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| LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Äußerung: "erhebliche Wahrnehmungsstörungen"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
- OLG Köln, 23.09.2005 - 7 U 101/05
- OLG Köln, 07.11.2005 - 7 U 101/05
- OLG Köln - 7 U 101/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1552
- GRUR-RR 2007, 29 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerung
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411;… OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
Eine Meinungsäußerung ist durch Elemente des Dafürhaltens und der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden geprägt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2614; NJW 1996, 1131). - LG Karlsruhe, 07.12.1999 - 12 O 53/99
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
Ein Arzt hat insofern nach anerkannter Rechtsprechung nur die Pflicht, die Unterlagen zur Einsicht freizugeben oder für den Patienten Ablichtungen hiervon zu fertigen (LG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 236; LG Dortmund, NJW 2001, 2773).
- OLG Köln, 07.11.2005 - 7 U 101/05
Schmerzensgeld wegen schuldhafter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht; …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Juni 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 31/05 - wird zurückgewiesen.
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