Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 2 - Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6 - 18) |
Unterabschnitt 1 - Verbot der Benachteiligung (§§ 6 - 10) |
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Rechtsprechung zu § 9 AGG
93 Entscheidungen zu § 9 AGG in unserer Datenbank:
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
Zum selben Verfahren:
- ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen ...
- BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 501/14
Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?
- BVerfG - 2 BvR 934/19 (anhängig)
Verfassungsbeschwerde betreffend die berufliche Anforderung einer ...
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14
Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung ...
- ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
- LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei ...
- BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20
Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion, ...
- LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20
§ 9 AGG in Nachschlagewerken
- § 9 AGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Arbeitsrecht der Kirchen
- Kirchliches Selbstbestimmungsrecht