Rechtsprechung
| LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Neufeststellung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grund von Erwerbseinkommen; Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse; Änderung der rechtlichen Verhältnisse; Einführung von Hinzuverdienstgrenzen im Rentenrecht; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 17.04.2002 - S 14 RA 338/01
- LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Insbesondere genügt die für Bestandsrentner getroffene Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl. BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144).Der mit der Neuregelung für Bestandsrentner verbundene Verlust überwiegt demnach nicht die Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 70, 101, 114).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Insbesondere genügt die für Bestandsrentner getroffene Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl. BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144). - BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Diese Verpflichtung dient dem doppelten Zweck der Vorhersehbarkeit eines Verhaltens für den Normadressaten (besonders im Strafrecht, vgl. BVerfGE 64, 389) und der Sicherstellung des Gesetzesvorbehalts, dass der Gesetzgeber selbst abstrakt-generell über den Tatbestand einer Rechtsfolge entscheidet (vgl. BVerfGE 75, 329-347).
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Verfassungsrechtlich handelt es sich um eine Schrankenbestimmung, weil dadurch für die Gruppe der Berechtigten, die einen Hinzuverdienst über den Hinzuverdienstgrenzen erzielen, die Rechtsposition - abweichend vom gesetzlichen Normalfall - umgestaltet wird (vgl. BSGE 82, 83, 88 f. = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S. 51 f.). - BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81
Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine …
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Diese Verpflichtung dient dem doppelten Zweck der Vorhersehbarkeit eines Verhaltens für den Normadressaten (besonders im Strafrecht, vgl. BVerfGE 64, 389) und der Sicherstellung des Gesetzesvorbehalts, dass der Gesetzgeber selbst abstrakt-generell über den Tatbestand einer Rechtsfolge entscheidet (vgl. BVerfGE 75, 329-347). - BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 60/03 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenze - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Zur Vereinbarkeit der Regelungen der §§ 313, 96 a SGB VI mit der Verfassung wird auf die zutreffenden Ausführungen des SG in seinem Urteil (S. 14-17) ebenso Bezug genommen wie auf die nunmehr gefestigte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.04.2004, Az.: B 5 RJ 60/03 R und vom 06.03.2003, Az.: B 4 RA 8/02 R). - BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 8/02 R
Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Zur Vereinbarkeit der Regelungen der §§ 313, 96 a SGB VI mit der Verfassung wird auf die zutreffenden Ausführungen des SG in seinem Urteil (S. 14-17) ebenso Bezug genommen wie auf die nunmehr gefestigte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.04.2004, Az.: B 5 RJ 60/03 R und vom 06.03.2003, Az.: B 4 RA 8/02 R). - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes
Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Insbesondere genügt die für Bestandsrentner getroffene Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl. BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144).
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