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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16628
BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21 (https://dejure.org/2023,16628)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2023 - I ZR 173/21 (https://dejure.org/2023,16628)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - I ZR 173/21 (https://dejure.org/2023,16628)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21
    Dieses Interesse ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, GRUR 2016, 1275 [juris Rn. 33 mwN] = WRP 2016, 1525).
  • BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16

    Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen

    Auszug aus BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21
    Rn. 2 1. Zwar ist die Gegenvorstellung statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, juris Rn. 4).
  • BPatG, 27.07.2023 - 30 W (pat) 806/22
    Der Streitwertpraxis von Verletzungsgerichten entspricht es, dass vom Gesamtstreitwert eines Verletzungsprozesses unter Einbeziehung eines Unterlassungsanspruchs auf diesen regelmäßig 2/3 bis 7/10 sowie auf den Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung und die Feststellung der Schadensersatzpflicht 3/10 bis 1/3 entfallen (…vgl. dazu Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 142 Rn. 3, 4 m.w.Nachw.; BGH Beschl. v. 15.6.2023 - I ZR 173/21, BeckRS 2023, 16961- Leuchten).

    Aus den vorgetragenen tatsächlichen und mutmaßlichen Umsatzzahlen ergibt sich kein hinreichend sicherer Anhaltspunkt dafür, welchen Gewinn die Antragstellerin unter Berücksichtigung ihrer abzugsfähigen Kosten konkret erwirtschaftet hat (vgl. dazu, dass bloße Behauptungen zum Umsatz als unsubstantiiert anzusehen sind: BGH Beschl. v. 15.6.2023 - I ZR 173/21, BeckRS 2023, 16961- Leuchten).

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