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   BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18   

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BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18 (https://dejure.org/2020,39816)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 3 AZR 437/18 (https://dejure.org/2020,39816)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 (https://dejure.org/2020,39816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 305 Abs. 1 BGB, § ... 305c Abs. 2 BGB, § 64 SGB VI, § 7 Abs. 2 AGG, § 8 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 4, Satz 1 und Satz 2 AGG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 10 MTV, § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 10 TV ATZ, § 247 SGB V, § 241 SGB V, § 249 SGB V, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 BetrAVG, § 5 Abs. 2 BetrAVG, § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BetrAVG, § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV, § 280 Abs. 1 SGB VI, Art. 1 Nr. 106 des Rentenreformgesetzes 1999, § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG, § 2 Abs. 3 Nr. 2 LStDV, § 306 BGB, § 313 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 234 SGB VI, § 269 SGB VI, § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 134 BGB, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 18a Satz 1 BetrAVG, § 18a Satz 2 BetrAVG, §§ 195 ff. BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungen des Arbeitgebers zu einer Höherversicherung - und die spätere Betriebsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenansprüche - und ihre Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und ihre Neuregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Dienstzeiten vor dem 30. Geburtstag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung als Gesamtzusage - und ihre Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die zu berücksichtigten Lohnbestandteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 647
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Dass bezogen auf den Ablösungsstichtag seine nach der vorangegangenen Regelung dynamisierte anteilige Betriebsrente höher ist als die letztlich tatsächlich bezogene, erscheint ausgeschlossen (zur Berechnungsmethode BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 37 f., BAGE 166, 136) .

    (b) Erforderlich und ausreichend für einen derartigen Eingriff sind sachlich-proportionale Gründe (BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 28, BAGE 166, 136) .

    Zudem muss der Eingriff den davon betroffenen Arbeitnehmern zumutbar sein (BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 136 f., aaO) .

    Es ist auch nicht unzumutbar, wenn die Betriebsparteien, denen ein größerer Regelungsspielraum als dem Arbeitgeber allein zukommt (BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 35, BAGE 166, 136) , davon absehen, die Vorteile einer privaten Krankenversicherung auch bei der Berechnung der Betriebsrente fortwirken zu lassen.

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Dies gilt nicht für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, soweit sie auf Pflichtbeiträgen beruhen, sowie für sonstige Versorgungsbezüge, die mindestens zur Hälfte auf Beiträgen oder Zuschüssen des Arbeitgebers beruhen (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 42, BAGE 164, 294) .

    Alt. 2 dieser Vorschrift erfasst im Wesentlichen Fälle, die Alt. 1 gleichstehen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 48, BAGE 164, 294) .

    Ein finanzierter Versorgungsbezug in einem abgrenzbaren Zeitraum und ein anderweitig anzurechnender Versorgungsbezug aus einem anderen Zeitraum und die daraus resultierende jeweilige Versorgungsleistung können getrennt nach Zeitabschnitten ermittelt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 49, BAGE 164, 294) .

    In diesen Fällen kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn ein anderes Ergebnis für den Arbeitgeber als Klauselverwender unzumutbar ist (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 40, BAGE 164, 294) .

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Aus dem Wortbestandteil "Tarifgehalt" folgt gerade nicht, dass alle zu versteuernden Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22 mwN) ; vielmehr folgt daraus und aus der Verknüpfung des Wortbestandteils "zuletzt bezogen" mit dem weiteren Wortbestandteil "tariflichen Bezügen" sowie der konkretisierenden Erläuterung "bestehend aus Tarifgehalt", dass das monatlich bezogene Tarifgehalt und nicht alle Einkommensbestandteile des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis gemeint sind.

    (4) Hätten variable Bezüge durch die Richtlinie einbezogen werden sollen, hätte es schließlich zur Vermeidung von Zufallsergebnissen einer Durchschnittsberechnung über einen repräsentativen Referenzzeitraum bedurft (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23) .

    Vermögenswirksame Leistungen stellen jedoch einen weiteren Vergütungsbestandteil dar, der durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt, insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (vgl. § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz; BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    (a) Die Grundsätze der Auslegung von Betriebsvereinbarungen gelten auch für die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung vorliegt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53) .

    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Betriebsparteien geben kann (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 54) .

  • BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Auch die vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -) und vom 10. Januar 1975 (- 3 AZR 70/74 -) sowie des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 (- II ZR 153/68 -) stehen dieser Annahme nicht entgegen.

    In der zweiten vom Kläger angezogenen Entscheidung ging es um eine Zusage "in Höhe der Versorgungsbezüge eines Beamten"; Beamte erhielten indes eine entsprechende Leistung (BAG 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 -) .

  • BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68

    Anforderungen an die Auslegung einer Rentenvereinbarung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Auch die vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -) und vom 10. Januar 1975 (- 3 AZR 70/74 -) sowie des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 (- II ZR 153/68 -) stehen dieser Annahme nicht entgegen.

    Die vom Kläger angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf ebenfalls eine zugesagte Beamtenversorgung, mit der die vorliegende Richtlinie keine Gemeinsamkeiten aufweist (vgl. BGH 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 -) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Auf die Richtlinie findet das AGG in zeitlicher Hinsicht Anwendung, da zwischen den Parteien am 18. August 2006 ein Rechtsverhältnis, nämlich ein Arbeitsverhältnis, bestand (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 22) .

    c) Der Ausschluss der Anrechnung dieser Zeiten führt auch nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der Arbeitnehmer an der vollständigen Berücksichtigung sämtlicher erbrachter Beschäftigungszeiten und ist somit angemessen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 40) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Sagt der Arbeitgeber eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zu, so gehören daher dazu nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 33) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Soll sich die Versorgung ausschließlich nach den bei Erteilung der einheitlichen Versorgungszusage mit kollektivem Bezug geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 66, BAGE 164, 261) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
    Vermögenswirksame Leistungen sind - wie gesehen - kein Bestandteil des Monatsgehalts, sondern stellen einen weiteren Vergütungsbestandteil dar (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 36) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11

    Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 38/04

    Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog.

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01

    Versorgungsfähige Bezüge

  • BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08

    Betriebliche Altersversorgung - maßgebliche Bezüge

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 836/01

    Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 85/89

    Zusatzversorgung und befreiende Lebensversicherung

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82

    Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit

  • BAG, 23.11.1978 - 3 AZR 708/77

    Versorgungszusage - Blankett-Zusage - Versorgungsbedingung - Billigkeit -

  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85

    Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale - Überstundenpauschale als

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84

    Anrechnung einer fiktiven Sozialversicherungsrente auf die Betriebsrente -

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 199/16

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Alters -

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Dies ist seiner Bereitschaft geschuldet, sich freiwillig zu einer von ihm zu finanzierenden betrieblichen Zusatzversorgung zu verpflichten (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 32; 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 39) .
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., zuletzt zB BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Dabei genügt die entfernte Möglichkeit, auch zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, für die Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB allerdings nicht (st. Rspr., zuletzt zB BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26, BAGE 160, 296) .

  • BAG, 30.01.2024 - 3 AZR 144/23

    Gesamtzusage - ruhegeldfähiges Monatsentgelt

    Die in der VO 1976 benannte Monatsvergütung bezieht sich zwar grundsätzlich auf die monatliche Zahlungsweise und den monatlichen Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 174/22 - Rn. 31; 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 - Rn. 38; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 41) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

    a) Als Gesamtzusage enthielt die VO 83 Allgemeine Geschäftsbedingungen iSd. §§ 305 ff. BGB (vgl. etwa BAG 23. März 2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26).
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

    Die Grundsätze der Auslegung von Betriebsvereinbarungen gelten auch für die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung vorliegt (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 108; 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53, BAGE 171, 1) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20

    Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

    d) Dieses Verständnis entspricht schließlich auch dem Sinn und Zweck der Regelung, für die Berechnung des Zusatzruhegelds auf solche Zulagen abzustellen, die Entgeltcharakter haben, um die Arbeitsleistung zu honorieren und der Betriebsrentnerin die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Alter aufgrund eines ermittelten Gesamtversorgungsbedarfs zu ermöglichen (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 56) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge -

    a) Die Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen auf betriebliches Ruhegehalt bedarf einer besonderen Rechtsgrundlage, da nicht vereinbarte Anrechnungen mit der Vertragserfüllungspflicht des Arbeitgebers unvereinbar und daher unwirksam sind (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 86; 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

    Sonstige Zulagen sind bei der Ermittlung der Versorgung nach Satz 2 nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 - Rn. 38; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 41) .
  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 357/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

    So werden etwa vermögenswirksame Leistungen zwar häufig monatlich gezahlt, jedoch nicht als Bestandteil des Monatsgehalts verstanden, sondern wegen ihrer besonderen Zwecksetzung als ein weiterer Vergütungsbestandteil angesehen (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 58; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) .

    Diese von einer Gehaltszahlung abweichende Zweckbestimmung - und nicht die Ähnlichkeit mit einer Sozialzulage - spricht dagegen, die Zahlung dem Gehalt zuzurechnen (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 59 f.) .

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 375/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung Arbeitnehmeranteil zur

    So werden etwa vermögenswirksame Leistungen zwar häufig monatlich gezahlt, jedoch nicht als Bestandteil des Monatsgehalts verstanden, sondern wegen ihrer besonderen Zwecksetzung als ein weiterer Vergütungsbestandteil angesehen (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 58; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) .

    Diese von einer Gehaltszahlung abweichende Zweckbestimmung - und nicht die Ähnlichkeit mit einer Sozialzulage - spricht dagegen, die Zahlung dem Gehalt zuzurechnen (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 59 f.) .

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19

    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 358/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 345/21

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 279/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20

    Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

  • LAG Sachsen, 08.06.2023 - 9 Sa 86/22

    Höhe vermögenswirksame Leistungen - anteilige Kürzung - Altersteilzeit

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