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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,21
BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71 (https://dejure.org/1975,21)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1975 - I C 8.71 (https://dejure.org/1975,21)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - I C 8.71 (https://dejure.org/1975,21)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 8
  • BVerwGE 48, 299
  • NJW 1975, 2155
  • MDR 1975, 869
  • DVBl 1975, 790
  • DÖV 1975, 749
 
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Wird zitiert von ... (234)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …

    Damit übereinstimmend hat auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dem Umgangsrecht des nicht-sorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 ; Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 1 B 156.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104 = InfAuslR 1990, 56 f.; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluß vom 10. März 1995 - BVerwG 1 B 217.94 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Beschluß vom 19. Juni 1997 - BVerwG 1 B 113.97 -).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …

    Gleichwohl ist eine Prüfung geboten, ob die Rückkehr in dieses Land beiden Ehegatten zuzumuten ist (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Entgegen der Ansicht der Beklagten greift die Rechtsprechung, nach der für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 48, 299 [305]), hier nicht Platz.

    Der Ablehnungsgrund muß nach dem Ergebnis der Abwägung ein solches Gewicht haben, daß die Anwesenheit des Ausländers trotz bestehender Ehe mit einem Deutschen nicht (weiter) hingenommen werden kann (BVerwGE 48, 299 [303]).

    Gehören z.B. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit zu der Familie des Ausländers, so wird das um des Familienschutzes willen grundsätzlich die Gründe verstärken, die für den Aufenthalt sprechen (BVerwGE 48, 299 [303]).

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