Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6 - 18) |
Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung (§§ 6 - 10) |
(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind
2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
(2) 1Arbeitgeber (Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen) im Sinne dieses Abschnitts sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 1 beschäftigen. 2Werden Beschäftigte einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen, so gilt auch dieser als Arbeitgeber im Sinne dieses Abschnitts. 3Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.
(3) Soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts für Selbstständige und Organmitglieder, insbesondere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen und Vorstände, entsprechend.
Rechtsprechung zu § 6 AGG
587 Entscheidungen zu § 6 AGG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17
Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
- VG Mainz, 28.01.2022 - 4 K 1036/20
Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden
- BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2021 - 5 Sa 1573/20
Benachteiligung wegen des Alters, Stellenausschreibung
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 15/14
Altersdiskriminierung - Bewerbung als Rechtsanwalt - objektive Eignung - ...
- LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 15/14
- LAG Nürnberg, 27.05.2020 - 2 Sa 1/20
Stellenanzeige - Diskriminierung - Alter - "junges hochmotiviertes Team"
- LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21
Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem ...