Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29271
BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21 (https://dejure.org/2023,29271)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2023 - EnVR 37/21 (https://dejure.org/2023,29271)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2023 - EnVR 37/21 (https://dejure.org/2023,29271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,29271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilnetz in der 3. Regulierungsperiode: Bestimmung des Effizienzwerts durch die Bundesnetzagentur unter Einbeziehung regionaler Fernleitungsnetzbetreiber ohne Konzessionsgebiet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 ARegV, § 12 Abs 3 Anl 3 Nr 2 S 2 ARegV, § 12 Abs 4a S 3 ARegV, § 13 Abs 3 S 4 ARegV, § 14 Abs 1 Nr 3 ARegV
    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilnetz in der 3. Regulierungsperiode: Bestimmung des Effizienzwerts durch die Bundesnetzagentur unter Einbeziehung regionaler Fernleitungsnetzbetreiber ohne Konzessionsgebiet

  • IWW

    § 6 Abs. 3 ARegV, § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV, § ... 12 ARegV, § 21a Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG, § 21a Abs. 6 EnWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ARegV, § 12 Abs. 2 bis 4 ARegV, §§ 13, 14 ARegV, §§ 12 ff. ARegV, Art. 19 Abs. 4 GG, § 13 Abs. 3 ARegV, § 13 Abs. 3 Satz 4 ARegV, § 13 Abs. 4 Satz 1 ARegV, § 13 Abs. 3 Satz 7 ARegV, § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV, § 13 Abs. 3 Satz 5 ARegV, § 13 Abs. 3 Satz 6 ARegV, § 13 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 ARegV, § 12 Abs. 3, Abs. 4a Satz 3 ARegV, § 12 Abs. 3 ARegV, § 14 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ARegV, § 12 Abs. 4a Satz 3 ARegV, § 12a ARegV, § 90 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorgabe von Obergrenzen für die Höhe der Netzzugangsentgelte oder die Gesamterlöse aus Netzzugangsentgelten in der Anreizregulierung für eine Regulierungsperiode unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben; Beruhen der Festsetzung des Effizienzwerts eines Betreibers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorgabe von Obergrenzen für die Höhe der Netzzugangsentgelte oder die Gesamterlöse aus Netzzugangsentgelten in der Anreizregulierung für eine Regulierungsperiode unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben; Beruhen der Festsetzung des Effizienzwerts eines Betreibers ...

  • rechtsportal.de

    Vorgabe von Obergrenzen für die Höhe der Netzzugangsentgelte oder die Gesamterlöse aus Netzzugangsentgelten in der Anreizregulierung für eine Regulierungsperiode unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben; Beruhen der Festsetzung des Effizienzwerts eines Betreibers ...

  • datenbank.nwb.de

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilnetz in der 3. Regulierungsperiode: Bestimmung des Effizienzwerts durch die Bundesnetzagentur unter Einbeziehung regionaler Fernleitungsnetzbetreiber ohne Konzessionsgebiet

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 53/16

    Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode: …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Trotz der in den §§ 12 ff. ARegV enthaltenen detaillierten Vorgaben ist die Ausgestaltung des Effizienzvergleichs nicht in allen Details vorgegeben; vielmehr stehen der Bundesnetzagentur insoweit erhebliche Spielräume zu (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 10, 21 bis 28 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 58/12, juris Rn. 13, 19 bis 27;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 13, 19 bis 27 - Stromnetz Berlin GmbH; vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 55 - Stadtwerke Essen AG;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 43/16, juris Rn. 34;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 54/17, juris Rn. 55).

    So liegt der Anteil von mit Hochdruck (mehr als 16 bar) betriebenen Leitungen bei fast 100 % und wird das Gas in diesen Netzen über große Entfernungen und in hohen Durchsatzmengen transportiert bei einer im Verhältnis dazu geringen Zahl von Anschlusspunkten und sonstigen Betriebseinrichtungen, was bei einigen Vergleichsparametern zu Werten führt, die sich von denjenigen anderer Verteilernetze fundamental unterscheiden (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 47 - Stadtwerke Essen AG).

    Vielmehr wäre die Durchführung eines gesonderten Effizienzvergleichs für solche regionalen Transportnetzbetreiber durch die gesetzlichen Vorgaben nur dann geboten, wenn aufgrund der Versorgungsaufgabe oder anderer objektiver Umstände bestehenden Unterschieden durch die geeignete Ausgestaltung eines gemeinsamen Effizienzvergleichs nicht angemessen Rechnung getragen werden könnte (BGH, RdE 2018, 424 Rn. 45 - Stadtwerke Essen AG).

    Rn. 38 (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG;… Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).

    Damit erweist sich ihre Entscheidung nach den geltenden Maßstäben (…vgl. oben Rn. 12; BGH, RdE 2018, 424 Rn. 56 - Stadtwerke Essen AG) als rechtsfehlerhaft.

  • BGH, 07.12.2021 - EnVR 6/21

    Kapitalkostenaufschlag - Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).

    Eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde erfolgt daher im Grundsatz nur noch in Bezug auf den nach den vorgenannten Maßstäben fortgeltenden nationalen Regulierungsrahmen sowie anhand unionsrechtlicher Vorgaben (…BGH, RdE 2022, 119 Rn. 15 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; WM 2023, 630 Rn. 10 - Kapitalkostenabzug).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).
  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Trotz der in den §§ 12 ff. ARegV enthaltenen detaillierten Vorgaben ist die Ausgestaltung des Effizienzvergleichs nicht in allen Details vorgegeben; vielmehr stehen der Bundesnetzagentur insoweit erhebliche Spielräume zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 10, 21 bis 28 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 58/12, juris Rn. 13, 19 bis 27;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 13, 19 bis 27 - Stromnetz Berlin GmbH;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 55 - Stadtwerke Essen AG;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 43/16, juris Rn. 34;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 54/17, juris Rn. 55).
  • BGH, 26.10.2021 - EnVR 17/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II - Regulierung der …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - EnVR 7/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor - Energiewirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab folgt aus den Grenzen der rechtlichen Determinierung und Determinierbarkeit der Aufklärung und Bewertung komplexer ökonomischer Zusammenhänge und ist deshalb sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 27 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I;… RdE 2022, 119 Rn. 16 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 5. Juli 2022 - EnVR 77/20, RdE 2022, 527 Rn. 38 mwN - REGENT; BVerwG…, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1/16, BVerwGE 158, 301 Rn. 31 f.).
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Trotz der in den §§ 12 ff. ARegV enthaltenen detaillierten Vorgaben ist die Ausgestaltung des Effizienzvergleichs nicht in allen Details vorgegeben; vielmehr stehen der Bundesnetzagentur insoweit erhebliche Spielräume zu (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 10, 21 bis 28 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 58/12, juris Rn. 13, 19 bis 27; vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 13, 19 bis 27 - Stromnetz Berlin GmbH;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 55 - Stadtwerke Essen AG;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 43/16, juris Rn. 34;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 54/17, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab folgt aus den Grenzen der rechtlichen Determinierung und Determinierbarkeit der Aufklärung und Bewertung komplexer ökonomischer Zusammenhänge und ist deshalb sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 27 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I;… RdE 2022, 119 Rn. 16 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 5. Juli 2022 - EnVR 77/20, RdE 2022, 527 Rn. 38 mwN - REGENT; BVerwG, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1/16, BVerwGE 158, 301 Rn. 31 f.).
  • BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22

    Effizienzvergleich II - Festlegung des individuellen Effizienzwerts eines …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Denn die im Datensatz verbleibenden sechs Netzbetreiber ohne Konzessionsgebiet nehmen, wie dargelegt (…oben Rn. 29), erheblichen Einfluss auf die in der DEA errechneten Effizienzwerte (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 53).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab folgt aus den Grenzen der rechtlichen Determinierung und Determinierbarkeit der Aufklärung und Bewertung komplexer ökonomischer Zusammenhänge und ist deshalb sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 27 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I;… RdE 2022, 119 Rn. 16 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; vom 5. Juli 2022 - EnVR 77/20, RdE 2022, 527 Rn. 38 mwN - REGENT; BVerwG…, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1/16, BVerwGE 158, 301 Rn. 31 f.).
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 58/12

    Gestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des Beginns der …

  • BGH, 23.04.2013 - EnVR 47/12

    Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte gem. § 6 Abs. 3 GasNEV in …

  • BGH, 27.08.2013 - EnVR 19/10

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 43/16

    Ordnungsgemäße Durchführung des Effizienzvergleichs für die zweite …

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18

    Effizienzvergleich

  • BGH, 20.12.2022 - EnVR 45/21

    Ermessensausübung der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung …

  • BGH, 13.12.2022 - EnVR 55/20

    Festlegung der Erlösobergrenzen für einen Stromverteilernetzbetreiber für die …

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 54/17

    Festlegung von Erlösobergrenzen auf der Grundlage eines Effizienzwerts für die …

  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV - Energiewirtschaftsrechtliche …

    Rn. 114 f) Schließlich greift auch die in der mündlichen Verhandlung erhobene Rüge nicht durch, die Festlegung des Produktivitätsfaktors Strom sei schon deshalb aufzuheben, weil der Bundesgerichtshof mit zum Effizienzvergleich ergangenen Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, WM 2023, 2286 - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris und EnVR 44/22, juris) die stochastische Effizienzgrenzenanalyse (SFA) für rechtswidrig erklärt habe.

    Der Senat hat in den Beschlüssen vom 26. September 2023 (…EnVR 43/22, aaO Rn. 66 bis 71;… EnVR 44/22, aaO Rn. 67 bis 72; EnVR 37/21, aaO Rn. 42 bis 47) für die Festlegung des individuellen Effizienzwerts der dortigen Betroffenen bei der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen ausgesprochen, dass nach der Vorgabe in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV für Netzbetreiber, die im Effizienzvergleich als effizient ausgewiesen werden, ein Effizienzwert in Höhe von 100 % gilt.

    Rn. 119 (3) Auch dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof den von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode Gas vorgenommenen Effizienzvergleich für mit § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG nicht in Einklang stehend erachtet hat, weil das dort von der Bundesnetzagentur gewählte Modell insgesamt den objektiven strukturellen Unterschieden der Versorgungsaufgaben der am Vergleich beteiligten Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung trägt (Beschlüsse vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, WM 2023, 2286 Rn. 43 ff. - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff. und EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.), kommt für den Produktivitätsfaktor Strom keine Bedeutung zu.

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25
    Rn. 32 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16.06.2025 (BK9-24/8270-R), mit dem die Abänderung der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas (2018 bis 2022) hinsichtlich des Effizienzwerts und der ermittelten Erlösobergrenzen abgelehnt wurde, aufzuheben und die Bundesnetzagentur zu verpflichten, die Erlösobergrenzen neu festzulegen, indem unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2023 (u.a. EnVR 37/21) der Effizienzwert um 4, 21 Prozentpunkte auf 99, 5371 % und damit die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode um 4.640.763 EUR erhöht werden.

    Diesen Netzbetreibern kommt im Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode trotz ihrer geringen Zahl (von lediglich acht) ein überproportionaler Einfluss auf den nach der DEA bestimmten Effizienzwert zu, weil - anders als noch in der zweiten Regulierungsperiode - sechs von ihnen nach der Ausreißeranalyse im Datensatz verblieben sind, diese allesamt - ohne dass dies durch eine höhere Effizienz begründet wäre - einen individuellen Effizienzwert von 100 % aufweisen und damit als Peer-Unternehmen in der DEA die Effizienzgrenze aufspannen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 43 ff.; EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff.; EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.; ferner u.a. BGH, Beschl. v. 30.01.2024 - EnVR 32/22, juris Rn. 119).

    Rn. 65 Hinsichtlich der SFA resultiert die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Effizienzvergleichs daraus, dass selbst die als am effizientesten ausgewiesenen Netzbetreiber - unter Verstoß gegen die Vorgaben in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV und anders als bei der DEA - keinen Effizienzwert von 100 % erreichen konnten und die Regulierungsbehörde die methodenbedingte rechnerische Nichterreichbarkeit eines Effizienzwerts von 100 % infolge des methodenimmanenten Abzugs der Störtermkomponente nicht anderweitig ausgeglichen hat (…vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 66 ff., insb. Rn. 70; EnVR 37/21, juris Rn. 42 ff., insb. Rn. 46;… EnVR 44/22, juris Rn. 67 ff., insb. Rn. 71;… ferner u.a. BGH, Beschl. v. 30.01.2024 - EnVR 32/22, juris Rn. 115).

  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 36/22

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …

    Rn. 81 d) Schließlich greift auch die in der mündlichen Verhandlung erhobene Rüge nicht durch, die Festlegung des Produktivitätsfaktors Strom sei schon deshalb aufzuheben, weil der Bundesgerichtshof mit zum Effizienzvergleich ergangenen Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, WM 2023, 2286 - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris und EnVR 44/22, juris) die stochastische Effizienzgrenzenanalyse (SFA) für rechtswidrig erklärt habe.

    Der Senat hat in den Beschlüssen vom 26. September 2023 (…EnVR 43/22, aaO Rn. 66 bis 71;… EnVR 44/22, aaO Rn. 67 bis 72; EnVR 37/21, aaO Rn. 42 bis 47) für die Festlegung des individuellen Effizienzwerts der dortigen Betroffenen bei der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen ausgesprochen, dass nach der Vorgabe in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV für Netzbetreiber, die im Effizienzvergleich als effizient ausgewiesen werden, ein Effizienzwert in Höhe von 100 % gilt.

    Rn. 86 (3) Auch dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof den von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode Gas vorgenommenen Effizienzvergleich für mit § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG nicht in Einklang stehend erachtet hat, weil das dort von der Bundesnetzagentur gewählte Modell insgesamt den objektiven strukturellen Unterschieden der Versorgungsaufgaben der am Vergleich beteiligten Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung trägt (Beschlüsse vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, WM 2023, 2286 Rn. 43 ff. - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff. und EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.), kommt für den Produktivitätsfaktor Strom keine Bedeutung zu.

  • BGH, 13.07.2026 - EnVR 20/23

    Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …

    Im Übrigen beruhen ihre Ausführungen auf unrichtigen Annahmen zur Begründung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 26. September 2023 (EnVR 37/21, EnWZ 2023, 452).
  • BGH, 13.07.2026 - EnVR 36/23

    Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …

    Im Übrigen beruhen ihre Ausführungen auf unrichtigen Annahmen zur Begründung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 26. September 2023 (EnVR 37/21, EnWZ 2023, 452).
  • BGH, 13.07.2026 - EnVZ 50/23

    Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …

    Im Übrigen beruhen ihre Ausführungen auf unrichtigen Annahmen zur Begründung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 26. September 2023 (EnVR 37/21, EnWZ 2023, 452).
  • BGH, 13.07.2026 - EnVZ 41/23

    Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …

    Im Übrigen beruhen ihre Ausführungen auf unrichtigen Annahmen zur Begründung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 26. September 2023 (EnVR 37/21, EnWZ 2023, 452).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2026 - 5 Kart 4/25
    Rn. 13 Rn. 14 den Bescheid der Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde vom […], mit dem die Abänderung der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas (2018 bis 2022) zur Anhebung des Effizienzwerts und der Erlösobergrenzen abgelehnt wurde, aufzuheben und die Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde zu verpflichten, die Erlösobergrenzen neu festzulegen, indem unter Berücksichtigung der Beschlüsse des BGH vom 26.09.2023 (EnVR 37/21 u.a.) ein Effizienzwert von W% anstelle bisher X% festgelegt wird und damit die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen erhöht werden,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht