Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Werbeanzeige für Fertigarzneimittel - Anforderungen an die Lesbarkeit von Pflichtangaben - Heilmittelwerbung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84
"6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben
Auszug aus BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93
Die Beklagte hat für die Blöcke, innerhalb deren sich die Gegenanzeigen befinden, bereits mit der Größe zwischen sechs und sieben Punkten eine Schrift gewählt, die den Anforderungen an eine gute Lesbarkeit allenfalls gerade noch genügen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1986 - I ZR 213/84, GRUR 1987, 301 = WRP 1987, 378 - 6-Punkt-Schrift). - BGH, 24.11.1988 - I ZR 144/86
"Lesbarkeit IV"; Lesbarkeit von Pflichtangaben
Auszug aus BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93
Dem Schutzzweck der Vorschrift entspräche es nicht, wenn der Verkehr sich die erforderlichen Informationen nur unter besonderer Konzentration und mit Anstrengungen verschaffen könnte; denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung muß davon ausgegangen werden, daß ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen diese Mühen scheuen und sich auf den Inhalt des vom Werbenden ausgesuchten, regelmäßig leichter lesbar gestalteten und die positiven Aspekte des Mittels herausstellenden Teils der Werbung beschränken würde (…BGH, Urt. v. 13.05.1987 - I ZR 85/85, GRUR 1988, 71, 72 - Lesbarkeit III zu § 4 Abs. 4 HWG a.F.; Beschl. v. 24.11.1988 - I ZR 144/86, GRUR 1993, 52 = WRP 1989, 482 - Lesbarkeit IV). - BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89
Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern
- OLG Celle, 12.01.1994 - 2 U 14/93
Auszug aus BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93
Auch sie unterliegen der Gefahr, sich auf die leicht lesbar gestalteten und die positiven Aspekte des Mittels herausstellenden Teile der Werbung zu beschränken (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 24.05.1993 - 2 U 14/93 - und dazu Nichtannahmebeschluß des Senats v. 10.03.1994 - I ZR 141/93). - BGH, 13.05.1987 - I ZR 85/85
Heilmittelwerbung - Lesbarkeit
Auszug aus BGH, 18.04.1996 - I ZR 108/93
Dem Schutzzweck der Vorschrift entspräche es nicht, wenn der Verkehr sich die erforderlichen Informationen nur unter besonderer Konzentration und mit Anstrengungen verschaffen könnte; denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung muß davon ausgegangen werden, daß ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen diese Mühen scheuen und sich auf den Inhalt des vom Werbenden ausgesuchten, regelmäßig leichter lesbar gestalteten und die positiven Aspekte des Mittels herausstellenden Teils der Werbung beschränken würde (BGH, Urt. v. 13.05.1987 - I ZR 85/85, GRUR 1988, 71, 72 - Lesbarkeit III zu § 4 Abs. 4 HWG a.F.; Beschl. v. 24.11.1988 - I ZR 144/86, GRUR 1993, 52 = WRP 1989, 482 - Lesbarkeit IV).
- BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12
Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu …
Es gilt das Erfordernis, dass die Pflichtangaben ohne besondere Konzentration und Anstrengung wahrgenommen werden können (BGH, Beschluss vom 18. April 1996 - I ZR 108/93, NJWE-WettbR, 1996, 265). - OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
Werbung für Arzneimittel im Internet
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Werbeadressat sich ein nicht nur einseitiges Bild vom Wert eines vom Werbenden angebotenen Arzneimittels machen und eine möglichst rationale Entscheidung darüber treffen kann, ob das Angebot seinen Bedürfnissen entspricht (vgl. BGH NJWE-WettbR 1996, 265).Diese Grundsätze gelten auch bei Online-Werbung im Internet mit stehenden Texten (…vgl. Doepner aaO § 4 Rdn. 69) und auch bei der Werbung gegenüber Fachkreisen (vgl. BGH NJWE-WettbR 1996, 265).
- OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 40/05
Einordnung eines Produkts (hier: "Glukokine") als Arzneimittel
Der Bundesgerichtshof hat bereits eine dreispaltige Werbung für mehrere Arzneimittel als unklar angesehen, bei der die Pflichtangaben in einer Spalte sich auf Arzneimittel bezogen, die in einer anderen Spalte beworben worden sind (BGH, Beschluss vom 18. April 1996, I ZR 108/93). - LG Köln, 16.07.2019 - 31 O 88/18 Es gilt das Erfordernis, dass die Pflichtangaben ohne besondere Konzentration und Anstrengung wahrgenommen werden können (BGH, NJWE-WettbR 1996, 265)..
- LG Ingolstadt, 02.06.2023 - 1 HKO 1994/22
Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige
Es gilt das Erfordernis, dass die Pflichtangaben ohne besondere Konzentration und Anstrengung wahrgenommen werden können (BGH, Beschluss vom 18. April 1996 - I ZR 108/93- Rn. 15, juris).
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