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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26265
LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07 (https://dejure.org/2011,26265)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.03.2011 - L 4 P 12/07 (https://dejure.org/2011,26265)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. März 2011 - L 4 P 12/07 (https://dejure.org/2011,26265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 SGB 11, § 82 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 11, § 82 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 1 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 2 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber Heimbewohnern - Rechtsstreit - Bewohner und zuständiger Sozialhilfeträger - keine Beteiligten - keine notwendige Beiladung - zulässige Klageart - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit - gesonderte Berechnung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl auch LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt daher eine gesonderte Inrechnungstellung von Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken nicht in Betracht (vgl. hierzu, insbesondere auch zur Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Ausschlusses der Umlage dieser Kosten auf die Heimbewohner, LSG Sachsen-Anhalt v. 11. Mai 2010 - L 4 P 1/07 ). Ist nach dieser Vorschrift schon eine Umlage der tatsächlich aufgewandten Kosten einschließlich der Finanzierungskosten bei Einsatz von Fremdkapital ausgeschlossen, kann eine Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommen. Zum reinen Werterhalt des eingesetzten Eigenkapitals ist eine Verzinsung beim Erwerb eines Grundstücks nicht notwendig, weil ein Wertverlust bei einem Grundstück nicht zu erwarten ist. Eine darüber hinausgehende gewinnbringende Verzinsung kann der Gesetzgeber nicht gemeint haben, wenn sogar die tatsächlich entstandenen Kosten nicht umgelegt werden können..

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl auch LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ist vielmehr im Rahmen der leistungsgerechten Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und des angemessenen Entgelts für Unterkunft und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2 SGB 11 zu berücksichtigen (vgl LSG Halle vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Zutreffende Klageart ist die Anfechtungs- und Leistungsklage iS vom § 54 Abs. 4 SGG (vgl BSG vom 6.9.2007 - B 3 P 3/07 R = BSGE 99, 57 = SozR 4 - 3300 § 82 Nr. 4).

    Die Klage ist auch ohne wertmäßige Bezifferung der begehrten Zustimmung zulässig. Zutreffende Klageart ist nach der Rechtsprechung des BSG die Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne von § 54 Abs. 4 SGG (vgl. Urteil v. 6. September 2007 - B 3 P 3/07 R, zitiert nach juris). Die Leistungsklage bezieht sich zwar auf die Erteilung einer Zustimmungserklärung und nicht auf eine Leistung in Geld, für die § 130 Abs. 1 SGG ausdrücklich auch eine Verurteilung zur Leistung nur dem Grunde nach vorsieht. Im Hinblick auf die in § 130 Abs. 1 SGG zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wertung muss aber der Klägerin das Recht auf eine gerichtliche Entscheidung über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung bestimmter Positionen nur dem Grunde nach zugestanden werden..

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Rn. 14 Gegen das ihr am 4. Juni 2007 zugestellte Urteil hat die Klägerin rechtzeitig am 12. Juni 2007 Monat Berufung eingelegt. Ergänzend hat sie ausgeführt, die meisten Landesgesetze und nachrangigen Durchführungsverordnungen zu § 82 SGB XI ließen die Berücksichtigung von Zinsen für Eigenkapital und Pauschalen für Instandhaltungen zu, ohne hierfür konkrete Zahlungsabflüsse oder tatsächliche Aufwendungen vorauszusetzen. Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung sei kein Aufwand, sondern Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kosten. Der Gesetzgeber habe bei dem Begriff der "Aufwendungen" in § 82 SGB XI die betriebswirtschaftliche Sicht nicht ausblenden wollen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urt. v. 14. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) seien bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine angemessene Vergütung des persönlichen Arbeitseinsatzes, des zu tragenden Unternehmerrisikos sowie eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Daher müssten sich aus den Erlösen auch die Kosten der Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital und die periodischen Abschreibungen erwirtschaften lassen. Schließlich bestünden gegen eine rahmenvertragliche Vereinbarung, die die Eigenkapitalverzinsung als Kostenposition ausschließe, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (…BSG, Urt. v. 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R). Ein Investor, der auf Eigenmittel zurückgreife und dadurch auf anderweitige Zinseinnahmen verzichte, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als der mit Fremdmitteln arbeitende Investor, der die tatsächlich gezahlten Zinsen in Ansatz bringen könne (…BSG, Urt. v. 23. März 2006, Az. B 3 P 2/05 R).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Rn. 14 Gegen das ihr am 4. Juni 2007 zugestellte Urteil hat die Klägerin rechtzeitig am 12. Juni 2007 Monat Berufung eingelegt. Ergänzend hat sie ausgeführt, die meisten Landesgesetze und nachrangigen Durchführungsverordnungen zu § 82 SGB XI ließen die Berücksichtigung von Zinsen für Eigenkapital und Pauschalen für Instandhaltungen zu, ohne hierfür konkrete Zahlungsabflüsse oder tatsächliche Aufwendungen vorauszusetzen. Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung sei kein Aufwand, sondern Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kosten. Der Gesetzgeber habe bei dem Begriff der "Aufwendungen" in § 82 SGB XI die betriebswirtschaftliche Sicht nicht ausblenden wollen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urt. v. 14. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) seien bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine angemessene Vergütung des persönlichen Arbeitseinsatzes, des zu tragenden Unternehmerrisikos sowie eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Daher müssten sich aus den Erlösen auch die Kosten der Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital und die periodischen Abschreibungen erwirtschaften lassen. Schließlich bestünden gegen eine rahmenvertragliche Vereinbarung, die die Eigenkapitalverzinsung als Kostenposition ausschließe, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (BSG, Urt. v. 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R). Ein Investor, der auf Eigenmittel zurückgreife und dadurch auf anderweitige Zinseinnahmen verzichte, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als der mit Fremdmitteln arbeitende Investor, der die tatsächlich gezahlten Zinsen in Ansatz bringen könne (…BSG, Urt. v. 23. März 2006, Az. B 3 P 2/05 R).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 15/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Kind - Kindergarten …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Ohne Ausgangsbescheid kommt aber die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht (vgl. nur BSG, Urt. v. 18. Januar 2011 - B 2 U 15/10 R - zitiert nach juris). Eine reine Leistungsklage, die nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig ist, wenn ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte, kann ebenfalls nicht zulässig sein, da über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung durch Verwaltungsakt zu entscheiden ist (…vgl. hierzu Gürtner in Kassler Kommentar, a.a.O., § 82 SGB XI Rd.-Nr. 13;… sowie BSG, Urt. v. 6. September 2007, a.a.O. - das ebenfalls von der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ausgeht). Anders als beim fehlenden Widerspruchsverfahren war das Verfahren nicht bis zu einer Entscheidung durch den Beklagten auszusetzen, da es nicht nur an einer Sachurteilsvoraussetzung sondern bereits an einer zulässigen Klageart mangelt (…so wohl auch BSG, Urt. v. 18. Januar 2011, a.a.O: Zurückweisung der Berufung, da die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mangels Ausgangsbescheid nicht statthaft war)..
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R

    Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
    Rn. 14 Gegen das ihr am 4. Juni 2007 zugestellte Urteil hat die Klägerin rechtzeitig am 12. Juni 2007 Monat Berufung eingelegt. Ergänzend hat sie ausgeführt, die meisten Landesgesetze und nachrangigen Durchführungsverordnungen zu § 82 SGB XI ließen die Berücksichtigung von Zinsen für Eigenkapital und Pauschalen für Instandhaltungen zu, ohne hierfür konkrete Zahlungsabflüsse oder tatsächliche Aufwendungen vorauszusetzen. Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung sei kein Aufwand, sondern Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kosten. Der Gesetzgeber habe bei dem Begriff der "Aufwendungen" in § 82 SGB XI die betriebswirtschaftliche Sicht nicht ausblenden wollen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urt. v. 14. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) seien bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine angemessene Vergütung des persönlichen Arbeitseinsatzes, des zu tragenden Unternehmerrisikos sowie eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Daher müssten sich aus den Erlösen auch die Kosten der Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital und die periodischen Abschreibungen erwirtschaften lassen. Schließlich bestünden gegen eine rahmenvertragliche Vereinbarung, die die Eigenkapitalverzinsung als Kostenposition ausschließe, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (…BSG, Urt. v. 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R). Ein Investor, der auf Eigenmittel zurückgreife und dadurch auf anderweitige Zinseinnahmen verzichte, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als der mit Fremdmitteln arbeitende Investor, der die tatsächlich gezahlten Zinsen in Ansatz bringen könne (BSG, Urt. v. 23. März 2006, Az. B 3 P 2/05 R).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011 - L 4 P 12/07 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ist vielmehr im Rahmen der leistungsgerechten Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und des angemessenen Entgelts für Unterkunft und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2 SGB 11 zu berücksichtigen (vgl LSG Halle vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2015 - L 4 P 3/12

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Im Berufungsverfahren (Az.: L 4 P 12/07) haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung des Senats einen Teilvergleich über die Berücksichtigung weiterer Aufwendungen (Kfz, EDV, Herstellungsaufwand Nasszellen), deren Höhe (Abschreibungssatz) sowie die zugehörigen Finanzierungskosten (Fremdzinsen) geschlossen.
  • LSG Hessen, 24.08.2022 - L 6 P 27/21

    Pflegeversicherung - Sozialhilfe - sozialgerichtliches Verfahren

    Einem Sozialhilfeträger, der bei Erfüllung der spezifischen sozialhilferechtlichen Voraussetzungen für die den Heimbewohnern entstehenden Kosten aufkommen muss, stehen im Zustimmungsverfahren keine eigenen rechtlich geschützten Interessen zu; seine mittelbare wirtschaftliche Betroffenheit genügt weder, um ihm ein eigenes Klagerecht zuzubilligen, noch um seine Beiladung in einem Rechtsstreit zwischen Einrichtungsträger und Land in einem Zustimmungsrechtsstreit notwendig zu machen (vgl. ebs. neben den bereits zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. April 2021 - L 30 P 41/17 -, juris, Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - L 1 P 21/18 -, juris, Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2011 - L 4 P 12/07 -, juris, Rn. 23; Bayerisches LSG…, Urteil vom 4. Mai 2011 - L 2 P 20/09 -, juris, Rn. 29;… a.A. insb. Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, § 76a Rn. 27).
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