Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Verletztenrente auf Grund einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten; ...
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 10.05.2004 - S 10 U 194/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, die nach der auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278;… Mehrtens a.a.O. Rdnr. 12) zu beurteilen ist, reicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (…BSGE a.a.O. sowie BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1;… Mehrtens/Perlebach, a.a.O. Rdnr. 26). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden arbeitsmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgebend ist, erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Breithaupt 1963, 61, 63; BSGE 32, 303, 309; 45, 285, 286). - BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97
Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Soweit der Kläger die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG ohne Kostenvorschuss von Prof. Dr. L2 beantragt hat, war diesem Antrag gleichfalls nicht zu entsprechen, weil auch bei finanziellem Unvermögen des Klägers die Einholung eines solchen Gutachtens von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden kann (…vgl. dazu BSG SozR SGG § 109 Nr. 21; BSG, NZS 1998, 302;… Meyer-Ladewig, SGG - Kommentar - 7. Aufl. § 109 Rdnr. 13).
- OLG Koblenz, 16.03.2001 - 10 U 187/00
Krankenversicherung - Vorerkrankungen - Anzeigepflicht - Verdacht einer Fettleber …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Der in diesem Berufungsverfahren gehörte Sachverständige Prof. Dr. C, dessen überzeugende medizinische Beurteilung der 2. Senat seinerzeit zu Grunde gelegt hatte, hat diese Einschätzung auch in späteren Gutachten, z. B. für das SG Gelsenkirchen im Verfahren S 10 U 187/00 am 04.02.2002, das den Beteiligten auszugsweise übersandt wurde, wiederholt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 2 KN 96/97
Anerkennung von Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Derartige Belastungen müssen während eines Drittels der täglichen Arbeitszeit vorgelegen haben, weil bei einer zeitlich geringeren Belastung die Menisken nach medizinischer Erkenntnis ausreichend Zeit haben, sich zu erholen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2000 - L 2 Kn 96/97 -= MESO B 240/196). - OLG Koblenz, 28.06.2002 - 10 U 110/02
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2005 - L 17 U 147/04
Im nachfolgenden Klageverfahren S 10 U 110/02 vor dem Sozialgericht (SG) Gelsenkirchen erstattete Oberarzt Dr. L1, Knappschaftskrankenhaus E1 unter dem 03.09.2002 ein Gutachten, das er am 28.01.2003 ergänzte.
- SG Potsdam, 03.04.2009 - S 12 U 3/02
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 - …
Rn. 41 Zwar wird teilweise ein Grenzwert von Belastungen während eines Drittels der täglichen Arbeitszeit gefordert, da bei einer zeitlich geringeren Belastung die Menisken nach medizinischen Erkenntnissen ausreichend Zeit haben sollen, sich zu erholen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2005 - L 17 U 147/04; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de, und Schönberger/Mehrtens/Valentin , Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage 2003 S. 709).
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