Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
| Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6 - 18) |
| Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung (§§ 6 - 10) |
(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind
2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
(2) 1Arbeitgeber (Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen) im Sinne dieses Abschnitts sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 1 beschäftigen. 2Werden Beschäftigte einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen, so gilt auch dieser als Arbeitgeber im Sinne dieses Abschnitts. 3Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.
(3) Soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts für Selbstständige und Organmitglieder, insbesondere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen und Vorstände, entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 6 AGG
776 Entscheidungen zu § 6 AGG in unserer Datenbank:
- BGH, 28.10.2025 - II ZR 41/24
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrags ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 21.03.2024 - 18 U 31/23
Anspruch des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft auf Feststellung der ...
- OLG Köln, 21.03.2024 - 18 U 31/23
- BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17
Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
- ArbG Düsseldorf, 23.07.2026 - 9 Ca 599/26
Schwerbehinderung: Bewerber erhält 11.250 EUR Entschädigung
- LAG Nürnberg, 11.05.2026 - 5 SLa 322/25
Benachteiligungsverbot, Beweislastumkehr, Rechtsmissbrauchseinwand, ...
- ArbG München, 29.04.2026 - 35 Ca 3785/25
Beweislastumkehr, Entschädigungsanspruch, Rechtsmissbrauchseinwand, ...
- BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22
Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20
Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anwendungsbereich ...
- LAG Nürnberg, 18.11.2021 - 5 Sa 211/21
Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren
- ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20