Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Transportversicherer - GmbH - Abgetretenes Recht - Übergegangenes Recht - Schadensersatz - Verlust von Transportgut
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 518 Abs. 2
Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1075
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95
Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).Dies bedeutet jedoch nicht, daß die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen wäre; sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW 1996, 320 m.w.N.).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Es wäre vielmehr nach dem der Revisionsentscheidung gemäß § 561 ZPO zugrundezulegenden Sach- und Streitstand ebenso ergangen, wenn der Kläger nicht säumig gewesen wäre, sondern eine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hätte (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.;… BGH, Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156, 157). - BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des …
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
- BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94
Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das …
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Es wäre vielmehr nach dem der Revisionsentscheidung gemäß § 561 ZPO zugrundezulegenden Sach- und Streitstand ebenso ergangen, wenn der Kläger nicht säumig gewesen wäre, sondern eine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hätte (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.; BGH, Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156, 157). - BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93
Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98
Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Für diese reicht jeder nachteilige rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung - wie im Streitfall der Ausspruch, daß die Berufung der U. OHG unzulässig sei und diese die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen habe - aus (BGH, Urt. v. 5.1.1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., Vorbem. § 511 Rdn. 19 m.w.N.). - BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00
Unzulässigkeit der Berufung mangels Einhaltung der Form
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.). - BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 75/99
Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 6/09
Energiewirtschaftliches Beschwerdeverfahren: Anforderungen an die Bezeichnung des …
Dabei muss sowohl für das Berufungsgericht als auch den Gegner der Berufungskläger in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 15.11.2001, I ZR 75/99, NJW-RR 2002, 1075, zitiert nach Juris Rn 11).
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