Betriebsrentengesetz
Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
Dritter Abschnitt - Altersgrenze (§ 6) |
1Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. 2Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. 3Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.
Fassung aufgrund des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) vom 20.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) | 20.12.2022 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) | 20.04.2007 |
Rechtsprechung zu § 6 BetrAVG
461 Entscheidungen zu § 6 BetrAVG in unserer Datenbank:
- BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23
Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze
- BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10
Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren ...
- LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
Höhe einer Betriebsrente
- ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10
- BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 12.05.2015 - 12 Sa 394/14
Höhe einer Betriebsrente
- LAG Köln, 12.05.2015 - 12 Sa 394/14
- ArbG Berlin, 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23
Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem ...
- LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung
- BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Querverweise
Auf § 6 BetrAVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
- § 1 (Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung)
- Geltungsbereich
- § 17 (Persönlicher Geltungsbereich)
- Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
- Tarifvertrag und reine Beitragszusage
- § 22 (Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung)
- Zweite Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 29