Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1068
BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 (https://dejure.org/1989,1068)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 (https://dejure.org/1989,1068)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 (https://dejure.org/1989,1068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltopferentschädigung - Angreifer - Mitverursachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OEG § 2 Abs. 1 Alt 2, § 1 Abs. 1 S. 1
    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 115
  • NJW 1990, 1501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie - …

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.

    Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.

    In der Entscheidung BSGE 49, 104 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 ist ein Verhalten, das die Schwelle der Mitverursachung nicht erreichte, noch daraufhin überprüft worden, ob eine Entschädigung wegen Mitverschuldens oder vermeidbarer Selbstschädigung unbillig ist.

    Der Gesetzgeber hat vor allem Personenkreise, die sich allgemein rechtsfeindlich verhalten, insbesondere Angehörige krimineller Vereinigungen, von Entschädigungen ausschließen wollen (vgl BSGE 49, 104, 110 mwN; ferner BSGE 58, 214).

  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83

    Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2; BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.

    Der Senat hat dies früher zum Ausdruck bringen wollen, indem er zwischen "erfolgsbedingenden" und "erfolgsfördernden", bzw "tatbezogenen" und "tatunabhängigen" Umständen unterschieden hat (BSGE 48, 104, 107; 57, 168, 169).

    Schließlich kann unter besonderen Umständen eine staatliche Entschädigung ihren Zweck verfehlen (vgl den Fall BSGE 57, 168, 169).

  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84

    Gewalttat - Homosexuellenszene - Versagung von Leistungen - Unbilligkeit

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.

    Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.

    Der Gesetzgeber hat vor allem Personenkreise, die sich allgemein rechtsfeindlich verhalten, insbesondere Angehörige krimineller Vereinigungen, von Entschädigungen ausschließen wollen (vgl BSGE 49, 104, 110 mwN; ferner BSGE 58, 214).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96; 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.

    Kommt er dabei zu Schaden, ist ihm in gleicher Weise Entschädigung zu gewähren, wie bei Schädigungen durch den Angriff selbst, was § 1 Abs. 1 OEG ausdrücklich klarstellt (vgl dazu BSGE 52, 281, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der …

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.

    Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    In der gesetzlichen Unfallversicherung (dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14;… BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (…BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt.
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche …

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    In der gesetzlichen Unfallversicherung (…dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14; BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (…BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt.
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 28/76

    Keine WDB, wenn eine gesundheitliche Schädigung durch das Verhalten des Soldaten …

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    In der gesetzlichen Unfallversicherung (…dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14;… BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt.
  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Er ist ein wertender Maßstab, der im Unterschied zur sog Äquivalenzformel, wie sie im Strafrecht üblicherweise angewandt wird (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl RGSt 44, 244; 69, 47; 76, 86; BGHSt 1, 332; BGH Juristenzeitung 1951, 787), die Einzelursachen in ihrer Bedeutung gewichtet.
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
    Das LSG hat diese Voraussetzungen trotz des bindend gewordenen früheren Bescheids in vollem Umfang neu geprüft, wozu es allerdings nicht schon auf den bloßen Antrag des Klägers hin, sondern nur so weit verpflichtet war, wie das neue Vorbringen über den Tathergang es rechtfertigte, von der Bindungswirkung des früheren Bescheides abzugehen (zum stufenweisen Vorgehen im Rahmen des § 44 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - SGB X - vgl BSG SozR 1300 § 44 Nr. 33).
  • BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 3/78

    Antragstellung - Zeitpunkt - Zeitraum bis zur Bescheiderteilung

  • RG, 19.02.1931 - II 110/31

    Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2025 - L 4 VE 4/24

    Soziales Entschädigungsrecht (VE)

    Auch aus der Vorgeschichte einer Gewalttat kann sich ein vorwerfbares Verhalten des späteren Opfers ergeben, das zwar nicht als unmittelbar ursächlich zu werten ist, gleichwohl eine Entschädigung unbillig erscheinen lassen kann (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 13).

    Danach kann das Verhalten des Geschädigten, das womöglich zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie), im Rahmen der 2. Alternative gleichwohl als so schwerwiegend gewertet werden, dass deswegen eine Entschädigung unbillig ist (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).

    Die Entschädigung ist danach insbesondere ausgeschlossen, wenn das Opfer sich, ohne sozial nützlich oder gar von der Rechtsordnung erwünscht zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewusst oder leichtfertig aussetzt oder sich einer von ihm erkannten oder leichtfertig verkannten Gefahr nicht entzieht, obwohl ihm dies zumutbar möglich wäre (BSG…, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - juris Rn. 23; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 12).

    Wird er dabei verletzt, kann er nicht als unschuldiges Gewaltopfer angesehen werden, das wegen des Versagens der staatlichen Schutzvorkehrungen durch die Solidargemeinschaft zu entschädigen wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).

    Ein vorsätzliches Vergehen ist jedenfalls auch die bewusste Beteiligung an einer Schlägerei (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - …

    Er regelt abschließend, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).

    Ausgeschlossen ist dagegen die Entschädigung eines Opfers, das sich, ohne sozial nützlich (…BSGE 52, 281, 288 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder sogar von der Rechtsordnung erwünscht (BSGE 66, 115, 118 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewußt oder leichtfertig ausgesetzt hat (…BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 79, 87, 89 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2025 - L 13 VG 29/19
    Rn. 73 Als Sonderfall der Unbilligkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 OEG ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 18.04.2001, B 9 VG 3/00 R, juris, vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89 und vom 25.03.1999, B 9 VG 1/98 R, beide juris).

    Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.04.2023, L 6 VG 1261/22, juris, Rn. 95).

    Grundsätzlich darf jemand, der den Rechtsfrieden wahren oder verteidigen will, auch bewusst ein Risiko für die eigene Person eingehen; der Gesetzgeber hat das Eingehen solcher Risiken sogar unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt (BSG, Urteil vom 06.12.1989, B 9 RVg 2/89, juris, Rn. 12).

    Dabei sind alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festzustellen, in eine Gesamtschau einzustellen sowie nachvollziehbar und widerspruchsfrei unter- und gegeneinander abzuwägen (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris, Rn. 14; vgl. auch BSG…, Urteil vom 26.09.2024, B 2 U 15/22 R, juris, Rn. 19).

    Auch ist bereits nach seinem eigenen Vortrag nicht erkennbar, dass er sich für andere einsetzen wollte (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris, Rn. 4: Schutz der Verlobten bei späteren Verlassen der Diskothek).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht