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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27781
LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.04.2005 - L 11 B 121/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. April 2005 - L 11 B 121/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschalierung der Sozialhilfe; Nichtigerklärung der Pauschalierung der Sozialhilfe durch das BVerwG am 25.11.2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05
    Der BGH, auch dessen Rechtsprechung führt der ASt an, stellt in seiner Entscheidung vom 06.02.2002 BGHZ 150, 12 = NJW 2002, 1269 fest, dass die pauschalierenden Sätze der Sozialhilfe den sozialhilferechtlich anerkannten Bedarf decken und "nach dem Verständnis des Sozialstaates und des Sozialrechts das Existenzminimum zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins sichern".
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Auflage 2005, Rdnr 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Auflage 2005, Rdnr 643).
  • VG München, 28.12.2004 - M 6b E 04.4464
    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 11 B 121/05
    Sein Antrag im Verfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an das Verwaltungsgericht München, den Antragsgegner (Ag) zu verpflichten, die Mietzahlungen in voller Höhe zu übernehmen und ohne Begründung eingeschränkte Grundsicherungsleistungen in voller Höhe zu erbringen, blieb ohne Erfolg (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 28.12.2004 Az: M 6b E 04.4464).
  • LSG Bayern, 19.07.2005 - L 11 B 335/05

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Abweichen vom Antragsgegenstand des …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in beiden Instanzen sowie auf die Akte des Bayer. Landessozialgerichts Az: L 11 B 121/05 SO ER Bezug genommen.
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