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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,222
BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54 (https://dejure.org/1954,222)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1954 - III ZR 134/54 (https://dejure.org/1954,222)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1954 - III ZR 134/54 (https://dejure.org/1954,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Voraussetzungen von Verurteilungen aus wahlweisem Haftungsgrund - Zulässigkeit eines Leistungsantrags auf Entschädigung wegen Zerstörung eines noch verwendungsfähigen Teils eines Hauses aus Entschädigung wegen enteignungsgleichem Eingriff oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 363
  • NJW 1954, 1802
  • DVBl 1955, 432
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 118/53

    Ansprüche nach Aufhebung der Beorderungsverfügung

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).

    Dabei ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung massgebend, da Ausnahmen der in BGHZ 14, 111 genannten Art (rechtsförmliches Festsetzungsverfahren; Zahlung oder Angebot der Entschädigung vor der Währungsreform; Möglichkeit einer günstigeren Verwertung zur früheren Zeit als der der letzten Tatsachenverhandlung) nicht vorliegen.

    Ebenso ist der Senat in BGHZ 14, 111 davon ausgegangen, es genüge für einen zu entschädigenden "Verlust" im Sinn des § 26 Abs. 3 RLG nicht, wenn der Eingriff nur gewisse Aussichten, aus einem erst noch zu errichtenden Betriebe Vorteile zu ziehen, betreffe.

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).

    Auch der Grosse Senat für Zivilsachen des BUNDESGERICHTSHOF (BGHZ 11, 156 [164/5]) weist darauf hin, dass die Enteignungsentschädigung, die in der Regel einen rechtmässigen, von hoher Hand im allgemeinen Interesse vorgenommenen Eingriff in das Vermögen ausgleichen soll, je nach der positiv-rechtlichen Regelung im Einzelfall auf vollen Ersatz oder auf Ersatz des gemeinen Werts oder auf angemessenen Ersatz gerichtet sein kann, wenn sie dabei nur den von dem Gleichheitssatz geforderten gerechten Ausgleich des erlittenen Vermögensnachteils verwirklicht.

  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51

    Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).

    Der Senat hat in der zitierten Entscheidung vom 14. Juli 1952 die Frage offengelassen (BGHZ 7, 96 [101/2]).

  • RG, 11.04.1933 - III 187/32

    1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der …

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Zu § 75 EinlALR hat aber bereits das Reichsgericht (RGZ 140, 276 [288/90]) ausgeführt, dass dieser Anspruch im Gegensatz zu dem auf vollen Ersatz gehenden Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung nur auf einen Ausgleich für das von dem Einzelnen bei vorhandenem oder vermeintlichem Interessenwiderstreit zum Nutzen der Allgemeinheit Aufgeopferte geht.

    Dass darunter u.U. auch eine Entschädigung für die aufgegebene Nutzung fallen kann, hat bereits das Reichsgericht (RGZ 140, 276 [290]) dargetan; dies trifft insbesondere dann zu, wenn es nicht zur endgültigen Aufopferung eines Rechts kommt, sondern der Eigentümer nur zeitweilig gehindert wurde, eine sonst mögliche Benutzungsart auszunutzen.

  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 49/53

    Berechnung der Vergütung nach 26 Abs. 1 RLG

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Im Höheverfahren wird allerdings gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen, dass zur Zeit des Abbruchs seiner Hausruine im Jahre 1946 für den Kläger noch keine Möglichkeit bestand, die Ruine wieder aufzubauen, so dass sie damals bei ihrer Zerstörung bereits insofern mit Mängeln behaftet war, als sie für die folgende Zeit den Witterungseinflüssen ausgesetzt war (vgl. dazu BGHZ 14, 106).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Endlich hat der Senat in BGHZ 13, 395 ausgeführt, dass bei rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriffen eine Entschädigung zu zahlen ist, die ihrem Grundgedanken nach einen materiellen Ausgleich für die dem Betroffenen auferlegte Vermögenseinbusse darstellt; als untere Grenze der angemessenen Entschädigung nach der Entschädigungsformel des Art. 153 WeimVerf ist der "gemeine Wert" der in Anspruch genommenen Sache anzusehen (BGHZ 6, 270 [292/3]).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Der Umstand, dass hier der schadenstiftende Eingriff vor der Währungsreform erfolgt ist, begründet keine unterschiedliche Behandlung der genannten Ansprüche: alle genannten Ansprüche sind der Umstellung nicht unterliegende Wertschulden; sie sind also trotz des vor der Währungsreform erfolgten Eingriffs sogleich in deutscher Mark zu ermitteln (für Ansprüche aus unerlaubter Handlung: BGHZ 1, 34 [39]; 3, 162 [177]; für § 70 PVG: BGHZ 7, 96 ff; für Entschädigungsansprüche aus § 26 Abs. 3 RLG: BGHZ 11, 156; für Vergütungsansprüche aus § 26 Abs. 1 RLGs BGHZ 14, 111; für Grundstücksenteignungen: BGHZ 12, 357 [BGH 26.02.1954 - V ZR 68/52] [377/9]).
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54
    Endlich hat der Senat in BGHZ 13, 395 ausgeführt, dass bei rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriffen eine Entschädigung zu zahlen ist, die ihrem Grundgedanken nach einen materiellen Ausgleich für die dem Betroffenen auferlegte Vermögenseinbusse darstellt; als untere Grenze der angemessenen Entschädigung nach der Entschädigungsformel des Art. 153 WeimVerf ist der "gemeine Wert" der in Anspruch genommenen Sache anzusehen (BGHZ 6, 270 [292/3]).
  • BGH, 11.03.1954 - III ZR 284/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Für eine alternative Feststellung ist allerdings erforderlich, dass sich aus sämtlichen danach noch möglichen Sachverhaltsvarianten dieselbe Rechtsfolge ergibt (vgl. BGHZ 14, 363, 364).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …

    Nach alledem ist der Klageanspruch in dem Umfang, wie ihn das Berufungsgericht dem Kläger zugebilligt hat, gegenüber beiden Beklagten als Gesamtschuldnern - aus wahlweisem Haftungsgrund (BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]) - dem Grunde nach gerechtfertigt, so daß sich die dagegen gerichteten Rechtsmittel als unbegründet erweisen.
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Es muß sich also um einen Eingriff in bereits vorhandene konkrete Werte handeln (BGHZ 14, 363 [367] mit weiteren Nachweisen).

    Ein in erst wieder zu errichtenden Räumen vorgesehener Gewerbebetrieb oder die Vermietungsmöglichkeit künftiger Räume stellt einen solchen konkreten Wert nicht dar (BGHZ 14, 363 [367/8]; Urteil vom 10. Dezember 1957 - III ZR 160/56 = WM 158, 359 insoweit in LM Nr. 71 zu Art. 14 GG nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit kann neben dem Ausgleich der Vermögenseinbuße weder ein Schmerzensgeld noch eine besondere geldliche Entschädigung für sonstige immaterielle Nachteile verlangt werden (RGZ 140, 276; BGHZ 7, 331; 9,83 [93]; 9,209 [218]; 14, 363; 20, 61).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche …

    Zwar ist anerkannt, daß die Vorschrift des § 252 BGB auch auf Amtshaftungsansprüche Anwendung findet (vgl. Senatsurteil in BGHZ 14, 363, 365;… Staudinger/Schäfer 10./11. Aufl. § 839 Rdn. 328).
  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Der in § 42 Abs. 1 Buchst. b) OBG normierte Ersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens einer Ordnungsbehörde geht als spezialgesetzliche Konkretisierung den allgemeinen Grundsätzen über den enteignungsgleichen Eingriff, der allerdings die Beeinträchtigung einer Rechtsposition des Betroffenen voraussetzt, vor (…vgl. Drews/Wacke/Vogel, Gefahrenabwehr [Allg.Polizeirecht] 8. Aufl. Bd. 1 S. 451, 464, 475;… Götz, Allg.Polizei- und Ordnungsrecht 4. Aufl. S. 114; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 14, 363, 365 f;… siehe ferner Rietdorf/Heise/Böckenförde/Strehlau a.a.O. § 41 OBG Rdn. 2, 7).
  • BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64

    Wahlfeststellung im Sozialrecht - Nachschieben von Gründen bei einem …

    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe unter bestimmten Einschränkungen eine Wahlfeststellung bejaht (BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]) und auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) eine Verurteilung aus wahlweisem Haftungsgrund für zulässig erachtet.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) bereits entschieden hat, kann eine Versorgungsrente nicht deshalb versagt werden, weil nicht feststellbar ist, welcher von mehreren allein in Frage kommenden und sämtlich einen Tatbestand des BVG erfüllenden Geschehensabläufen tatsächlich stattgefunden hat (vgl. hierzu auch BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]).

  • BGH, 14.07.1965 - III ZR 2/64

    Enteignender Eingriff durch mit einem Umlegungsverfahren verbundenen …

    Ein in erst zu errichtenden Räumen vorgesehener Gewerbebetrieb oder die Vermietungsmöglichkeit künftiger Räume stellt einen solchen konkreten Wert noch nicht dar (BGHZ 14, 363, 367 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54] ; BGH Urteil vom 10.12.1957 - III ZR 160/56 = WM 1958, 359).
  • BGH, 09.02.1961 - III ZR 168/59

    Widerruf einer polizeilichen Erlaubnis zur Nutzung eines Obergeschosses als …

    Die Ansicht des Klägers, dem könne entscheidende Bedeutung nicht beigemessen werden, weil der Entschädigungsanspruch eine "Besonderheit des Schadensersatzrechts" (BGHZ 14, 363, 366) [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54] sei und das Berufungsgericht den Amtshaftungsanspruch nicht abgewiesen habe, ist irrig.

    Zunächst ist demgegenüber richtig zu stellen, daß in BGHZ 14, 363, 366 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54] nicht der Entschädigungsanspruch, sondern der Anspruch auf entgangenen Gewinn als eine Besonderheit des Schadensersatzanspruchs bezeichnet ist; im übrigen ist dieser Entscheidung nichts dafür zu entnehmen, daß der Entschädigungsanspruch als ein Unterfall des Schadensersatzanspruchs gelten könne.

  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94

    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme - Entschädigung, …

    Diese Bestimmung legte der Bundesgerichtshof unter Würdigung ihrer Entstehungsgeschichte dahin aus, daß Entschädigung wegen entgangenen Gewinns ,grundsätzlich nicht" beansprucht werden konnte (BGHZ 14, 363, 366).
  • BGH, 30.05.1960 - III ZR 16/59

    Enteignungsverfahren

  • BGH, 10.12.1957 - III ZR 160/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1964 - III ZR 17/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Deichunterhaltungspflicht

  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 131/70

    Festsetzung der Entschädigung für die Inanspruchnahme von Parzellen - Ermittlung …

  • BayObLG, 21.12.1987 - BReg. 1 Z 259/86

    Enteignungscharakter; Denkmalschutz; Abbruchgenehmigung; Eingerichteter und …

  • BGH, 21.03.1963 - III ZR 231/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 137/67

    Beeinträchtigung eines Grundeigentums durch die hoheitliche Untersagung des …

  • BGH, 12.05.1960 - VII ZR 65/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 28/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1958 - III ZR 86/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 204/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1959 - VII ZR 154/58
  • BGH, 30.06.1958 - III ZR 89/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 5/58

    Rechtsmittel

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