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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73003
VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188 (https://dejure.org/2009,73003)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188 (https://dejure.org/2009,73003)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. August 2009 - AN 10 S 09.01188 (https://dejure.org/2009,73003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Konsum nachgewiesen durch Gutachten; noch nicht abgeschlossenes Verfahren nach § 24 a Abs. 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall; …

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist es unbedenklich, wenn die Behörde bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen regelmäßig den Sofortvollzug anordnet (so OVG Hamburg NJW 2006, 1367).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der …

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06

    Fahrerlaubnisrecht; Entscheidung während eines Strafverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz, Az. 10 B 10371/06, werde hingewiesen.
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188
    Rn. 22 Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775).
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