Rechtsprechung
| BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewaltopferentschädigung - Angreifer - Mitverursachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OEG § 2 Abs. 1 Alt 2, § 1 Abs. 1 S. 1
Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 21.09.1987 - S 2 Vg 1074/86
- BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Papierfundstellen
- BSGE 66, 115
- NJW 1990, 1501
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (12)
- BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78
Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie - …
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.
In der Entscheidung BSGE 49, 104 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 ist ein Verhalten, das die Schwelle der Mitverursachung nicht erreichte, noch daraufhin überprüft worden, ob eine Entschädigung wegen Mitverschuldens oder vermeidbarer Selbstschädigung unbillig ist.
Der Gesetzgeber hat vor allem Personenkreise, die sich allgemein rechtsfeindlich verhalten, insbesondere Angehörige krimineller Vereinigungen, von Entschädigungen ausschließen wollen (vgl BSGE 49, 104, 110 mwN; ferner BSGE 58, 214).
- BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83
Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2; BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.Der Senat hat dies früher zum Ausdruck bringen wollen, indem er zwischen "erfolgsbedingenden" und "erfolgsfördernden", bzw "tatbezogenen" und "tatunabhängigen" Umständen unterschieden hat (BSGE 48, 104, 107; 57, 168, 169).
Schließlich kann unter besonderen Umständen eine staatliche Entschädigung ihren Zweck verfehlen (vgl den Fall BSGE 57, 168, 169).
- BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
Gewalttat - Homosexuellenszene - Versagung von Leistungen - Unbilligkeit
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1;… BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.
Der Gesetzgeber hat vor allem Personenkreise, die sich allgemein rechtsfeindlich verhalten, insbesondere Angehörige krimineller Vereinigungen, von Entschädigungen ausschließen wollen (vgl BSGE 49, 104, 110 mwN; ferner BSGE 58, 214).
- BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81
Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96; 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.Kommt er dabei zu Schaden, ist ihm in gleicher Weise Entschädigung zu gewähren, wie bei Schädigungen durch den Angriff selbst, was § 1 Abs. 1 OEG ausdrücklich klarstellt (vgl dazu BSGE 52, 281, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
- BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79
Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der …
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2;… BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5;… BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96;… 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3;… SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.
- BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75
Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
In der gesetzlichen Unfallversicherung (dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14;… BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (…BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt. - BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76
Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche …
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
In der gesetzlichen Unfallversicherung (…dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14; BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (…BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt. - BSG, 25.11.1976 - 9 RV 28/76
Keine WDB, wenn eine gesundheitliche Schädigung durch das Verhalten des Soldaten …
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
In der gesetzlichen Unfallversicherung (…dort unter dem Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr: BSGE 42, 42, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 14;… BSGE 43, 15, 18 = SozR 2220 § 550 Nr. 21) und auch in der Soldatenversorgung (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 7) dient er zur Abgrenzung des geschützten Risikos mit der Folge, daß nur ein gegenüber den betrieblichen bzw wehrdiensteigentümlichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz bzw die Versorgung ausschließt. - BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51
Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Er ist ein wertender Maßstab, der im Unterschied zur sog Äquivalenzformel, wie sie im Strafrecht üblicherweise angewandt wird (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl RGSt 44, 244; 69, 47; 76, 86; BGHSt 1, 332; BGH Juristenzeitung 1951, 787), die Einzelursachen in ihrer Bedeutung gewichtet. - BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …
Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Das LSG hat diese Voraussetzungen trotz des bindend gewordenen früheren Bescheids in vollem Umfang neu geprüft, wozu es allerdings nicht schon auf den bloßen Antrag des Klägers hin, sondern nur so weit verpflichtet war, wie das neue Vorbringen über den Tathergang es rechtfertigte, von der Bindungswirkung des früheren Bescheides abzugehen (zum stufenweisen Vorgehen im Rahmen des § 44 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - SGB X - vgl BSG SozR 1300 § 44 Nr. 33). - BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 3/78
Antragstellung - Zeitpunkt - Zeitraum bis zur Bescheiderteilung
- RG, 19.02.1931 - II 110/31
Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2025 - L 4 VE 4/24
Soziales Entschädigungsrecht (VE)
Auch aus der Vorgeschichte einer Gewalttat kann sich ein vorwerfbares Verhalten des späteren Opfers ergeben, das zwar nicht als unmittelbar ursächlich zu werten ist, gleichwohl eine Entschädigung unbillig erscheinen lassen kann (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 13).Danach kann das Verhalten des Geschädigten, das womöglich zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie), im Rahmen der 2. Alternative gleichwohl als so schwerwiegend gewertet werden, dass deswegen eine Entschädigung unbillig ist (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).
Die Entschädigung ist danach insbesondere ausgeschlossen, wenn das Opfer sich, ohne sozial nützlich oder gar von der Rechtsordnung erwünscht zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewusst oder leichtfertig aussetzt oder sich einer von ihm erkannten oder leichtfertig verkannten Gefahr nicht entzieht, obwohl ihm dies zumutbar möglich wäre (BSG…, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - juris Rn. 23; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 12).
Wird er dabei verletzt, kann er nicht als unschuldiges Gewaltopfer angesehen werden, das wegen des Versagens der staatlichen Schutzvorkehrungen durch die Solidargemeinschaft zu entschädigen wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).
Ein vorsätzliches Vergehen ist jedenfalls auch die bewusste Beteiligung an einer Schlägerei (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - juris Rn. 11).
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R
Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - …
Er regelt abschließend, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).Ausgeschlossen ist dagegen die Entschädigung eines Opfers, das sich, ohne sozial nützlich (…BSGE 52, 281, 288 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder sogar von der Rechtsordnung erwünscht (BSGE 66, 115, 118 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewußt oder leichtfertig ausgesetzt hat (…BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 79, 87, 89 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2025 - L 13 VG 29/19 Rn. 73 Als Sonderfall der Unbilligkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 OEG ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 18.04.2001, B 9 VG 3/00 R, juris, vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89 und vom 25.03.1999, B 9 VG 1/98 R, beide juris).
Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.04.2023, L 6 VG 1261/22, juris, Rn. 95).
Grundsätzlich darf jemand, der den Rechtsfrieden wahren oder verteidigen will, auch bewusst ein Risiko für die eigene Person eingehen; der Gesetzgeber hat das Eingehen solcher Risiken sogar unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt (BSG, Urteil vom 06.12.1989, B 9 RVg 2/89, juris, Rn. 12).
Dabei sind alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festzustellen, in eine Gesamtschau einzustellen sowie nachvollziehbar und widerspruchsfrei unter- und gegeneinander abzuwägen (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris, Rn. 14; vgl. auch BSG…, Urteil vom 26.09.2024, B 2 U 15/22 R, juris, Rn. 19).
Auch ist bereits nach seinem eigenen Vortrag nicht erkennbar, dass er sich für andere einsetzen wollte (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVg 2/89, juris, Rn. 4: Schutz der Verlobten bei späteren Verlassen der Diskothek).
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R
Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte …
a) Bei dem Tatbestand der 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit - 2. Alternative -, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 und zuletzt BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).Diese Alternative ist stets zuerst zu prüfen (vgl zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7 und BSGE 84, 54, 60 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15).
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher …
Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 und vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54).Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95
Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion
In seinem Urteil vom 6. Dezember 1989 (BSGE 66, 115, 117 f - SozR 3800 § 2 Nr. 7 S. 41) hat der Senat zum Verhältnis der beiden Versagensgründe des § 2 Abs. 1 OEG klargestellt, daß die Mitverursachung (erste Alternative) ein Sonderfall der Unbilligkeit (zweite Alternative) ist.Eine solche Mißbilligung hat der Senat zwar schon in einer Reihe von Fällen ausdrücklich oder sinngemäß vorausgesetzt (vgl. BSGE 52, 281, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3 - Geldboten-Fall - BSGE 58, 214, 215 = SozR 3800 § 2 Nr. 6 S. 36 - Homosexuellen-Fall - BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 S. 41 - Friedensstifter-Fall -).
- BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung - …
Die 1. Alternative der Vorschrift (Mitverursachung) stellt einen Sonderfall der in der 2. Alternative geregelten Unbilligkeit dar, sie regelt abschließend die Fälle unmittelbarer Tatbeteiligung des Geschädigten (BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3;… BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15).Mitverursacht ist ein Angriff nach der auch im Opferentschädigungsrecht anzuwendenden Lehre von der wesentlichen Bedingung, wenn der Geschädigte einen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nach Umfang und Bedeutung dem des rechtswidrig handelnden Angreifers ungefähr vergleichbar ist (…BSGE 49, 104, 105 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 66, 115, 118 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 78, 270, 272 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4;… BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).
Der Senat hat bereits entschieden, daß nur solche Gründe zur Unbilligkeit führen, die dem in der 1. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9).
- BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R
Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung - …
Alle sonstigen, nicht unmittelbaren, sondern lediglich erfolgsfördernden Umstände - wie typischerweise die Vorgeschichte der Gewalttat - sind im Rahmen der 2. Alt zu prüfen (vgl BSGE 66, 115 = SozR 3800 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 S 8;… BSGE 83, 62, 65 ff = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9; Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 9 VG 3/97 R - USK 99120 mwN); dazu gehören mithin insbesondere auch die lediglich "mittelbaren" Ursachen der Gewalttat (…vgl BSGE 88, 103, 110 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 19 S 82 mwN).Umstände, die im Sinne der 1. Alt nicht zum Leistungsausschluss führen, können auch nicht allein, sondern nur unter Hinzutreten sonstiger Gründe zur Annahme einer Unbilligkeit führen (BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… Senatsurteil vom 1. September 1999 aaO).
- BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung
Das Landessozialgericht (LSG) hat zu Recht von den Versagungsgründen des § 2 Abs. 1 S 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) zunächst den der Mitverursachung (1. Alt) geprüft (…vgl zur Prüfungsreihenfolge BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4 S 30), denn dabei handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alt), der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).Hat der Tatbeitrag des Opfers - wie hier - die Schwelle der Mitverursachung nicht erreicht, so kann er im Rahmen der 2. Alt nicht allein, sondern nur aus sonstigen, zusätzlichen Gründen zur Unbilligkeit von Versorgungsleistungen führen (BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 5/95] = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 - Aidsinfektion).
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
Als Sonderfall der Unbilligkeit (Alternative 2) ist die Alternative 1 der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 und vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54).Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115).
- LSG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - L 2 VG 1/03
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 815/20
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Unbilligkeit nach …
- BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94
Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 13 VG 2/04
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
- BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95
Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung
- BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R
Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und …
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von …
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1261/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Leistungsversagung - …
- BSG, 09.12.1998 - B 9 VG 8/97 R
Gewalttat - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - Provokation - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - L 13 VG 40/02
Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund von …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen …
- BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2025 - L 6 VG 1340/25
- SG Berlin, 27.09.2013 - S 181 VG 167/07
Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches …
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R
Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R
Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
- LSG Hessen, 25.07.1995 - L 4 V 339/94
Hinterbliebenenversorgung - Gewalttat - erneuter Kontakt zwischen vormaligem …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) …
- LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 718/95
Opferentschädigung - Versagung - Mitverursachung
- LSG Hamburg, 15.04.2025 - L 3 VE 6/22
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - L 13 VG 3/18
Versagung
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
- LSG Sachsen, 12.06.2023 - L 9 VE 4/21
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VG 5315/13
- SG Dortmund, 02.04.2009 - S 18 VG 434/07
Opferentschädigung nach Rangelei zwischen Betrunkenen mit tödlichem Ausgang
- LSG Hessen, 03.03.1998 - L 4 VG 155/97
Gewaltopferentschädigung - Tatbeitrag - Versagungsgründe - vergleichsweise …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2005 - L 7 VG 25/03
Anforderungen an die Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz …
- LSG Hessen, 12.09.2000 - L 4 VG 18/97
Opferentschädigung - Versagungsgründe - Mitverursachung - Selbstgefährdung - …
- LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98
Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem …
- LSG Berlin, 11.04.2000 - L 13 VG 66/98
Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung …
- SG Nürnberg, 17.01.2023 - S 8 VG 9/20
Unbilligkeit einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 6 VG 2893/05
- BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 1/90
Vorliegen des Versagungsgrundes der Unbilligkeit i.R. der Opferentschädigung bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2008 - L 13 VG 42/06
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