Ist ein Land Kostenträger (§ 4), so gilt § 81a des Bundesversorgungsgesetzes mit der Maßgabe, daß der gegen Dritte bestehende gesetzliche Schadensersatzanspruch auf das zur Gewährung der Leistungen nach diesem Gesetz verpflichtete Land übergeht und der Übergang des Anspruchs insbesondere dann nicht geltend gemacht werden kann, wenn die Schadensersatzleistungen der Schädigerin oder des Schädigers oder eines Dritten nicht ausreichen, um den gesamten Schaden zu ersetzen; in diesen Fällen sind die Schadensersatzansprüche der oder des Berechtigten vorrangig gegenüber den Ansprüchen des Kostenträgers.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 | |
| 01.07.2009 | Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes | 25.06.2009 |
ansprüche § 6Zuständigkeit und Verfahren § 6aZuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales § 7Rechtsweg § 8 § 9 § 10Übergangs-
vorschriften § 10aHärteregelung § 10b(weggefallen) § 10cÜbergangsregelung § 10dÜbergangsvorschrift § 11(Inkrafttreten)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 5 OEG
79 Entscheidungen zu § 5 OEG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.12.2023 - VI ZR 297/22
Begriff der Versorgungsbezüge im Rahmen der Härtefallleistung nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Münster, 03.11.2021 - 16 O 67/21
- OLG Hamm, 23.09.2022 - 11 U 192/21
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen; ...
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 194/10
Sozialleistungsrecht: Familienprivileg für den Forderungsübergang nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15
Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2025 - L 11 VG 6/22
Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.02.2024 - L 6 VE 3289/23
Gewährung von Akteneinsicht eines Täters in die Akten der ...
- BSG, 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R
Erstattungsstreit zwischen Versorgungsträger und Krankenkasse - ...
- BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06
Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG
Querverweise
Auf § 5 OEG verweisen folgende Vorschriften:
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- § 10 (Übergangsvorschriften)