Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Betriebsrentengesetz

   Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a)   
   Sechster Abschnitt - Geltungsbereich (§§ 17 - 18a)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BetrAVG (https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BetrAVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Betriebsrentengesetz (https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Betriebsrentengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 18a
Verjährung

1Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren. 2Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 18a BetrAVG

76 Entscheidungen zu § 18a BetrAVG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 76 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 18a BetrAVG verweisen folgende Vorschriften:

    Betriebsrentengesetz (BetrAVG) 
      Arbeitsrechtliche Vorschriften
        Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
          Tariföffnung; Optionssysteme
            § 19 (Allgemeine Tariföffnungsklausel)
          Tarifvertrag und reine Beitragszusage
            § 22 (Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung)

Redaktionelle Querverweise zu § 18a BetrAVG:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Verjährung
          Gegenstand und Dauer der Verjährung
            § 195 (Regelmäßige Verjährungsfrist) (zu § 18a S. 2)
            § 199 (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen) (zu § 18a S. 2)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht