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| VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635 |
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- BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Diese Vorschrift ergänzt die Regelungen in § 25 Abs. 1 bis 4 BAföG, in denen der Gesetzgeber mit dem gesetzestechnischen Mittel der Pauschalierung und Typisierung die Einkommensbeträge bestimmt hat, die im Regelfall für den angemessenen Lebensunterhalt der in § 25 Abs. 1 BAföG genannten Einkommensbezieher und der ihnen gegenüber Unterhaltsberechtigten erforderlich erscheinen und von einer Anrechnung auf den Bedarf des Auszubildenden frei zu lassen sind (vgl. BVerwG U.v. 15.11.1990 - 5 C 78/88 - juris, Rn. 19).Das Geltendmachen von Härtegesichtspunkten im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums ist allerdings - vergleichbar den Anforderungen an das "nachträgliche" Anbringen eines Aktualisierungsbegehrens nach § 24 Abs. 3 BAföG - davon abhängig, dass der Auszubildende vorher keinen Anlass hatte, zur Vermeidung unbilliger Härten von der Behörde die Einräumung eines weiteren Freibetrages zu verlangen (BVerwG U.v. 15.11.1990 - 5 C 78/88 - juris, Rn. 19).
Werden dem Auszubildenden Umstände bekannt, die derartige Folgewirkungen erwarten lassen, hat er Gründe, die nach seiner Auffassung die Zuerkennung eines Härtefreibetrages nach § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigen können, bei der Behörde unverzüglich geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 5 C 78/88 - BVerwGE 87, 103-115, Rn. 20).
- VGH Hessen, 20.02.2018 - 10 A 807/17
Rückforderung von Ausbildungsförderung bei bereits getilgtem Darlehensanteil des …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Entsprechende rechtsgrundlose Zahlungen sind aus diesem Grund vorrangig im Verhältnis zum Bundesverwaltungsamt zu klären (vgl. HessVGH, U.v. 20.02.2018 - 10 A 807/17 - juris).Dem zuständigen Amt verbleiben deshalb alle ihm gesetzlich eröffneten Möglichkeiten zur Aufhebung und Neuregelung von Bescheiden, einschließlich der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen (nach § 20 BAföG oder § 50 SGB X; vgl. dazu HessVGH, U.v. 20.02.2018 - 10 A 807/17 - juris, Rn. 25).
- BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79
Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen - …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Rn. 62 1.4 Da § 20 BAföG eine abschließende Regelung enthält, sind die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB nicht anwendbar, so dass gegen die Rückzahlungsverpflichtung nicht der Einwand des Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) erhoben werden kann (vgl. BVerwG U.v. 22.10.1981 - 5 C 61/79 - juris, und NVwZ 1988, 933 ff.).
- BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07
Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Wenn es die Sachlage erfordert, darf er eine Rechtsauskunft (Rat eines Rechtskundigen) einholen (vgl. BGH U.v. 24.01.2008 - VII ZR 17/07, Rn. 18). - BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86
Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Dies beruht auf Gründen notwendiger Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG B.v. 15.09.1986 - 1 BvR 363/86 - juris). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Der Inhalt eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist für die Einkommensermittlung nach § 21, § 24 Abs. 1 BAföG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich bindend (…Ramsauer/Stallbaum/Knoop, 7. Aufl. 2020, BAföG § 24 Rn. 8; BVerwG U.v. 10.05.1990 - 5 C 55/85 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Ausnahme von der Bindung der BAfög-Ämter an die Vorgaben des Steuerbescheids
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Rn. 45 Soweit die Bindung an die Steuerbescheide der Eltern für den Auszubildenden zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde, kann eine Ausnahme von der Bindungswirkung bestandskräftiger Steuerbescheide geboten sein (OVG Berlin-Brandenburg U.v. 23.05.2017 - OVG 6 B 85.15, vgl. Ramsauer/Stallbaum/Knoop, 7. Aufl. 2020, BAföG § 24 Rn. 9). - BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87
Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Die Bindung besteht auch hinsichtlich des - hier vorliegenden - besonderen Antrags auf Ausbildungsförderung nach § 24 Abs. 3 BAföG (BVerwG, B.v. 09.11.1988 - 5 B 143/87 -, juris). - BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85
Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung bei der Ermittlung des auf den Bedarf …
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Selbst Zweifel an der Richtigkeit der Vorgaben im Steuerbescheid begründen keine eigenständige Prüfpflicht der Ausbildungsämter (vgl. BVerwG, B.v. 11.07.1990 - 5 B 143/89 m.w.N.; B.v. 18.02.1986 - 5 B 84/85 - juris). - BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 50.78
Ausbildungsförderung - Auszubildender - Rückforderung - Rückforderungsbescheid
Auszug aus VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Ob einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte vorliegt, unterliegt der Prüfung im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen den Rückforderungsbescheid (BVerwG U. v. 17.04.1980 - 5 C 50.78 - juris). - BVerwG, 11.07.1990 - 5 B 143.89
Bindung an die Angaben in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei der …
- BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 42.82
Ausbildungsförderung - Einkommen - Berechnung - Einrede - Rückforderungsanspruch …
- BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung - …
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