Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 61 SGB 12, §§ 61ff SGB 12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur Pflege - Persönliches Budget - Höhe - individuell festgestellter Bedarf - fehlende Kosten- bzw Verwendungsnachweise - keine fiktive Berechnung - Genehmigungserfordernisse - Bedenken hinsichtlich der Qualitätssicherung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege für behinderte Menschen nach dem SGB XII ; Keine Zahlungen auf einer fiktiven Berechnungsbasis unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Verwendung der Gelder
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine fiktive Berechnungsbasis für die Betreuung in einer Wohngemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kein Zahlungsanspruch eines mehrfach behinderten Kindes für Pflegedienstleistungen aufgrund fiktiver Berechnungsbasis
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 10.10.2014 - S 19 SO 89/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14 B ER
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14
Durch das Bundessozialgericht (BSG) sei die unmittelbare Anwendbarkeit dieser völkerrechtlichen Bestimmungen bestätigt worden (Hinweis auf die einen Anspruch im Ergebnis verneinende Entscheidung zur Arzneimittelversorgung: BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris). - BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14
Eine über die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in der Regel gebotene summarische Prüfung hinausgehende Feststellung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des BVerfG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt, eine endgültige Verletzung der Rechte eines Berechtigten droht und insoweit Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stehen (vgl. z.B. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris m.w.N.). - BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14
Der Senat hat hier den fehlenden konkreten Bedarf nicht unter Berücksichtigung einer Bedarfsdeckung durch Dritte außer Acht zu lassen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 - juris). - BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13
Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14
Er verweise auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2014 (- 1 BvR 856/13 - juris). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 8 SO 51/14
Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936).
- SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16
Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt
Der Gesetzgeber hat bisher in Kenntnis der Geltung der auf Ebene eines Bundesgesetzes zu berücksichtigenden völkerrechtlichen Regelungen (UNBEhRübk) an § 13 Abs. 1 SGB Xll festgehalten (Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 22.01.2015, Az. L 8 SO 51/14 B ER). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2015 - L 8 SO 52/14
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine …
Ein bedingungsloser Zahlungsanspruch eines behinderten Menschen gegenüber dem Sozialhilfeträger lässt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (juris: UNBehRÜbk) nicht entnehmen (vgl Beschluss des Senats vom 22.1.2015 - L 8 SO 51/14 B ER).Rn. 20 Ein bedingungsloser Zahlungsanspruch eines behinderten Menschen gegenüber dem Sozialhilfeträger lässt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht entnehmen (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Januar 2015 - L 8 SO 51/14 B ER - juris).
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