Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausnahmen von der Bindungswirkung einer Verweisung von einem Rechtsmittelgericht an ein anderes - Entscheidung in einem negativen Kompetenzkonflikt
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jedoch für Berufungen in Kartellsachen (BGHZ 49, 33, 38; 71, 367, 374) und für Rechtsmittel in Fällen, in denen unzulässigerweise ein Familiengericht eine Nichtfamiliensache oder umgekehrt eine andere amtsgerichtliche Abteilung eine Familiensache entschieden hat, Ausnahmen zugelassen, um den Rechtsmittelführer vor unzumutbaren Nachteilen einer Rechtsmitteleinlegung bei einem an sich unzuständigen Gericht zu schützen (BGHZ 72, 182, 187 ff., 192 ff., 197).Ein solcher, mit dem der Entscheidung BGHZ 72, 182 zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbarer Ausnahmefall liegt auch hier vor.
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Denn dieser Verweisung kommt keine bindende Kraft zu, weil das Oberlandesgericht dem - von ihm herbeigeführten - Verweisungsantrag des Klägers entsprochen hat, ohne der Beklagten zuvor das rechtliche Gehör zu gewähren (vgl. BGHZ 71, 69). - BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
Berufung in Kartellsachen
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jedoch für Berufungen in Kartellsachen (BGHZ 49, 33, 38; 71, 367, 374) und für Rechtsmittel in Fällen, in denen unzulässigerweise ein Familiengericht eine Nichtfamiliensache oder umgekehrt eine andere amtsgerichtliche Abteilung eine Familiensache entschieden hat, Ausnahmen zugelassen, um den Rechtsmittelführer vor unzumutbaren Nachteilen einer Rechtsmitteleinlegung bei einem an sich unzuständigen Gericht zu schützen (BGHZ 72, 182, 187 ff., 192 ff., 197).
- BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Sowohl der Familiensenat des Oberlandesgerichts Köln als auch die Berufungszivilkammer des Landgerichts Köln haben sich in jeweils "rechtskräftigen", den Parteien bekanntgegebenen Beschlüssen für unzuständig erklärt, über die Berufung zu entscheiden (vgl. BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - FamRZ 1971, 637 = NJW 1972, 111; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 - FamRZ 1984, 774). - BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66
Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jedoch für Berufungen in Kartellsachen (BGHZ 49, 33, 38; 71, 367, 374) und für Rechtsmittel in Fällen, in denen unzulässigerweise ein Familiengericht eine Nichtfamiliensache oder umgekehrt eine andere amtsgerichtliche Abteilung eine Familiensache entschieden hat, Ausnahmen zugelassen, um den Rechtsmittelführer vor unzumutbaren Nachteilen einer Rechtsmitteleinlegung bei einem an sich unzuständigen Gericht zu schützen (BGHZ 72, 182, 187 ff., 192 ff., 197). - BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83
Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel - …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Allerdings entfalten Verweisungen von einem Rechtsmittelgericht an ein anderes im Grundsatz keine Bindungswirkung (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36 m.w.N.). - BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71
Bestimmung des zuständigen (Berufungs-)Gerichts - Klage auf Leistung von …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Sowohl der Familiensenat des Oberlandesgerichts Köln als auch die Berufungszivilkammer des Landgerichts Köln haben sich in jeweils "rechtskräftigen", den Parteien bekanntgegebenen Beschlüssen für unzuständig erklärt, über die Berufung zu entscheiden (vgl. BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - FamRZ 1971, 637 = NJW 1972, 111; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 - FamRZ 1984, 774). - BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83
Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Deshalb ist dessen Zuständigkeit zu bestimmen (ebenso Senatsbeschluß vom 2. November 1983 - IVb ARZ 44/83 -).
- BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85
Bindungswirkung einer Verweisung
Demzufolge begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Verweisung an das andere Rechtsmittelgericht selbst dann dessen Zuständigkeit, wenn das verweisende Gericht die Sache unzutreffend als Familiensache - oder in dem umgekehrten Fall als Nichtfamiliensache - beurteilt hat; ggf. muß - aufgrund der bindenden Verweisung - die Berufungskammer in einer Familiensache oder der Familiensenat in einer Nichtfamiliensache entscheiden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 2. November 1983 - IVb ARZ 44/83 - und 26. September 1984 - IVb ARZ 30/84 - sämtlich nicht veröffentlicht). - BGH, 06.02.1985 - IVb ARZ 2/85
Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung für die Bindung eines Landgerichts …
Das Landgericht ist an die Verweisung in dem Beschluß des Oberlandesgerichts vom 6. Dezember 1984 gebunden, § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 = FamRZ 1984, 36 m.w.N.; vom 26. September 1984 - IVb ARZ 30/84 - nicht veröffentlicht).
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