Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 33/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 819
- MDR 1964, 392
- GRUR 1964, 314
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72
Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils - …
Daß es die in der Rechtsprechung zur Verwendung von geographischen Zusätzen in Firmen- oder Geschäftsbezeichnungen entwickelten Grundsätze außer Acht gelassen habe, ist nicht ersichtlich (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 314 f - Kiesbaggerei; GRUR 1968, 702 ff - Hamburger Volksbank; BGHZ 53, 339 ff - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1972, 357 f - Euromarin).Daß auch der Firmengebrauch als Wettbewerbshandlung dem Verbot der Irreführung unterliegt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 10, 196, 201 - Dun-Europa; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei; GRUR 1968, 703 - Hamburger Volksbank).
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 193/87
"Ortsbezeichnung"
Je nach den die Verkehrsauffassung prägenden Umständen des Einzelfalls können daher geographische Bezeichnungen - und damit auch eine solche, wie sie vorliegend in Rede steht - geeignet sein, den Eindruck zu erwecken, daß dem so gekennzeichneten Unternehmen eine geschäftliche Sonderstellung zukommt, sei es, daß dieses für besonders bedeutsam, sei es, daß es für führend oder gar für das einzige am Ort und in dessen Umgebung gehalten wird (BGH, Urt. v. 29.11.1963 - Ib ZR 33/62, GRUR 1964, 314, 315 = WRP 1964, 131, 132 - Kiesbaggerei; Urt. v. 24.1.1975 - I ZR 85/73, GRUR 1975, 380, 381 = WRP 1975, 296, 297 - Die Oberhessische; BFH BStBl. 1987 II S. 346, 349 - Landtreuhand-Steuerberatungsgesellschaft; BFHE 150, 108, 111 = BStBl. 1987 II S. 606, 608 - A-dorfer Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft; vgl. auch BayObLG … - OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 6 U 36/16
Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen auf einem regulierten Markt
Wird demnach die Bezeichnung "Windpark" zusammen mit einem Ortsnamen verwendet, dann erwartet der Verkehr, dass ein Unternehmen mit dieser Geschäftsbezeichnung eine Alleinstellung an dem bezeichneten Ort einnimmt (BGH GRUR 1964, 314 unter Ziffer II. 3. - Kiesbaggerei).
- BGH, 24.01.1975 - I ZR 85/73
Alleinstellungsbehauptung einer Bank durch Führung eines geographischen Zusatzes …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß auch der Gebrauch einer Firma bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 3 UWG unzulässig sein kann und daß auch die Verwendung geographischer Begriffe als Firmenbestandteil zu Irreführungen im Sinne dieser Vorschrift führen kann (vgl. BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei). - BGH, 01.06.1979 - I ZR 48/77
Unterscheidungskraft von Buchstabenkombinationen
Zwar kann der Gebrauch einer Ortsangabe in Verbindung mit einer gattungsmäßigen Unternehmensbezeichnung als Bestandteil eines Firmennamens gegen § 3 UWG verstoßen, wenn hierdurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, es handele sich um das einzige oder doch bedeutungsvollste Unternehmen der fraglichen Branche an diesem Ort (BGH GRUR 1964, 314, 315 - Kiesbaggerei). - BGH, 12.07.1968 - I ZR 111/66
Eintragung der Firma einer Volksbank in das Genossenschaftsregister - …
Dabei kommt für die Frage einer täuschenden Firmenbenutzung auch der Verwendung geographischer Begriffe eine nicht unerhebliche Bedeutung zu (BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei). - LG Hannover, 24.06.2024 - 13 O 97/23 Hier liegt gerade auch der Unterschied zu der von der Klägerseite zitierten BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1963 (BGH, Urteil vom 29.11.1963 - Ib ZR 33/62 (OLG Celle) "Kiesbaggerei", GRUR 1964, 314, beckonline).
- BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der …
Dem Berufungsgericht hätte bereits zu denken geben müssen, daß die Beklagte zu 1 ersichtlich selbst der Bezeichnung "Kontinent Möbel" für die Verkehrsauffassung eine gewisse sachliche Bedeutung beimißt; denn sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit zunehmender Ausweitung des Geschäftsumfangs ihre Firma D. M.-Großeinkauf GmbH & Co KG abgeändert in " K. Möbel Großeinkauf GmbH & Co KG." Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber auch nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung, nach der jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs im allgemeinen einen in der Firmenbezeichnung enthaltenen geographischen Hinweis nicht allein auf das Warenangebot als solches, sondern auch auf den Charakter und die Bedeutung des Unternehmens beziehen, wie es in der Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei). - BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73 Dem Berufungsgericht hätte bereits zu denken geben müssen, daß die Beklagte zu 1 ersichtlich selbst der Bezeichnung "Kontinent Möbel" für die Verkehrsauffassung eine gewisse sachliche Bedeutung beimißt; denn sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit zunehmender Ausweitung des Geschäftsumfangs ihre Firma D M-Großeinkauf GmbH & Co KG abgeändert in "K Möbel Großeinkauf GmbH & Co KG." Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber auch nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung, nach der jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs im allgemeinen einen in der Firmenbezeichnung enthaltenen geographischen Hinweis nicht allein auf das Warenangebot als solches, sondern auch auf den Charakter und die Bedeutung des Unternehmens beziehen, wie es in der Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei).
- BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64
Verstoß eines Pelzmodellhauses gegen Wettbewerbsrecht durch Voranstellung des …
Soweit das Berufungsgericht schließlich noch darauf abstellt, daß die Beklagte bisher die Ortsangabe nicht blickfangmäßig oder schlagwortartig hervorgehoben habe, kann ihm ebenfalls nicht beigetreten werden; denn die Gefahr einer Irreführung durch eine mit der Firmenbezeichnung verbundene Ortsangabe ist nicht nur dann gegeben, wenn sie blickfangmäßig (dazu vgl. BGH GRUR 1964, 314, 315 - Kiesbaggerei) oder schlagwortartig hervorgehoben wird. - BGH, 24.06.1964 - Ib ZR 144/62
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