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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,154
BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73 (https://dejure.org/1974,154)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1974 - IV C 22.73 (https://dejure.org/1974,154)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1974 - IV C 22.73 (https://dejure.org/1974,154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe und aus besonderen Gründen nur in den Außenbereich gehörender Vorhaben

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 35 Abs. 1 Nr. 1 und 4, 146 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbereichsvorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe und aus besonderen Gründen nur in den Außenbereich gehörender Vorhaben [Bienenhaltung Imkerei]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1975, 504
  • DÖV 1975, 679
  • BauR 1975, 104
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    "ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde" (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138 [141]).

    Dies gilt sowohl für die Frage, ob das Unternehmen die Merkmale eines "Betriebes" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG erfüllt (vgl. hierzu Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 -, BVerwGE 26, 121 [123 f.] und Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138 [143 f.]), als auch für die Frage, ob das Bauvorhaben diesem Betriebe im Sinne der genannten Vorschrift "dient".

    In solchen Ausnahme fällen ist dann weiter zu prüfen, ob die Bienenhaltung - sie als solche oder in Verbindung mit einer anderen landwirtschaftlichen Tätigkeit - auch einen "landwirtschaftlichen Betrieb" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG darstellt (vgl. hierzu die Urteile vom 27. Januar 1967 und vom 3. November 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Die Zulässigkeit eines nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG zu beurteilenden Vorhabens hängt nicht davon ab, ob der landwirtschaftliche Betrieb dieses Vorhabens "erfordert" (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2 f.]).

    Dabei ist richtig der Ausgangspunkt, daß der Begriff der "Landwirtschaft" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 146 BBauG durch das Element der unmittelbaren Bodenertragsnutzung gekennzeichnet ist (so ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]).

    Eine solche Erforderlichkeit verlangt allerdings mehr als ein "Dienen" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG (vgl. hierzu das Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2 ff.]).

  • BVerwG, 20.07.1971 - IV B 53.71

    Hühnerfarm als landwirtschaftlicher Betrieb - Werbetafeln für den Kleinverkauf …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Dabei berührt es das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung nicht, daß die Bienen auch Landflächen in Anspruch nehmen, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Imkers befinden; ebensowenig wird das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung dadurch ausgeschlossen, daß der Iraker die Bienen zusätzlich mit Zucker füttert (vgl. hierzu den zur Hühnerzucht ergangenen Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG IV B 53.71 -, Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1 sowie das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG IV C 20.69 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 86 S. 23 [25]).

    Anders liegt es aber, wenn ein Imker, etwa zur Gewinnung bestimmter Honigarten, auf seinem Boden als Futtergrundlage für seine Bienen bestimmte Pflanzen anbaut und wenn er damit aus seinem Boden den Futterbedarf der Bienen zwar nicht notwendig vollständig, aber doch zum wesentlichen Teil deckt (vgl. insoweit Urteil vom 26. November 1969 und Beschluß vom 20. Juli 1971 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Dies gilt sowohl für die Frage, ob das Unternehmen die Merkmale eines "Betriebes" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG erfüllt (vgl. hierzu Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 -, BVerwGE 26, 121 [123 f.] und Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138 [143 f.]), als auch für die Frage, ob das Bauvorhaben diesem Betriebe im Sinne der genannten Vorschrift "dient".

    Die "eigenverantwortliche Bodenbewirtschaftung" als Element der Landwirtschaft hat der Senat - allerdings nur beiläufig - schon im Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - (BVerwGE 26, 121 [125]) erwähnt.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    In Fällen des § 35 Abs. 2 BBauG ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG für die Genehmigung die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde und deshalb gemäß § 65 Abs. 2 VwGO deren notwendige Beiladung erforderlich (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 -, BVerwGE 42, 8 [10 ff.]).
  • BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65

    Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Diese Auffassung ist zu eng (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 S. 86 [92 f.]).
  • BVerwG, 26.11.1969 - IV C 20.69

    Entstehung einer Splittersiedlung - Im Zusammenhang bebauter Ortsteil - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Dabei berührt es das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung nicht, daß die Bienen auch Landflächen in Anspruch nehmen, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Imkers befinden; ebensowenig wird das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung dadurch ausgeschlossen, daß der Iraker die Bienen zusätzlich mit Zucker füttert (vgl. hierzu den zur Hühnerzucht ergangenen Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG IV B 53.71 -, Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1 sowie das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG IV C 20.69 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 86 S. 23 [25]).
  • BVerwG, 15.09.1970 - IV B 219.69

    Außenbereichsvorhaben; Imkerei keine Landwirtschaft i.S. des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Hieran anknüpfend hat der Senat in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 15. September 1970 - BVerwG IV B 219.69 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 89) ausgesprochen, die Imkerei sei nicht der Landwirtschaft zuzurechnen, da sie "als Wirtschaftsart durch das Vorliegen einer echten Bodenertragsnutzung zumindest nicht gekennzeichnet" werde.
  • BVerwG, 04.06.1968 - IV B 220.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung einer …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73
    Mit Rücksicht auf diesen Maßstab wird es gerade bei der Bienenhaltung nicht selten einen Unterschied machen, ob es um die Zulassung von Baulichkeiten geht, in denen die Bienen untergebracht werden sollen (vgl. dazu den Beschluß vom 4. Juni 1968 - BVerwG IV B 220.67 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 68 S. 231) oder aber um ein Wohnhaus, dessen Errichtung lediglich die Betreuung der Bienen erleichtern soll.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …

    Hierfür ausschlaggebend wäre nicht, was ein vernünftiger Unternehmer tun würde, sondern, was getan werden muß, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Selbst wenn dieser Teil für sich gesehen die Privilegierung nicht zu tragen vermöchte, ist er doch geeignet, in der Zusammenschau mit der forstwirtschaftlichen Tätigkeit zum Gewicht eines insgesamt privilegierten Betriebes beizutragen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115 S. 114).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …

    Der Boden muß zum Zwecke der Nutzung seines Ertrages planmäßig und eigenverantwortlich bewirtschaftet werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - und Beschluß vom 29. April 1975 - BVerwG 4 CB 94.74 - ).
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