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| BFH, 28.07.1999 - II B 1/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Darlegung einer Divergenzrüge - Finanzbedarf des Staates - Verfassungswidrige Steuer - Erbschaftsbesteuerung - Einheitswertgebundenes Vermögen - Sparzertifikat - Sparkonto - Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dies gilt auch bezüglich der BVerfG-Entscheidungen vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 (BStBl II 1990, 653, 659) und vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54 (BVerfGE 6, 55, 80) einerseits, denen der Kläger den Rechtssatz entnimmt, daß der Finanzbedarf des Staates niemals geeignet sei, eine verfassungswidrige Steuer zu rechtfertigen, sowie vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671) andererseits, wonach die als verfassungswidrig erkannte Erbschaftsbesteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen auf zurückliegende Jahre weiter anwendbar sei. - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dies gilt auch bezüglich der BVerfG-Entscheidungen vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 (BStBl II 1990, 653, 659) und vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54 (BVerfGE 6, 55, 80) einerseits, denen der Kläger den Rechtssatz entnimmt, daß der Finanzbedarf des Staates niemals geeignet sei, eine verfassungswidrige Steuer zu rechtfertigen, sowie vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671) andererseits, wonach die als verfassungswidrig erkannte Erbschaftsbesteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen auf zurückliegende Jahre weiter anwendbar sei. - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dies gilt auch bezüglich der BVerfG-Entscheidungen vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 (BStBl II 1990, 653, 659) und vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54 (BVerfGE 6, 55, 80) einerseits, denen der Kläger den Rechtssatz entnimmt, daß der Finanzbedarf des Staates niemals geeignet sei, eine verfassungswidrige Steuer zu rechtfertigen, sowie vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671) andererseits, wonach die als verfassungswidrig erkannte Erbschaftsbesteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen auf zurückliegende Jahre weiter anwendbar sei.
- BFH, 31.08.1994 - II B 68/94
Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dazu wäre erforderlich gewesen, einem tragenden abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG einen ebenfalls abstrakten tragenden Rechtssatz aus der Vorentscheidung des FG so gegenüberzustellen, daß daraus eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 31.08.1994 - II B 58/94
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dazu wäre erforderlich gewesen, einem tragenden abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG einen ebenfalls abstrakten tragenden Rechtssatz aus der Vorentscheidung des FG so gegenüberzustellen, daß daraus eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
Unzulässigkeit einer Beschwerde bei behaupteter Divergenz zwischen …
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
Dazu wäre erforderlich gewesen, einem tragenden abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG einen ebenfalls abstrakten tragenden Rechtssatz aus der Vorentscheidung des FG so gegenüberzustellen, daß daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, …sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
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