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Rechtsprechung
   LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22388
LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99 (https://dejure.org/2000,22388)
LG Mainz, Entscheidung vom 04.05.2000 - 8 T 304/99 (https://dejure.org/2000,22388)
LG Mainz, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 8 T 304/99 (https://dejure.org/2000,22388)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1987 - II ZR 226/86

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals - Versagung des …

    Auszug aus LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99
    Ein einmal wegen Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 GmbHG entstandener Erstattungsanspruch nach § 31 Abs. 1 GmbHG entfällt daher nicht von Gesetzes wegen, wenn das Gesellschaftskapital zwischenzeitlich anderweit bis zur Höhe der Stammkapitalziffer nachhaltig wiederhergestellt ist (Aufgabe von BGH, Urteil vom 11.5. 1987 - II ZR 226/86, ZIP 1987, 1113 = DNotZ 1988, 44 ).

    Eine nachhaltige Wiederauffüllung des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe der Stammkapitalziffer führe nach der Rspr. des erkennenden Senats ( ZIP 1987, 1113, 1114 m. Anm. Westermann = DNotZ 1988, 44 ) zum Wegfall des Erstattungsanspruchs aus § 31 Abs. 1 GmbHG , weil der mit der Erstattung verfolgte Zweck anderweitig erreicht sei.

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 118/98

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99
    B. Handels-/Gesellschaftsrecht - Kein Erlöschen des Erstattungsanspruchs gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG durch "Zweckerreichung" (BGH, Urteil vom 29.5. 2000 - II ZR 118/98) GmbHG §§ 30; 31 § 31 Abs. 1 GmbHG setzt ausschließlich die Verletzung des § 30 Abs. 1 GmbHG voraus und ordnet generell die Erstattung der unter Verstoß gegen diese Kapitalerhaltungsvorschrift erbrachten Leistungen an.
  • OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91

    Auswirkung der Ehescheidung auf Schlusserbeneinsetzung im Erbvertrag

    Auszug aus LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99
    17 Rossak MittBayNot 1991, 195 ; Ertl MittBayNot 1991, 196, 202; Peter Baumann, FamRZ 1994, 994 ; Staudinger/Baumann § 2333, Rn. 20. Heft Nr. 10 * MittRhNotK - Oktober 2000 347.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus LG Mainz, 04.05.2000 - 8 T 304/99
    Ein solcher Vorbescheid kann erteilt werden, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines später als unrichtig wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden ( BGHZ 20, 255 = DNotZ 1957, 545 ).
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