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Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.2024 - C-643/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31409
EuGH, 14.11.2024 - C-643/23 (https://dejure.org/2024,31409)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2024 - C-643/23 (https://dejure.org/2024,31409)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2024 - C-643/23 (https://dejure.org/2024,31409)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Agenciart - Management Artístico

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Art. 2 Nr. 3 - Begriff "Unternehmen" - Ausübung einer unabhängigen beruflichen Tätigkeit - Schauspielerin - Agenturvertrag - Mahnverfahren

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2025, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.12.2016 - C-256/15

    Nemec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-643/23
    Rn. 18 CT stütze sich dabei auf das Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954), in dem sich der Gerichtshof in Bezug auf natürliche Personen mit der Auslegung des Begriffs "Unternehmen" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (…ABl. 2000, L 200, S. 35), jetzt Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2011/7, befasst habe.

    Rn. 21 Das Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954), habe eine Person betroffen, die eine Gewerbeerlaubnis für das Drehen von Maschinenteilen und das Schweißen besessen habe.

    Rn. 28 Wie hierzu aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, genügt nicht, dass eine Person ein Rechtsgeschäft abschließt, das eine wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, um unter den Begriff "Unternehmen" zu fallen, und auch nicht für eine Einstufung dieses Rechtsgeschäfts als "Geschäftsverkehr", sondern die betreffende Person muss als Organisation im Rahmen einer solchen Tätigkeit oder einer unabhängigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 33).

    Rn. 29 Dieses Erfordernis setzt voraus, dass die genannte Person diese Tätigkeit strukturiert und dauerhaft ausübt - die Tätigkeit kann sich daher nicht auf eine punktuelle und isolierte Leistung beschränken - und dass sich das betreffende Rechtsgeschäft in den Rahmen dieser Tätigkeit einfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 34).

  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-643/23
    In bestimmten Wirtschaftszweigen treten materielle oder immaterielle Betriebsmittel nämlich nur in ihrer einfachsten Form in Erscheinung, und es kommt dort im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:594, Rn. 27).
  • EuGH, 12.10.2023 - C-726/21

    INTER CONSULTING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-643/23
    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Oktober 2023, 1NTER CONSULTING, C-726/21, EU:C:2023:764, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-197/24

    Šiľarský - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …

    {FN:11} Vgl. Urteil vom 14. November 2024, Agenciart - Management Artístico (C-643/23, EU:C:2024:959, Rn. 33).

    {FN:18} Vgl. beispielsweise Urteil vom 14. November 2024, Agenciart - Management Artístico (C-643/23, EU:C:2024:959, Rn. 35): "Der Abschluss eines Agenturvertrags durch eine Person, die den Beruf der Schauspielerin ausübt, gehört … zur beruflichen Tätigkeit dieser Person und steht damit in engem Zusammenhang, da der Abschluss eines solchen Agenturvertrags, der gerade in der Förderung und im Management dieser Tätigkeit besteht, zwangsläufig gegenstandslos wäre, wenn die Person diesen Beruf nicht ausübte." Hervorhebung nur hier.

  • EuGH, 13.11.2025 - C-197/24

    Siľarský - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung …

    Für die Prüfung des Erfordernisses, wonach das betreffende Rechtsgeschäft sich in den Rahmen der unabhängigen wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit der in Rede stehenden Person einfügen muss, kommt es nämlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieses Rechtsgeschäfts an (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, Agenciart - Management Artístico, C-643/23, EU:C:2024:959, Rn. 35).
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