Rechtsprechung
| BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln, Berücksichtigung älterer Patienten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 27.10.2004 - S. 6 KA 241/02
- LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - L 5 KA 72/04
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …
Auszug aus BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B
Soweit das LSG den Vortrag der Klägerin in diesem Zusammenhang, sie erspare stationäre Behandlungen, als zu pauschal angesehen hat, steht das im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl zu den Darlegungsanforderungen bei der Berufung auf die Vermeidung von Einweisungen zur stationären Behandlung BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 326) und bedarf deshalb keiner Überprüfung in einem Revisionsverfahren. - BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92
Vertragsarzt - Honorarkürzungsbescheid - Behandlungsweise
Auszug aus BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass wegen des jedenfalls typischerweise unterschiedlichen Behandlungsaufwands von älteren gegenüber jüngeren Patienten ein gegenüber dem Vergleichgruppendurchschnitt erhöhter Anteil älterer Patienten einer Praxis im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowohl bei den Behandlungskosten wie bei den Verordnungskosten zu berücksichtigen ist (vgl etwa BSGE 74, 70, 74 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 127).
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …
Rn. 38 Entsprechend dem Minimalprinzip ist der Vertragsarzt bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen verpflichtet, den kostengünstigeren zu wählen (…BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44; vgl auch BSG Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 68/05 B - Juris RdNr 11; ebenso zB Noftz in Hauck/Noftz, Stand Einzelkommentierung 2000, SGB V, Juni 2014, § 12 RdNr 23; Roters in Kasseler Komm, § 12 SGB V RdNr 41). - BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes …
Rn. 19 Entsprechend dem Minimalprinzip ist der Vertragsarzt bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen im Regelfall verpflichtet, den kostengünstigeren zu wählen (…BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 38; vgl auch BSG Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 68/05 B - Juris RdNr 11; ebenso zB Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 01/00, § 12 RdNr 23; Roters in Kasseler Kommentar, 2016, § 12 SGB V RdNr 41). - BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Berufsausübungsgemeinschaft - MKG-Chirurgen - …
Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass - anders als im vertragsärztlichen Bereich (vgl hierzu etwa BSG Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 68/05 B - juris RdNr 13 mwN) - im zahnärztlichen Bereich ein höheres Lebensalter nicht ohne Weiteres einen höheren Behandlungsbedarf im konservierend-chirurgischen Bereich, der hier allein in Streit steht, nach sich zieht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 47/10
Vertragsarztangelegenheiten
Rn. 39 In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass wegen des jedenfalls typischerweise unterschiedlichen Behandlungsaufwands von älteren gegenüber jüngeren Patienten ein gegenüber dem Vergleichsgruppendurchschnitt erhöhter Anteil älterer Patienten einer Praxis im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowohl bei den Behandlungskosten wie bei den Verordnungskosten zu berücksichtigen ist (BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B - m.w.N.).Aber auch bei den Rentnerversicherten gibt es wie in jeder Versichertengruppe und in jeder einzelnen Praxis wiederum Patienten mit besonders hohem und solche mit eher geringem Behandlungsbedarf (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06
Wirtschftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte Einzelfallprüfung; …
Dies zählt als sog. Minimalprinzip schon seit der Einführung von § 368 p Reichsversicherungsordnung zum 1. Januar 2005 zu den Kernbestandteilen des Wirtschaftlichkeitsgebots im engeren Sinne (BSG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: B 6 KA 13/05 R - "Clopidogrel" -, veröffentlicht in Juris) und ist vom Vertragsarzt bei der Auswahl der Präparate zu beachten (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 68/05 B; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 41/03 R, beide veröffentlicht in Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 46/10
Vertragsarztangelegenheiten
Auch über die dazu erforderlichen Daten verfügen die Prüfgremien nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B -). - SG Berlin, 22.06.2011 - S 83 KA 443/09 Eine notwendige und damit auch wirtschaftliche Verordnungsweise bedeutet, dass der Arzt bei der Entscheidung über die Auswahl der Arzneimittel auch therapeutische Alternativen in Betracht ziehen muss, soweit solche zur Verfügung stehen und wirtschaftlicher sind (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B).
Eine notwendige und damit auch wirtschaftliche Verordnungsweise bedeutet nämlich auch, dass der Arzt bei der Entscheidung über die Auswahl der (verordnungsfähigen) Arzneimittel auch therapeutische Alternativen in Betracht ziehen muss, soweit solche zur Verfügung stehen und wirtschaftlicher sind (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 11/10
Vertragsarztangelegenheiten
Eine darüber hinausgehende verfeinerte Differenzierung kann nicht verlangt werden (BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09
Vertragsarztangelegenheiten
Eine darüber hinausgehende verfeinerte Differenzierung kann nicht verlangt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B -). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte …
Dies zählt als sog. Minimalprinzip schon seit der Einführung von § 368 p Reichsversicherungsordnung zum 01. Januar 2005 zu den Kernbestandteilen des Wirtschaftlichkeitsgebots im engeren Sinne (BSG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: B 6 KA 13/05 R - "Clopidogrel" -, veröffentlicht in Juris) und ist vom Vertragsarzt bei der Auswahl der Präparate zu beachten (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 68/05 B; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 41/03 R, beide veröffentlicht in Juris). - SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 3864/17
Festsetzung eines Regresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.R.d. …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 100/11 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 23/10
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 808/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kein erhöhter …
- SG Marburg, 07.02.2007 - S 12 KA 851/06
Krankenversicherung - keine Verordnungsfähigkeit von "Wobe-Mugos-E" in 2004 - …
- SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 394/12
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Heilmittel-Richtgrößen im …
- LSG Baden-Württemberg, 28.05.2025 - L 5 KA 776/22
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 2311/19
- SG Dresden, 16.12.2010 - S 18 KA 1507/07
Festsetzung eines Regresses auf der Grundlage von Richtgrößen bei einem …
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 55/11 B
- SG Düsseldorf, 06.04.2011 - S 2 KA 266/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2010 - L 3 KA 7/10
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