Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

   Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6 - 18)   
   Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung (§§ 6 - 10)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ AGG
__paste_bez____paste_norm__ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.

Rechtsprechung zu § 8 AGG

531 Entscheidungen zu § 8 AGG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 531 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 8 AGG verweisen folgende Vorschriften:

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
      Allgemeiner Teil
        § 4 (Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe)
        § 5 (Positive Maßnahmen)
     
      Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
        Verbot der Benachteiligung
          § 9 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung)
          § 10 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht