Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 7 SGB 4, § 14 SGB 4, § 23a Abs 1 SGB 4, § 23a Abs 2 SGB 4, § 23a Abs 4 SGB 4
Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Zahlung eines angesparten Wertguthabens nach einem Störfall im Altersteilzeitverhältnis nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses - Anrechnungsmonat
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung eines ausgezahlten Wertguthabens aus einer Altersteilzeitvereinbarung als Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 13.09.2012 - S 46 R 390/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Diese Auslegung des § 96a SGB VI wird auch durch die Entscheidungen des BSG vom 10. Juli 2012 (B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R - juris) bestätigt.Auch das BSG verweist darauf, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers "rentenschädlich" grundsätzlich nur ein Hinzuverdienst aus einer "Arbeit" des Versicherten (gleichzeitig) "neben" der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sein soll, also Arbeitsentgelt, das der Versicherte durch Arbeitsleistung aus einer nach Rentenbeginn noch bestehenden Beschäftigung erzielt habe (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R - juris, Rdnr. 48).
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Diese Auslegung des § 96a SGB VI wird auch durch die Entscheidungen des BSG vom 10. Juli 2012 (B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R - juris) bestätigt. - BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Auch die Rechtsprechung des BSG hat ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, insbesondere die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 106/90 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - L 8 RJ 139/02
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Zum anderen kommt eine Anrechnung nach dem Rechtsanspruchs- bzw. Fälligkeitsprinzip in Betracht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. März 2003 - L 8 RJ 139/02 - juris, Rdnr. 35).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Hinzuverdienstregelung in § 96a SGB VI setze ebenfalls voraus, dass der Hinzuverdienst aus einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Rentenbezugs gezahlt worden sei (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2014 - L 1 R 419/12). - SG Karlsruhe, 03.06.2015 - S 7 R 194/14
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommen nach Rentenbeginn - einmalig …
Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn das Einkommen einem Monat zuzuordnen ist, in dem das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr bestanden hat (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2014, Az. L 1 R 419/12 Rn. 32 f. - juris).Rn. 28 Dabei kann dahin stehen, ob für die Frage der Zuordnung der tatsächliche Zufluss oder der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Anspruch erstmals entstanden war (Fälligkeitsprinzip) (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2014, Az. L 1 R 419/12 Rn. 23 - juris; LSG NRW…, Urteil vom 26.03.2003, Az. L 8 RJ 139/02, Rn. 35 - juris).
- LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
Rente wegen Erwerbsminderung
Rentenschädlich sind daher nicht alle denkbaren, sondern nur die in § 96a SGB VI aufgeführten Einnahmen des Versicherten, zu denen ein nachträglich auf Grund eines Störfalles eines Altersteilzeitvertrages ausgezahltes Wertguthaben wie im hiesigen Fall nicht gehört (…vgl. allg. zur Berücksichtigungsfähigkeit von bei bereits ruhendem Arbeitsverhältnis gezahltem Einkommen BSG, Urteile vom 10 Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14 [zu einer nachträglich gezahlten Urlaubsabgeltung] sowie B 13 R 81/11 [zu einer unter gleichen Umständen erbrachten Jahressonderzahlung] - und speziell für ein Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 16 R 458/14 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 1 R 419/12 -, beide unter Verweis auf das o.g. BSG-Urteil; außerdem: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11 - sowie Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 96a SGB VI Rn. 17 und Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 96a Rn. 10). - LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 91/20
Rentenversicherung: Anrechnung von Hinzuverdienst aus Gehalt während …
Die davon abweichende Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2014 - L 1 R 419/12 -), in der auf den Zeitpunkt der Auszahlung abgestellt worden ist, kann deshalb ebenfalls nicht gefolgt werden. - LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15 Es kann daher ebenfalls dahinstehen, ob für die Frage der Zuordnung der tatsächliche Zufluss der Einmalzahlungen oder der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Anspruch erstmals entstanden war (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2014, L 1 R 419/12, Rdnr. 23, in juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".