Rechtsprechung
| BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Krankenversicherung
- openjur.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Verpflichtung der Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung für den Besuch einer Förderschule
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung zwecks Besuchs einer Förderschule
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung zwecks Besuchs einer Förderschule
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Rn. 15 Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl).Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt BSG mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II, sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl)..
Rn. 17 b) Nach diesen Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18.5.2011 (B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35) nochmals zusammengefasst hat, hätte der Versicherte, der sich nach den Feststellungen des LSG entwicklungsbedingt erst ab dem Jahre 2008 in der Schule mit einem Rollator fortbewegen konnte, in der Zeit davor also noch einen Rollstuhl zur Mobilität in der Schule benötigte, die Zweitversorgung mit dem weiteren Rollstuhl nur dann auf Kosten der GKV verlangen können, wenn der bereits vorhandene Rollstuhl nicht oder nur unter einem unzumutbaren Aufwand an jedem Schultag von der Wohnung zu der Förderschule in O. und zurück hätte transportiert werden können und deshalb das allgemeine Grundbedürfnis des Versicherten auf Sicherung seiner Schulfähigkeit und Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht im Zuge der Schulpflicht hier nicht gewährleistet gewesen wäre.
- BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Das hat das BSG bereits früh für den Schulweg (Urteil vom 2.8.1979, SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) und den Schulsport (…Urteil vom 22.7.1981, SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Sportbrille) entschieden und später auf alle sächlichen Mittel erstreckt, die einem behinderten Kind oder Jugendlichen die Teilnahme am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden Unterricht ermöglichen (…Urteil vom 26.5.1983, SozR 2200 § 182b Nr. 28 - Mikroportanlage;… Urteil vom 6.2.1997, SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 - behinderungsgerecht ausgestatteter PC;… Urteil vom 30.1.2001, SozR 3-2500 § 33 Nr. 40 - kein Notebook für Jurastudium;… Urteil vom 22.7.2004, SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 - Notebook-PC für blinden Schüler).Rn. 25 c) Mit dieser Entscheidung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des damaligen 11. Senats des BSG vom 2.8.1979 (SozR 2200 § 182b Nr. 13), der in einem ähnlich gelagerten Fall den Anspruch eines Schülers auf Versorgung mit einem zweiten Rollstuhl für den Schulbesuch bejaht hatte.
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (…stRspr, vgl zuletzt etwa BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 14 ff - Hörgerätefestbetrag;… BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 16 f - Treppensteighilfe; BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32, RdNr 13 - Therapiedreirad II; jeweils mwN).Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (…vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang; zuletzt nochmals bekräftigt BSG mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II, sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl)..
- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen (zB Gehen, Stehen, Sitzen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) sowie die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, wozu auch die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung zählt (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 RdNr 12 - Notebook-PC für blinden Schüler)..Das hat das BSG bereits früh für den Schulweg (…Urteil vom 2.8.1979, SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) und den Schulsport (…Urteil vom 22.7.1981, SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Sportbrille) entschieden und später auf alle sächlichen Mittel erstreckt, die einem behinderten Kind oder Jugendlichen die Teilnahme am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden Unterricht ermöglichen (…Urteil vom 26.5.1983, SozR 2200 § 182b Nr. 28 - Mikroportanlage;… Urteil vom 6.2.1997, SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 - behinderungsgerecht ausgestatteter PC;… Urteil vom 30.1.2001, SozR 3-2500 § 33 Nr. 40 - kein Notebook für Jurastudium; Urteil vom 22.7.2004, SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 - Notebook-PC für blinden Schüler).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Maßgebend für den von der GKV insoweit zu gewährleistenden Basisausgleich ist der Bewegungsradius, den ein Nichtbehinderter üblicherweise noch zu Fuß erreicht (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; stRspr). Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike II).Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, welche die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…BSGE 91, 60 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 16 - Rollstuhl-Ladeboy;… ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 - schwenkbarer Autositz und BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 14 - behinderungsgerechter PKW-Umbau; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II).
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Maßgebend für den von der GKV insoweit zu gewährleistenden Basisausgleich ist der Bewegungsradius, den ein Nichtbehinderter üblicherweise noch zu Fuß erreicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1; stRspr). Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike II).Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, welche die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…BSGE 91, 60 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 16 - Rollstuhl-Ladeboy; ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 - schwenkbarer Autositz und BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 14 - behinderungsgerechter PKW-Umbau;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II).
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Ebenso wenig rechnet die sportliche Betätigung ständiger Rechtsprechung des Senats zufolge zu den Grundbedürfnissen, für die die GKV ihre Versicherten mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich auszustatten hat (vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang;… zuletzt nochmals bekräftigt BSG mit Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 - Therapiedreirad II, sowie BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 - Sportrollstuhl)..Mit gleicher Zielrichtung hat der Senat dies später auf diejenigen Hilfsmittel erstreckt, die eine Teilnahme an den allgemein üblichen Freizeitbetätigungen Gleichaltriger ermöglichen sollen (…Urteil vom 16.4.1998, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike I;… Urteil vom 23.7.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad). Als nicht ausreichend angesehen wurde aber auch bei Kindern oder Jugendlichen einerseits die sportliche Betätigung im Familienkreis (…vgl zuletzt BSG Urteil vom 12.8.2009, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollfiets) und zum anderen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung an sich (vgl etwa BSG Urteil vom 26.3.2003, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem bei übersteigertem Bewegungsdrang)..
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 33/09
Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 33/09 - wird zurückgewiesen.die Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2011 - L 16 KR 33/09 - und des SG Münster vom 20.1.2009 zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3207, 64 Euro nebst 4 % Zinsen ab 1.6.2006 zu zahlen.
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, vgl zuletzt etwa BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 14 ff - Hörgerätefestbetrag;… BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 16 f - Treppensteighilfe;… BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32, RdNr 13 - Therapiedreirad II; jeweils mwN). - BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (…stRspr, vgl zuletzt etwa BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 14 ff - Hörgerätefestbetrag; BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 16 f - Treppensteighilfe;… BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32, RdNr 13 - Therapiedreirad II; jeweils mwN). - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer …
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R
Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
- BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80
Versorgung mit einer Sportbrille
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R
Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2025 - L 6 KR 7/23
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kind unter drei Jahren - Sitzschale …
Rn. 25 Die Revision war gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil die Frage, ob der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kinder unter drei Jahren einem Grundbedürfnis entspricht, in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 3.11.2011 - B 3 KR 5/11 R - Juris, Rn. 21) ausdrücklich offengeblieben ist.
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