Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vermögenswirksamkeit - Beteiligungsvertrag - Haushaltsbegleitgesetz - Vereinbarkeit - Grundgesetz
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermBG § 17 Abs. 3
Vorzeitige Kündigung eines Beteiligungsvertrages im Rahmen der Vermögensbildung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 468
- ZIP 1992, 1761
- MDR 1993, 245
- WM 1993, 75
- DB 1993, 159
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Betragsrahmengebühren
Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92
b) Es ist zwar richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz nicht nur für absolute, gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen gilt, sondern auch für Forderungen, die sich aus einem schuldrechtlichen Vertrag ergeben (vgl. BVerfGE 83, 20 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]l, 208 m.N.). - BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76
Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener …
Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92
Bei der Beteiligungsvereinbarung handelt es sich um einen vorformulierten Vertrag, der unstreitig in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken Verwendung findet, so daß der Senat die vorformulierten Vertragsbestimmungen frei auslegen kann (vgl. BGHZ 105, 24, 27 [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87]; 71, 144, 149 [BGH 16.03.1978 - VII ZR 145/76]/150; 112, 204, 210, j.m.w.N.). - BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87
Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …
Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92
Bei der Beteiligungsvereinbarung handelt es sich um einen vorformulierten Vertrag, der unstreitig in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken Verwendung findet, so daß der Senat die vorformulierten Vertragsbestimmungen frei auslegen kann (vgl. BGHZ 105, 24, 27 [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87]; 71, 144, 149 [BGH 16.03.1978 - VII ZR 145/76]/150; 112, 204, 210, j.m.w.N.). - BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89
Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer …
Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92
Bei der Beteiligungsvereinbarung handelt es sich um einen vorformulierten Vertrag, der unstreitig in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken Verwendung findet, so daß der Senat die vorformulierten Vertragsbestimmungen frei auslegen kann (vgl. BGHZ 105, 24, 27 [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87]; 71, 144, 149 [BGH 16.03.1978 - VII ZR 145/76]/150; 112, 204, 210, j.m.w.N.). - BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes
Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 21/92
Bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 71, 137, 144 m.N.).
- BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92
Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …
Daß sich dieses Kündigungsrecht nicht auf die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen beschränkt, sondern sich bei Verträgen, die neben den vermögenswirksamen Leistungen noch weitere Beiträge vorsehen (wie der vorliegende Vertrag), auch auf letztere erstreckt, hat der Senat, gestützt auf die Gesetzesmaterialien (Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 11/3306 [neu] Seite 31) bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1992 (II ZR 21/92, NJW 1993, 468; dort auch zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung) entschieden.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.