Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Pelzmodellhauses gegen Wettbewerbsrecht durch Voranstellung des Städtenamens im Genitiv - Umfang der Prüfungspflicht des Tatrichters bezüglich der Auffassung angesprochener Verkehrskreise - Verstoß gegen § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ...
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- BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64
Grundsätzlich ist der Tatrichter darin freigestellt, ob er sich zur Feststellung von Tatsachen der Hilfe eines Sachverständigen bedienen will, sofern nicht etwa dem Richter die notwendige Sachkunde ersichtlich fehlt (vgl. hierzu näher BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb).Eine Alleinstellungswerbung, die bei Unrichtigkeit einen Verstoß gegen § 3 UWG darstellt, ist nicht nur dann gegeben, wenn der Werbende behauptet, überhaupt keinen Mitbewerber, zu haben, sondern auch dann, wenn seine Behauptung dahin aufzufassen ist, er übertreffe seine Mitbewerber, habe also eine führende, irgendwie merklich herausragende Stellung (vgl. BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 35 zu § 3 UWG).
- BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64
Im übrigen kann der Auffassung von der Bedeutung der Beifügung des Familiennamens nicht gefolgt werden; sie hat in derartigen Fällen nicht die vom Berufungsgericht angenommene Wirkung; ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Kreise wird vielmehr bei der im Rahmen des § 3 UWG zugrunde zu legenden flüchtigen ungezwungenen Betrachtung zu der Ansicht kommen, das Pelzmodellhaus H.'s sei die Firma D. (vgl. für einen ähnlichen Fall BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt). - BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
Auszug aus BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64
Inwiefern aber der Richter außerstande sein sollte, zu erkennen, wie eine Werbung des hier vorliegenden einfachen Inhalts jedenfalls auf einen nicht unerheblichen Teil der hier angesprochenen Verkehrskreise wirkt, ist nicht ersichtlich (vgl. BGH GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel). - BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 33/62
Auszug aus BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64
Soweit das Berufungsgericht schließlich noch darauf abstellt, daß die Beklagte bisher die Ortsangabe nicht blickfangmäßig oder schlagwortartig hervorgehoben habe, kann ihm ebenfalls nicht beigetreten werden; denn die Gefahr einer Irreführung durch eine mit der Firmenbezeichnung verbundene Ortsangabe ist nicht nur dann gegeben, wenn sie blickfangmäßig (dazu vgl. BGH GRUR 1964, 314, 315 - Kiesbaggerei) oder schlagwortartig hervorgehoben wird.
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