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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22609
VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662 (https://dejure.org/2021,22609)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662 (https://dejure.org/2021,22609)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - AN 16 K 19.01662 (https://dejure.org/2021,22609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BBG § 7, § 17; BLV § 8, § 19; GG Art. 33 Abs. 2
    Bewerbung für die Übernahme eines Beamtenverhältnisses im mittleren Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 6 CE 19.1163

    Erfolglose Beschwerde - Keine Anrechnung der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Rn. 8 Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Juli 2019 zurück (Az.: 6 CE 19.1163).

    Rn. 44 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren (Az. 6 CE 19.1163) vom 11. Juli 2019 Folgendes aus: Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV setzt die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes nach § 7 Nr. 2 Buchst. a BLV neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes zu vermitteln.

    Im Übrigen könnte der Kläger selbst bei unterstellter rechtswidriger Einstellung anderer Bewerber seine Rechtsposition nicht verbessern, da es keine Gleichheit im Unrecht gibt (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvL 25/77 - juris RdNr. 59; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 11. Juli 2019 - Az. 6 CE 19.1163 - RdNr. 14).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Bereits an dieser Stelle und damit noch vor der eigentlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Dienstherr ein Auswahlverfahren auch kraft der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aus sachlichen Gründen auf einen entsprechenden Bewerberkreis beschränken kann (BVerfG, B.v. 11.11.1999 - Az. 2 BvR 1992/99 - juris RdNr. 6; B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris RdNr. 11).

    So folgt etwa aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn ein Wahlrecht, ob und in welcher Form er eine freie Stelle besetzen will (BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris; BayVGH, B.v. 06.5.2013 - 3 CE 13.328 - juris RdNr. 18).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris RdNr. 23; B.v. 06.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris RdNr. 7).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Im Übrigen könnte der Kläger selbst bei unterstellter rechtswidriger Einstellung anderer Bewerber seine Rechtsposition nicht verbessern, da es keine Gleichheit im Unrecht gibt (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvL 25/77 - juris RdNr. 59; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 11. Juli 2019 - Az. 6 CE 19.1163 - RdNr. 14).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Rn. 28 Für die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung kommt es schließlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung, regelmäßig in Gestalt des sog. Auswahlvermerks, an (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 - juris = NVwZ-RR 2018, 395).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - juris = NVwZ 2011, 746).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Bereits an dieser Stelle und damit noch vor der eigentlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Dienstherr ein Auswahlverfahren auch kraft der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aus sachlichen Gründen auf einen entsprechenden Bewerberkreis beschränken kann (BVerfG, B.v. 11.11.1999 - Az. 2 BvR 1992/99 - juris RdNr. 6; B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris RdNr. 11).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris RdNr. 23; B.v. 06.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.328

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); interne Ausschreibung; Beschränkung des …

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 19.01662
    So folgt etwa aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn ein Wahlrecht, ob und in welcher Form er eine freie Stelle besetzen will (BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris; BayVGH, B.v. 06.5.2013 - 3 CE 13.328 - juris RdNr. 18).
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