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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9271
OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03 (https://dejure.org/2005,9271)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03 (https://dejure.org/2005,9271)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - Bl U 1015/03 (https://dejure.org/2005,9271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; WertV § 7; ; WertV § 13; ; WertV § 14; ; BBergG § 124 Abs. 2; ; BBergG § 124 Abs. 3; ; BBergG § 124 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung von Enteignungsentschädigung für Kiessabbaugrundstücke durch Wertermittlung und Vorrangregelung zu Gunsten der öffentlichen Verkehrsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsanlage geht Gewinnung von Bodenschätzen vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorkehrungen zur Vermeidung von Bergschäden an Verkehrsanlagen; Ermittlung des Wertes eines Grundstücks durch Vergleich mit anderen Grundstücken; Bestehen einer Priorität der Errichtung einer Verkehrsanlage vor der Gewinnung von Bodenschätzen; Auslösen einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.10.1972 - III ZR 176/70

    Bergwerkseigentum und Verkehrsanlage

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Da der Bau der Autobahntrasse keinen entschädigungspflichtigen Eingriff in das Bergwerkseigentum der Beteiligten zu 2) darstellt (vgl. dazu näher unter 5.), löst auch der damit möglicherweise einhergehende Eingriff in den Gewerbebetrieb der Beteiligten zu 1) keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. in diesem Sinne zu den Vorläuferregelungen der §§ 153, 154 ABG auch das Urteil des BGH vom 16.10.1972 - III ZR 176/70 - [BGHZ 59, 332 = NJW 1973, 49], das im dortigen Fall bereits einen Eingriff in den Gewerbebetrieb verneint hat).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem bereits (oben unter 2.) erwähnten Urteil vom 16.10.1972 - III ZR 176/70 - (BGHZ 59, 332) der dortigen Klägerin unter Hinweis auf diese Bestimmung einen Entschädigungsanspruch für Abbauverluste als Folge der Durchschneidung eines Tonfeldes abgesprochen.

    Der ebenfalls bereits erwähnten Entscheidung des BGH vom 16.10.1972 (BGHZ 59, 332) zum früheren Recht lag gerade ein Fall zugrunde, in dem die dortige Klägerin nicht nur Bergwerkseigentümerin war, sondern bereits über einen genehmigten Betriebsplan (wenn auch nur für Untersuchungsarbeiten) verfügte.

    Durch die Realisierung der planfestgestellten Autobahntrasse wird somit nur eine Grenze konkretisiert, die dem Bergwerkseigentum aufgrund seiner gesetzlichen Ausgestaltung von vornherein innewohnt (…vgl. BVerwG, a.a.O., sowie zur früheren Rechtslage nach dem ABG schon BGH, Urteil vom 16.10.1972 - III ZR 176/70 - BGHZ 59, 332).

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97

    Bergwerkseigentum; Straßenplanung; Planfeststellung; Beeinträchtigung des …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Die Beteiligte zu 2) argumentiert, das Landgericht habe ihren Entschädigungsanspruch zu Unrecht unter Hinweis auf die Bestimmung des § 124 Abs. 3 BBergG und das hierzu ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.1998 - 4 A 2/97- (NVwZ 1998, 1180) abgelehnt.

    Dies stellt jedoch keinen (rechtlichen) Entzug der der Beteiligten zu 2) verliehenen Rechtsposition und damit keine entschädigungspflichtige Enteignung dar (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 26.3.1998 - 4 A 2/97 -, BVerwGE 106, 290 = NVwZ 1998, 604 = DVBl. 1998, 895).

    Zu den Regelungen, die dies zur Folge haben können, gehört auch § 124 Abs. 3 BBergG, der den Vorrang der Verkehrsanlage nur dann aufhebt, wenn das öffentliche Interesse an der Gewinnung der Bodenschätze überwiegt (vgl. dazu näher das Urteil des BVerwG vom 26.3.1998, a.a.O.).

    Zu erwägen ist allenfalls, ob diese im Grundsatz zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dann unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist, wenn sie im Einzelfall dazu führt, dass das verliehene Bergwerkseigentum völlig oder weitgehend entwertet wird (vgl. zu entsprechenden Überlegungen das mehrfach zitierte Urteil des BVerwG vom 26.3.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Dem liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass die Verwirklichung des in § 124 Abs. 3 BBergG enthaltenen Vorrangs als solche keine Entschädigungspflicht auslösen soll (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30.7.1998 - 4 A 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 162 = UPR 1999, 66 = ZfB 1998, 140); (hierzu wird ergänzend auf die Ausführungen unter 5. verwiesen, die sich mit der Bedeutung der genannten Vorrangregelung für mögliche Entschädigungsansprüche der Beteiligten zu 2) als Bergwerkseigentümerin befassen.).

    Die (lediglich) faktische Beeinträchtigung des Gewinnungsrechts der Beteiligten zu 2) ist vielmehr Folge der Verwirklichung des in § 124 Abs. 3 BBergG enthaltenen Vorrangs, die als solche keine Entschädigungspflicht auslöst (…vgl. BVerwG, a.a.O.; ebenso BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30.7.1998 - 4 A 1/98 - NVwZ-RR 1999 = UPR 1999, 66).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Die gewohnheitsrechtlich anerkannte Haftungsfigur des enteignenden Eingriffs findet ihre Grundlage im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz der §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterrechtlichen Ausprägung (vgl. BGH, Urteil vom 29.3.1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20 = NJW 1984, 1876).

    Erforderlich ist dabei stets, dass die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme unmittelbar auf eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition eingewirkt hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.3.1984, a.a.O.; OLG Schleswig, Urteil vom 2.9.1999 - 11 U 154/97 -, NVwZ-RR 2000, 752); bloß mittelbare Auswirkungen begründen danach keinen Entschädigungsanspruch.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs der Beteiligten zu 1) kann nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage (das Bergwerkseigentum der Beteiligten zu 2) genießt (vgl. hierzu schon den sog. Nassauskiesungsbeschluss des BVerfG vom 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 = NJW 1982, 745 = DVBl. 1982, 340 - die einschlägige Aussage findet sich ganz am Ende der Entscheidung).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 158/75

    Erdölförderung . Enteignung zugunsten der Bundesbahn

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung für die bis zum Inkrafttreten des BBergG geltende Bestimmung des § 154 ABG (Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten) die Auffassung vertreten, es bestehe kein Grund zu der Annahme, dass ein nach allgemeinem Enteignungsrecht bestehender Anspruch auf Entschädigung für den Verlust von Anlagen des Bergbaus ausgeschlossen sei (vgl. Urteil vom 1.6.1978 - III ZR 158/75 -, BGHZ 71, 329 = NJW 1978, 1916).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Die Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist darauf gerichtet, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Ein die Entschädigungspflicht auslösender enteignender Eingriff liegt nach der Rechtsprechung des BGH dann vor, wenn rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des Zumutbaren übersteigen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20.2.1992 - III ZR 188/90 -, BGHZ 117, 240 = NJW 1992, 3229).
  • BGH, 19.12.2002 - III ZR 41/02

    Verkehrswert eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung in seinem vom Landgericht zitierten Beschluss vom 19.12.2002 - III ZR 41/02 -, NJW-RR 2003, 374 = BauR 2003, 1029) entgegengetreten und hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Mitberücksichtigung eines Kiesabbaurechts in die Ermittlung von Grundstücksqualität und -wert ein Element einbeziehen würde, das außerhalb der als Eigentum (hier Grundeigentum) geschützten Rechtsposition liegt, denn die Nutzung der - bergfreien - Bodenschätze ist den Grundstückseigentümern gerade verschlossen.
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 195/90

    Berücksichtigung interner BGB -Gesellschafter-Ansprüche nach Auflösung einer …

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
    Nach den von der Rechtsprechung (insb. des BGH) entwickelten Grundsätzen der "Vorwirkung der Enteignung" kommt es in den Fällen, in denen das Enteignungsobjekt Gegenstand eines sich über längere Zeit hinziehenden Enteignungsverfahrens ist, für die Qualitätsbestimmung auf den Zeitpunkt an, in dem das Enteignungsobjekt endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14.6.1984 - II ZR 41/83, BRS 45 Nr. 133 und Beschluss vom 27.2.1992 - II ZR 195/90, BRS 53 Nr. 126).
  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 195/90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Enteignungsobjekts

  • OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97

    Entschädigung eines Landwirts

  • OLG Jena, 12.08.2009 - Bl U 664/08

    Zur Entschädigungsbemessung enteigneter Grundstücke mit grundeigenen …

    Der erste Leitsatz des einschlägigen Senatsurteils vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03 - (LKV 2006, 187 und juris) lautet:.
  • OLG Jena, 27.01.2010 - Bl U 203/09

    Zur Enteignungsentschädigung von Grundstücken mit sog. "bergfreien" Bodenschätzen

    Dabei hat das Landgericht (wie schon die Enteignungsbehörde) zu Recht die Besonderheit, dass sich unter der Oberfläche der von der Enteignung betroffenen Grundstücke Kalkstein befindet, nicht werterhöhend berücksichtigt, da dieser nach der hier noch maßgeblichen Rechtslage zu den sog. bergfreien Bodenschätzen gehörte; bergfreie Bodenschätze aber nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei der Wertermittlung entzogener Bodenflächen außer Betracht bleiben (vgl. zur Wertermittlung bei Grundstücksflächen, unter denen sich bergfreie Bodenschätze befinden, grds. schon das Urteil des erkennenden Senats vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03 -, LKV 2006, 187 = juris Rdn. 36 ff.).
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