Rechtsprechung
| BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
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SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 31.10.2001 - S 12 KR 1190/01
- LSG Hessen, 11.12.2003 - L 1 KR 1298/01
- BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, mit der die Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt wurde, seien sinngemäß auch auf das Beitragserhebungsverfahren nach § 240 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V ) anzuwenden.Im Urteil des BVerfG vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - (NJW 2004, 1022 ) hingegen ging es um die Steuerpflicht von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren.
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Zwar hat das BVerfG in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239 ) auch die Zinsbesteuerung beanstandet und insoweit eine Ergänzung des Deklarationsprinzips durch das Verifikationsprinzip gefordert (vgl dort Leitsatz 2); es hat die einschlägigen Vorschriften jedoch nicht für unvereinbar mit dem Grundgesetz ( GG ) erklärt. - BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) ist der Kläger seit dem 1. April 2002 als Rentner Pflichtmitglied der beklagten Kasse.
- BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ;… vgl auch BVerfGE SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfGE SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die Revision kann jedoch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht auf Grund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BVerwG, Beschluss vom 5. September 1996 - 9 B 387/96; Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12 mwN; BSG, Beschluss vom 24. Juni 1998 - B 9 VG 2/98 B). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ;… vgl auch BVerfGE SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ;… vgl auch BVerfGE SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31). - BSG, 24.06.1998 - B 9 VG 2/98 B
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B
Die Revision kann jedoch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht auf Grund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BVerwG, Beschluss vom 5. September 1996 - 9 B 387/96; Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12 mwN; BSG, Beschluss vom 24. Juni 1998 - B 9 VG 2/98 B). - BSG, 07.08.1996 - 12 BK 18/96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen einer …
- BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der …
Über die Grundsatzrevision würde die Heilung eines Verfahrensmangels ermöglicht, der als solcher nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BSG vom 7.8.1996, 12 BK 18/96 und vom 24.2.2005, B 12 KR 15/04 B, jeweils juris). - BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 16/21 B
Vertragsärztliche Versorgung - Delegation von Leistungen an ärztliches Personal - …
Demzufolge sind die aufgeworfenen Fragen nicht entscheidungserheblich, weil sie Tatsachen zum Gegenstand haben, die das Berufungsgericht nicht festgestellt hat und die deshalb nach § 163 SGG einer Entscheidung des Revisionsgerichts nicht zugrunde gelegt werden könnten (vgl BSG Beschluss vom 25.8.1999 - B 6 KA 19/99 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 24.2.2005 - B 12 KR 15/04 B - juris RdNr 12). - LSG Baden-Württemberg, 14.10.2008 - L 11 KR 2896/08
Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - Beitragspflicht von Einmalbeträgen - …
Von der Rechtsprechung ist daher die Berücksichtigung von Kapitalerträgen und Mieteinnahmen bei freiwillig Versicherten für verfassungsgemäß angesehen worden (…BVerfGE SozR 2200 § 180 Nr. 46;… BSG SozR 2200 § 180 Nr. 16; LSG Berlin, Urteil vom 20. September 1995 - L 9 KR 142/94 - Breithaupt 1996, 199; Senatsurteil vom 23. November 2004, L 11 KR 3317/04; Hess. LSG, Urteil vom 11. Dezember 2003, L 1 KR 1298/01 mit die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BSG vom 24. Februar 2005, B 12 KR 15/04 B).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2015 - L 9 KR 414/14
Auffangpflichtversicherung - freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung …
Es ist bereits fraglich, ob diese Rechtsprechung (BVerfGE 84, 239; E 110, 94) ohne weiteres auf das Beitragsrecht der GKV übertragbar ist (zweifelnd BSG, Beschluss vom 24. Februar 2005 - B 12 KR 15/04 B -, juris). - BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend …
Nur wenn diese Tatsachenbasis vom Berufungsgericht festgestellt ist - die Behauptung des Klägers genügt hierfür nicht -, hätte das Revisionsgericht, dem Tatsachenermittlungen verwehrt sind (§ 163 SGG) , die erforderliche Grundlage und Veranlassung, die gestellte Rechtsfrage zu beantworten (vgl BSG, Beschlüsse vom 25.8.1999 - B 6 KA 19/99 B - und vom 24.2.2005 - B 12 KR 15/04 B - juris, dort RdNr 10 bzw 12) . - LSG Hessen, 03.03.2005 - L 1 KR 163/04
Vorliegen einer Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe im Falle des Betreibens …
Insoweit liegt in Bezug auf die von dem Kläger vorgebrachten Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Steuerrecht ein anderer Sachverhalt vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991-2 BvR 1493/89-, NJW 1991, 2129-2133; BSG, Beschluss vom 24. Februar 2005- B 12 KR 15/04 B ). - BSG, 30.10.2007 - B 12 KR 11/07 B Die Revision kann jedoch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (vgl bereits Beschluss des Senats vom 24.2.2005, B 12 KR 15/04 B, juris RdNr 12 mwN).
- BSG, 08.05.2008 - B 4 RS 17/08 B Diese Einschränkung für die Verfahrensrüge kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Rechtsanwendung in eine Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung gekleidet wird (BSG Beschlüsse vom 24.2.2005 - B 12 KR 15/04 B - und vom 7.8.1996 - 12 BK 18/96 - beide veröffentlicht bei Juris).
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