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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18635
LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06 (https://dejure.org/2009,18635)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.06.2009 - L 4 KR 369/06 (https://dejure.org/2009,18635)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - L 4 KR 369/06 (https://dejure.org/2009,18635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern - keine analoge Anwendung der Vorschriften auf einer US-Corporation in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichbarkeit von leitenden Angestellten einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und des Directors einer US-Corporation in Bezug auf ihre Sozialversicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht …

    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06
    Nach Auswertung der Urteile des BSG vom 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R und B 12 KR 15/07 R kommt die Klägerseite zu dem Schluss, dass die darin angestellten Überlegungen zur Vergleichbarkeit der beiden Gesellschaftsformen durch diese Entscheidungen unberührt blieben.

    Ausgangspunkt ist der Umstand, dass die Kläger zu 2) und 4) Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind, denn sie stehen in einem Beschäftigungsverhältnis zur Klägerin zu 1) im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV. Für leitende Angestellte einer AG dR, die dem Vorstand angehören, hat der Gesetzgeber jedoch seit 01.01.1968 eine Ausnahme getroffen, zunächst im damaligen § 3 Abs. 1a AVG und seit 01.01.1998 in § 1 Satz 4 SGB VI und § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III, worin bestimmt ist, dass Mitglieder des Vorstandes einer AG für Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in dieser Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (zur Historie siehe im Einzelnen BSG vom 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 Rdnr.18 und 19).

  • BGH, 05.07.2004 - II ZR 389/02

    Maßgebliches Recht für Haftung der Gesellschafter einer in den USA gegründeten …

    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06
    Die Incorporation nach dem Recht des Staates Delaware wird also in Deutschland nicht mit den Maßstäben einer AG dR gemessen (vgl. BGH vom 05.07.2004 - II ZR 389/02 abgedr. in BB 04, 1868).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung - …

    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06
    Es sei aber den Klägern zu 2) und 4) zugebilligt, dass sie sich gegenüber den Vorstandsmitgliedern einer deutschen AG für benachteiligt erachten (wie das möglicherweise Vorstandsmitglieder bzw. leitende Angestellte anderer Gesellschaftsformen deutschen Rechts auch empfinden), denn es ist hier auf die subjektive Sichtweise abzustellen, ähnlich wie bei den Regelungen des SGB X über die Rückgängigmachung von Verwaltungsakten nach §§ 45, 48 SGB X von den Betroffenen als einerseits belastend, dann aber auch wieder als begünstigend empfunden werden können und danach dann sich ihre rechtliche Weiterbehandlung richtet (vgl. BSG vom 28.09.1999 - BSGE 84, 281, 285).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06
    Nach Auswertung der Urteile des BSG vom 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R und B 12 KR 15/07 R kommt die Klägerseite zu dem Schluss, dass die darin angestellten Überlegungen zur Vergleichbarkeit der beiden Gesellschaftsformen durch diese Entscheidungen unberührt blieben.
  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 4 KR 155/07
    Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06
    Ein ausreichendes Rechtsschutzinteresse, den sozialversicherungsrechtlichen Status für die Vergangenheit und Zukunft grundsätzlich klären zu lassen, ist den Klägern zuzubilligen, was der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. z.B. Urteil vom 23.10.2008 - L 4 KR 155/07).
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