllte, spricht nach Aktenlage nichts; anderslautendes wurde auch nicht vorgetragen.
Die sich aus dem Umstand seiner Geburt im Bundesgebiet für die Anwendung des Artikel 7 Satz 1 ARB 1/80 ergebende Problematik kann unerörtert bleiben (vgl. grundlegend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2002 in InfAuslR 2002, 375 ff.; auch VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2002 - 11 K 3494/00 - juris sowie VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 19. Dezember 2002 in InfAuslR 2003, 87 ff.), denn nach Auffassung der Kammer erwiese sich die Ausweisung des Klägers auch für diesen Fall vor dem Hintergrund der in Artikel 14 ARB 1/80 getroffenen Regelung gleichwohl als gerechtfertigt.
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02
Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Dabei ist die Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines solchen Ausländers auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte jedoch nicht gleichsam vorgegeben, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme im genannten Sinne auch zu berücksichtigen ist, dass die deutsche Rechtsordnung zwischen der Ausweisung und der Abschiebung trennt und die Wirkungen der Ausweisung in der Regel insbesondere unter Berücksichtigung familiärer Belange des Ausländers befristet werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2002 in VBlBW 2003, 28 ff.).Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auf der Grundlage des Ausländergesetzes mit seinen Abstufungen von Ist-, Regel- und Kann-Ausweisung, sowie den vorgesehenen Möglichkeiten zur Milderung weiterer Härten im Befristungswege die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch bei dem Fortbestehen familiärer Bindungen im Bundesgebiet regelmäßig zu bejahen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. September 1998 in InfAuslR 2001, 496 f.; auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2002 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01
Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines …
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Die sich aus dem Umstand seiner Geburt im Bundesgebiet für die Anwendung des Artikel 7 Satz 1 ARB 1/80 ergebende Problematik kann unerörtert bleiben (vgl. grundlegend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2002 in InfAuslR 2002, 375 ff.; auch VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2002 - 11 K 3494/00 - juris sowie VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 19. Dezember 2002 in InfAuslR 2003, 87 ff.), denn nach Auffassung der Kammer erwiese sich die Ausweisung des Klägers auch für diesen Fall vor dem Hintergrund der in Artikel 14 ARB 1/80 getroffenen Regelung gleichwohl als gerechtfertigt.
- VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02
Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Die sich aus dem Umstand seiner Geburt im Bundesgebiet für die Anwendung des Artikel 7 Satz 1 ARB 1/80 ergebende Problematik kann unerörtert bleiben (vgl. grundlegend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2002 in InfAuslR 2002, 375 ff.; auch VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2002 - 11 K 3494/00 - juris sowie VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 19. Dezember 2002 in InfAuslR 2003, 87 ff.), denn nach Auffassung der Kammer erwiese sich die Ausweisung des Klägers auch für diesen Fall vor dem Hintergrund der in Artikel 14 ARB 1/80 getroffenen Regelung gleichwohl als gerechtfertigt. - VG Karlsruhe, 14.05.2002 - 11 K 3494/00
Ausweisung eines Türken der zweiten Generation wegen Drogendelikts - …
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Die sich aus dem Umstand seiner Geburt im Bundesgebiet für die Anwendung des Artikel 7 Satz 1 ARB 1/80 ergebende Problematik kann unerörtert bleiben (vgl. grundlegend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2002 in InfAuslR 2002, 375 ff.; auch VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2002 - 11 K 3494/00 - juris sowie VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 19. Dezember 2002 in InfAuslR 2003, 87 ff.), denn nach Auffassung der Kammer erwiese sich die Ausweisung des Klägers auch für diesen Fall vor dem Hintergrund der in Artikel 14 ARB 1/80 getroffenen Regelung gleichwohl als gerechtfertigt. - BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Zunächst steht die auf der Grundlage der §§ 47, 48 AuslG verfügte unbefristete Ausweisung nicht in Kollision zu Bestimmungen, die sich aus dem Assoziationsrecht EG-Türkei ergeben, insbesondere verstoßen sie weder gegen Artikel 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklausel - noch gegen Artikel 13 ARB 1/80 - Verschlechterungsverbot - (vgl. hierzu schon Beschluss der Kammer vom 5. Oktober 2001 - 8 L 1046/01.NW - nunmehr auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 C 21/00 -, unter anderem veröffentlicht in InfAuslR 2002, 338 ff.). - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Es sind keinerlei besondere, vom Regelfall abweichende Umstände ersichtlich geworden noch wurden solche dargetan, die eine von der normalen Lage abweichende Interessenbewertung zuließen (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1997 in NVwZ-RR 1997, Seite 567 ), wobei für die Beantwortung dieser Frage die Umstände maßgeblich sind, wie sie sich im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides im April 2003 dargestellt haben. - VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels; …
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ausweisung von Ausländern der sogenannten "zweiten Generation", der der Kläger angehört, im Einzelfall unzumutbar sein kann, wenn ein tatsächliches Familienleben im Bundesgebiet besteht und die Rückverbringung in das Heimatland deshalb auch unter Abwägung der in Artikel 8 Abs. 2 EMRK genannten Belange als unverhältnismäßig erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2001 in InfAuslR 2002, 2 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - A 12 S 939/02
Türkei: Abschiebungshindernis für in Behandlung befindliche Heroinsüchtige …
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Dass dem nicht so sei, ist weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich geworden (so schon BayVGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 10 CS 93.302 -, juris; jüngst auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2003 -A 12 S 939/02-, in AuAS 2003, 129ff. mit Hinweisen auf zahlreiche Erkenntnisquellen der deutschen Botschaft in Ankara und des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu der hier aufgeworfenen Frage). - VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Ausweisung wegen Drogendelikts - Wiederholungsgefahr trotz Therapie
Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Auch selbst eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 - 4 BtMG , weil der drogenabhängige Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen und deren Beginn gewährleistet ist, schließt, wie vorliegend, die Annahme einer ordnungsrechtlichen Wiederholungsgefahr im Anschluss an mehrfache Verurteilungen wegen unerlaubten Erwerbs und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht ohne weiteres aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2003 in VBlBW 2003, 327 ff.; a.A. möglicherweise BayVG München, Urteil vom 6. Februar 2002 in InfAuslR 2002, 364 ff., wonach innerhalb der zu prüfenden Regel-Ausweisung eine erfolgreich durchgeführte Drogentherapie konkrete Anhaltspunkte dafür zu begründen vermag, dass zukünftig keine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des betroffenen Ausländers ernsthaft mehr droht, wobei allerdings der Klägerin jenes Verfahrens nach einem abgebrochenen Versuch einer Therapie in der Türkei eine ganze Reihe von selbstgeschaffenen, positiven sozialen und beruflichen Lebensperspektiven nach dem Abschluss einer Therapie sodann im Bundesgebiet offen standen, wovon im vorliegenden Falle jedoch nicht ansatzweise die Rede sein kann). - VGH Bayern, 11.03.1993 - 10 CS 93.302
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