Rechtsprechung
| BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 04.02.1997 - 6 Ca 3364/96
- LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (7) Sa 415/97
- BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97
Ein Arbeitnehmer hat schon vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Inhalts seiner Versorgungsrechte (BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97
Diese Auslegung ist revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 13. Juli 1956 - 1 AZR 361/54 - BAGE 4, 354, 357 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86
Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber …
Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97
bb) Das in § 6 LO EV A geregelte Übergangsgeld ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 1988 (- 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ) keine betriebliche Altersversorgungsleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG . - BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54
Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf
Auszug aus BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 559/97
Diese Auslegung ist revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 13. Juli 1956 - 1 AZR 361/54 - BAGE 4, 354, 357 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979).
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