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Rechtsprechung
   LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13216
LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.06.2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 9 O 31/05 (https://dejure.org/2005,13216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1552
  • GRUR-RR 2007, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerung

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411;… OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00

    Ehrverletzender Parteivortrag

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Eine Meinungsäußerung ist durch Elemente des Dafürhaltens und der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden geprägt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2614; NJW 1996, 1131).
  • LG Karlsruhe, 07.12.1999 - 12 O 53/99
    Auszug aus LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Ein Arzt hat insofern nach anerkannter Rechtsprechung nur die Pflicht, die Unterlagen zur Einsicht freizugeben oder für den Patienten Ablichtungen hiervon zu fertigen (LG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 236; LG Dortmund, NJW 2001, 2773).
  • OLG Köln, 07.11.2005 - 7 U 101/05

    Schmerzensgeld wegen schuldhafter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht; …

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Juni 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 31/05 - wird zurückgewiesen.
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