Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18597
LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente - teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • IWW

    §§ 1, ... 3 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 2 AGG, § 10 AGG, § 5 Abs. 2 BetrAVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 18a Satz 2 BetrAVG, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 MTV, § 614 BGB, § 109 Abs. 1 S. 2 SGB 6, § 145 BGB, § 151 BGB, § 305 I 1 BGB, § 19 MTV, § 5 Nr. 2 MTV, § 87 Nr. 2 bzw. 3 BetrVG, § 5 Abs. 2 S. 2 BetrAVG, § 269 Abs. 1 SGB VI, § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 305c Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 2 BetrAVG, § 5 Abs. 1 BetrAVG, §§ 286, 288 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 1 MTV, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems; Zulässigkeit der Abänderung von im Wege der Gesamtzusage erteilten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung; Berechnung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 BetrAVG, § 5 Abs. 2 BetrAVG, § 269 Abs. 1 SGB 6
    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente - teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente; teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/13 - Rn. 35, juris; BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 24, juris).

    (aaa) Der erdiente Teilbetrag ist nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Er verändert sich nach dem Berechnungsstichtag (Ablösungsstichtag) nicht mehr, weil spätere Veränderungen der Berechnungsgrundlagen nach § 2 Abs. 5 BetrAVG außer Betracht bleiben (vgl. BAG v. 30.09.2014 aaO und BAG v. 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49, juris).

    In einem zweiten Rechenschritt erfolgt eine zeitanteilige Kürzung im Verhältnis der im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich erreichten zu der bis zur festen Altersgrenze erreichbaren Betriebszugehörigkeit (BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Bei der erdienten Dynamik, die auf dem erdienten Teilbetrag aufbaut, folgt der Wertzuwachs der Anwartschaft allein der künftigen Entwicklung variabler Berechnungsfaktoren (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32; BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN).

    Die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich in diesem Fall entsprechend den für den erdienten Teilbetrag geltenden Grundsätzen nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig, wobei allerdings im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreift (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Bereits das Fehlen der Benennung eines Referenzzeitraums, aus dem ein Durchschnitt hergeleitet werden soll, ist ein starkes Indiz gegen die Annahme, ein Durchschnitt habe gebildet werden sollen (vgl. BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23, juris).

    Hinzu kommt, dass diese als unstetige Leistungen ohnehin nicht die Einkommenssituation dauerhaft prägen (vgl. zu diesem Aspekt auch BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 24 und 25, juris).

    Vermögenswirksame Leistungen stellen einen Vergütungsbestandteil dar, der durch das fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt, insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (BAG v. 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 36, juris; BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28, juris).

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Diese Möglichkeit der Anrechnung fiktiver Renten gilt auch bezogen auf die gesetzliche Höherversicherungsrente (so zutreffend LAG Hamm v. 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14 - juris).

    - die in den Richtlinien festgelegte Altersgrenze bei 60 liegt (abweichend mit überzeugender Begründung allerdings LAG Hamm vom 02.12.2014 - AZ: 9 Sa 1081/14 - juris), - das die Nettolohnobergrenze nicht erreicht würde, - bei der Berechnung des Besitzstandes sämtliche möglichen Dienstjahre seit Beginn des Arbeitsverhältnisses einfließen und.

    Zwar hat das LAG Hamm zu der hier streitgegenständlichen Versorgungsordnung mit beachtlichen Gründen entschieden, dass eine Kürzung für das vorzeitige Ausscheiden auch dann vorzunehmen ist, wenn ein Arbeitnehmer nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aber vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ausscheidet (vgl. LAG Hamm v. 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14 - juris).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 831/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 20.08.2014 Rn. 14, aaO; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 16, NZA 2014, 368).

    Es handelt sich um ein an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtetes Vertragsangebot iSd § 305 I 1 BGB und damit um AGB iSd §§ 305?ff. BGB (BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 20, juris; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 18, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 19, juris; BAG v. 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 20, juris).

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teils von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen (BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 831/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14, NZA 2014, 1333).

    Sie wird regelmäßig auch gegenüber nachträglich in den Betrieb eintretenden Mitarbeitern abgegeben und diesen bekannt (BAG v. 20.08.2014 aaO).

    Es handelt sich um ein an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtetes Vertragsangebot iSd § 305 I 1 BGB und damit um AGB iSd §§ 305?ff. BGB (BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 20, juris; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 18, juris).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, juris; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, juris).

    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (BAG v. 15.05.2012 aaO, Rn. 26; vgl. für einen Eingriff in die erdiente Dynamik BAG v. 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - juris).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Schließlich hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass im Wege der Gesamtzusage erteilte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung üblicherweise der Abänderbarkeit unterliegen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, AP Nr. 68 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, aaO).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Daran anknüpfend hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts zunächst für vertraglich einheitlich geregelte Ansprüche auf Sozialleistungen entschieden, dass sich ein solcher Vorbehalt ergeben kann, wenn bereits die abzulösenden Regelungen einen Hinweis darauf enthalten, dass sie mit dem Betriebsrat abgestimmt wurden (vgl. BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - AP Nr. 53 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, juris; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, juris).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 63/90

    Behandlung befreiender Lebensversicherungen - Anrechnung befreiender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Wenn aber das Gesetz die Anrechnung von gesetzlichen Renten oder Ersatzrenten zulässt, die mindestens zur Hälfte aus Beiträgen des Arbeitgebers finanziert worden sind, so muss dies nach dem Zweck des § 5 Abs. 2 BetrAVG auch für fiktive Renten gelten, die der Arbeitnehmer hätte erwerben können, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Geld bestimmungsgemäß verwandt hätte (BAG v. 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 - juris; BAG v. 12.03.1991 - 3 AZR 63/90 - juris; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, § 5 BetrAVG Rn. 78; Höfer/vom Hofe/Dreyer, Anm. zu BAG AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Hiervon hat die Rechtsprechung ausschließlich aus Gerechtigkeitserwägungen für den Fall eine Ausnahme gemacht, dass ein Versorgungsempfänger von der Möglichkeit des Bezugs anderweitiger Versorgungsbezüge keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. wiederum BAG v. 16.12.1986 und v. 12.03.1991, aaO).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 213/96

    Änderung der Anrechnung befreiender Lebensversicherungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Zu den anerkannten sachlich-proportionalen Gründen gehört die Beseitigung von Ungleichbehandlungen (BAG v. 26.08.1997 - 3 AZR 213/96 - unter II. 3. der Gründe, juris; ähnlich BAG v. 29.07.2003 - 3 AZR 630/02 - zu B I. 2. b) der Gründe; Rolfs in Blomeyer/Otto/Rolfs, Anh. § 1 Rn. 635).

    Jeder Arbeitnehmer muss mit Änderungen rechnen, die der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dienen (BAG v. 26.08.1997 aaO).

  • BAG, 19.02.1976 - 3 AZR 212/75

    Betriebliches Ruhegeld - Versorgungsordnung - Anrechnung des

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 201/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Protokollierung von Zeugenaussagen

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R

    Schließung der Höherversicherung nicht verfassungswidrig

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84

    Anrechnung einer fiktiven Sozialversicherungsrente auf die Betriebsrente -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08

    Betriebliche Altersversorgung - maßgebliche Bezüge

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2018 - 6 Sa 444/17 - wird hinsichtlich der Anträge zu 2.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte die Betriebsrente entsprechend Tariferhöhungen anpasst und anschließend bei Erhöhungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrente entsprechend kürzt, weil der Versorgungsempfänger dadurch insgesamt besser gestellt wird als ohne eine entsprechende Anpassung (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer v. 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 - juris, dort Rn. 352 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht