(1) 1Leistungen sind zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht hat oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren. 2Leistungen sind auch zu versagen, wenn der Geschädigte oder Antragsteller
(2) Leistungen können versagt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, das ihm Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beizutragen, insbesondere unverzüglich Anzeige bei einer für die Strafverfolgung zuständigen Behörde zu erstatten.
ansprüche § 6Zuständigkeit und Verfahren § 6aZuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales § 7Rechtsweg § 8 § 9 § 10Übergangs-
vorschriften § 10aHärteregelung § 10b(weggefallen) § 10cÜbergangsregelung § 10dÜbergangsvorschrift § 11(Inkrafttreten)
Rechtsprechung zu § 2 OEG
319 Entscheidungen zu § 2 OEG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
- LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15
Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem ...
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 815/20
Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht nach Selbstjustiz
- SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund - ...
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Angriff im Ausland - Terroranschlag ...
- SG Berlin, 27.09.2013 - S 181 VG 167/07
Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13
Soziales Entschädigungsrecht (VE)
- BSG, 18.04.2019 - B 9 V 47/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 03.07.2018 - L 15 VG 26/16
Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen eines Beweisnotstandes für ...
- LSG Bayern, 03.07.2018 - L 15 VG 26/16