Rechtsprechung
| KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 2; BetrAVG § 6
Zur Frage der Zulässigkeit einer Kürzung der Betriebsrente i.S.d. § 2, §6 BetrAVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kürzung der Betriebsrente bei Ausscheiden des Arbeitsnehmers vor Erreichen der Altersgrenze; Berechnungszeitraum des jährlichen Steigerungsbetrages; Geltendmachung einer Vereinbarung, die nicht im schriftlichen Vertrag festgehalten wurde; Grundsätze über die Berechnung ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.12.2003 - 36 O 53/03
- KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 210 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00
Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer …
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Eine zweite mindernde Berücksichtigung der "fehlenden Betriebstreue" zwischen dem Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme und dem Erreichen der festen Altersgrenze ist dann ausgeschlossen, wenn der Versorgungszusage nicht zu entnehmen ist, dass die Betriebsrente allein wegen ihres früheren oder längeren Bezugs gekürzt werden soll (so BAG, Urteil vom 23.1.2001 - 3 AZR 164/00 -, DB 2001, 1887 ff. = NZA 2002, 93 ff. unter 2. b. dd. der Entscheidungsgründe;… ebenso Kasseler Handbuch/Griebeling, 2.9 Rz. 484; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.1.2002 - 3 AZR 554/00 -, DB 2002, 1896 unter II. 2. der Entscheidungsgründe). - BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04
Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht, wenn es sich um eine derart einschneidende Äquivalenzstörung handelt, dass ein Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde und das Festhalten an der ursprünglichen Regelung für die betreffende Partei deshalb unzumutbar ist (BGHZ 121, 378, 393 m.w.N.; zuletzt Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 41/04 -, JURIS KORE 307622005). - BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00
Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Grundsätzlich sind daher versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von 0, 3 bis 0, 6 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme als angemessen anzusehen, wobei auf diese Abschläge aber nur zurückgegriffen werden kann, wenn dies in der Versorgungszusage selbst vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 24.7.2001 - 3 AZR 567/00 -, BAGE 98, 212 ff. = BB 2002, 977 ff.).
- BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92
Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht, wenn es sich um eine derart einschneidende Äquivalenzstörung handelt, dass ein Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde und das Festhalten an der ursprünglichen Regelung für die betreffende Partei deshalb unzumutbar ist (BGHZ 121, 378, 393 m.w.N.; zuletzt Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 41/04 -, JURIS KORE 307622005). - BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Eine zweite mindernde Berücksichtigung der "fehlenden Betriebstreue" zwischen dem Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme und dem Erreichen der festen Altersgrenze ist dann ausgeschlossen, wenn der Versorgungszusage nicht zu entnehmen ist, dass die Betriebsrente allein wegen ihres früheren oder längeren Bezugs gekürzt werden soll (so BAG, Urteil vom 23.1.2001 - 3 AZR 164/00 -, DB 2001, 1887 ff. = NZA 2002, 93 ff. unter 2. b. dd. der Entscheidungsgründe;… ebenso Kasseler Handbuch/Griebeling, 2.9 Rz. 484; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.1.2002 - 3 AZR 554/00 -, DB 2002, 1896 unter II. 2. der Entscheidungsgründe). - KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00
Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung, …
Auszug aus KG, 14.02.2005 - 8 U 11/04
Zu einer in sich schlüssigen, substanziierten Darlegung einer mündlichen Nebenabrede gehört deshalb nach der in der Praxis vorherrschenden Meinung in der Regel der Vortrag solcher Umstände, die die Unvollständigkeit der Urkunde erklären, d.h., die Angabe von Gründen dafür, warum die Parteien von der Beurkundung der fraglichen Abrede abgesehen haben (Senat, Urteil vom 27.5.2002 - 8 U 2074/00 -, GE 2002, 930 = KG Report Berlin 2002, 285 = MDR 2003, 79).
- OLG Hamm, 17.08.2004 - 27 U 189/03
Rechtsfolgen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte zwischen Gesellschaft und …
Rn. 22 Abgesehen von dem Umstand, dass auch deutlich verschiedene Beträge die Annahme einer Umgehung ausschließen können (vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn 30 b m.w.N.), sind hiervon nach einer verbreiteten Auffassung aber auch gewöhnliche Umsatzgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter im Rahmen eines laufenden Geschäftsverkehrs ausgenommen, weil sie in der Regel keine Umgehung bilden (…vgl. Baumbach/ Hueck/Fastrich, a.a.O. m.w.N; Henze, ZHR 154 [1990], 105, 113; Ulmer, ZHR 154 [1990], 128, 142; Traugott/Groß, BB 2003, 481, 483; wohl auch OLG Hamm [8. ZS] BB 1990, 1221, 1222 - ausdrücklich entgegen OLG Hamburg, BB 1988, 504, abweichend allerdings OLG Hamm [8. ZS], Beschluss vom 28.06.2004 für die Unternehmensübernahme - 8 U 11/04 - nicht veröffentl.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".