Rechtsprechung
| RG, 21.09.1920 - Rep. II. 102/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Umfang einer Handlungsvollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang einer Handlungsvollmacht
Papierfundstellen
- RGZ 100, 48
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12
Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der …
Diese Verteilung der Risiken beruht darauf, dass der kaufmännische Verkehr Rechtsicherheit sowie einfache und klare Verhältnisse erfordert und dass es dem Geschäftspartner nicht zugemutet werden kann, über die Ermächtigung des für den Geschäftsinhaber Auftretenden genaue Ermittlungen anzustellen, solange er nach dem äußeren Anschein anzunehmen berechtigt ist, dass der Geschäftsinhaber das Verhalten des in seinem Namen handelnden Angestellten billigt (vgl. RGZ 100, 48, 49). - BGH, 14.02.2005 - II ZR 11/03
Erteilung einer Vollmacht gegenüber dem Gesellschafter einer GbR
Obwohl ihr durch die Wahrnehmung der Büroverwaltung ohne weiteres eine Einflußnahme auf den schriftlichen Geschäftsverkehr eröffnet war, hat es die Beklagte gebilligt, daß der Gesellschafter R. nahezu sämtliche Verträge ohne ihre Gegenzeichnung namens der GbR unterschrieben hat (vgl. RGZ 100, 48 f.). - BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53
Rechtsmittel nach Aufrechnung
Aus den angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 90, 173 ff; 100, 48 ff; 143, 212 ff) läßt sich für die zu entscheidende Frage nichts entnehmen. - BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51 Es konnten Gründe bestehen, die es Ko... einerseits zwar wünschenswert erscheinen liessen, zuvor das Einverständnis seines Dienstherrn einzuholen, die aber im Verhältnis zu K... ohne Bedeutung waren, und daß Ko... andererseits Anlaß hatte, hiervon mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit des Abschlusses Abstand zu nehmen (vgl. RGZ 100, 48[49]507); hatte nämlich bei dieser Besprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß andere Kaufreflektanten für diese Ware vorhanden seien und die Klägerin daher eine schnelle Entscheidung wünsche.
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