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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33732
LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20 (https://dejure.org/2023,33732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2023 - L 9 BA 13/20 (https://dejure.org/2023,33732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - L 9 BA 13/20 (https://dejure.org/2023,33732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 1 Abs 1 Nr 1 SGB 6
    Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Tourguide - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7a SGB 4
    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7a SGB IV
    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

  • rechtsportal.de

    § 7a SGB IV
    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 12) setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Außerhalb der Einzeleinsätze liegt schon deshalb keine die Versicherungspflicht begründende "entgeltliche" Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV vor, weil keine latente Verpflichtung besteht, Tätigkeiten für den Auftraggeber auszuüben, und dieser umgekehrt auch kein Entgelt zu leisten hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 14).

    Die Zuordnung einer Tätigkeit erfolgt nach Lage des Einzelfalls (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer bzw Tour-Guide bei …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Die Freiheit, einen Auftrag ablehnen oder annehmen zu können, ist daher nicht ausschlaggebend (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 42 ; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 28. Januar 2022, L 4 BA 4153/19, zitiert nach juris, Rn. 44), ebenso wenig der Umstand, dass nur verhältnismäßig wenige Touren von der Beigeladenen zu 1 übernommen wurden.

    Die freie Gestaltung des Vortrags stellt sich daher wesentlich als Teil der von der Beigeladenen zu 1 geschuldeten Leistung, nicht jedoch als gewichtiger Ausdruck von Weisungsfreiheit dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 74 ).

    Auch war die Beigeladene zu 1 durch ein ihr zur Verfügung gestelltes Namensschild mit dem Logo der Klägerin als Betriebsangehörige erkennbar; ferner operierte der Betrieb der Klägerin arbeitsteilig, indem die Führungen von angestellten Mitarbeitern der Klägerin organisiert und in zeitliche Vorgaben eingepasst wurden und die Klägerin das Marketing für die Führungen und den Ticketverkauf übernahm (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris Rn. 73 ).

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 75 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - L 9 KR 399/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Der vorliegende Sachverhalt sei auch nicht mit dem zu vergleichen, der dem Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17 , zugrunde liege.

    Selbständigkeit folgt aus dieser eigenkreativen Arbeit allein nicht (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17 , zitiert nach juris, Rn. 126 [Stadtführer]).

    Rn. 82 Die Eingliederung ergibt sich aber daraus, dass sich die Beigeladene zu 1 in ein unternehmerisches Konzept einfügte, das auf eine ganz bestimmte Weise Stadtführungen veranstaltet und eine klar erkennbare "Marke" darstellt und mit dem die Klägerin in einer Vielzahl von Städten werbend auftritt (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17 , zitiert nach juris, Rn. 124 ).

    Darüber hinaus mag es zwar zutreffen, dass der Sachverhalt, der dem Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17 , zugrunde lag, noch stärkere Indizien für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung aufwies.

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, B 12 R 11/18 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit gehört nicht dazu (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, B 12 R 11/18 R, zitiert nach juris, Rn. 34; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. November 2020, L 10 BA 3314/18, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Dieser Grundsatz schließt es aus, die Versicherungspflicht über die gesetzlich geregelten Tatbestände hinaus von einem individuellen Schutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, B 12 R 11/18 R, zitiert nach juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Die Einordnung als selbständige Tätigkeit entspreche dem Willen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1 und den Urteilen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13, und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09.Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 2. August 2018 zurück.Am 16. August 2018 schloss die Klägerin mit der Beigeladenen zu 1 einen neuen "Vertrag über freie Mitarbeit", der unter anderem folgende Regelungen enthielt:.

    Die organisatorischen Vorgaben der Klägerin stellten keine Weisungen dar, sondern - nach Maßgabe des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13 - lediglich Sachzwänge.

    Rn. 88 Aus den von der Klägerin genannten Urteilen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09 (Besucherdienst Bundesrat), des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13 (Museumsführer) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18 (Kursleiterin), folgt nichts Anderes.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18

    Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Tätigkeit als …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Dass die Beigeladene zu 1 selbständig tätig sei, folge auch aus dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18.Dem ist die Beklagte mit Verweis auf die Gründe des Widerspruchsbescheides entgegengetreten.

    Rn. 88 Aus den von der Klägerin genannten Urteilen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09 (Besucherdienst Bundesrat), des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13 (Museumsführer) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18 (Kursleiterin), folgt nichts Anderes.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Die Einordnung als selbständige Tätigkeit entspreche dem Willen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1 und den Urteilen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13, und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09.Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 2. August 2018 zurück.Am 16. August 2018 schloss die Klägerin mit der Beigeladenen zu 1 einen neuen "Vertrag über freie Mitarbeit", der unter anderem folgende Regelungen enthielt:.

    Rn. 88 Aus den von der Klägerin genannten Urteilen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09 (Besucherdienst Bundesrat), des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13 (Museumsführer) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18 (Kursleiterin), folgt nichts Anderes.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Die Freiheit, einen Auftrag ablehnen oder annehmen zu können, ist daher nicht ausschlaggebend (vgl. LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 42 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2022, L 4 BA 4153/19, zitiert nach juris, Rn. 44), ebenso wenig der Umstand, dass nur verhältnismäßig wenige Touren von der Beigeladenen zu 1 übernommen wurden.

    Denn die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung entsteht bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen kraft Gesetzes und ist der vertraglichen Disposition von Auftraggeber und Auftragnehmer entzogen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2022, L 4 BA 4153/19, zitiert nach juris, Rn. 45).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Darüber hinaus kommen der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe und Schadensersatzpflicht (§ 8 des Vertrags über freie Mitarbeit vom 16. August 2018) ein vergleichsweise geringes Gewicht zu, weil diese sowohl im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als auch einer abhängigen Beschäftigung vereinbart werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2023, L 16 BA 76/19 , juris Rn. 87 ).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
    Bei solchen Tätigkeiten kommt dem Willen der Vertragsparteien eine gewichtige indizielle Bedeutung für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 R 3/17 R, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im …

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS …

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchender Arzt im …

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

  • BSG, 18.10.2022 - B 12 R 7/20 R

    Betriebsprüfung - Prüfbescheid - personenbezogene Feststellung der Versicherungs- …

  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Umfang und Befugnis bzgl Festsetzung von Festbeträgen für …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2024 - L 9 BA 20/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handwerker - Verrichtung …

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2023, L 9 BA 13/20 , zitiert nach juris, Rn. 84 ; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juli 2021, L 4 BA 75/20, zitiert nach juris, Rn. 81).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2025 - L 9 BA 15/23

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der getrennten Feststellung zu gemeldeten …

    Rn. 86 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 12), der der Senat sich anschließt (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2023, L 9 BA 13/20 , zitiert nach juris, dort Rn. 70 ff.), setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 9 BA 42/20

    Versicherungspflicht (bejaht) - Beschäftigung - Reinigungskraft in Apotheke mit …

    Rn. 33 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 19. Oktober 2021, B 12 KR 29/19 R, zitiert nach juris, Rn. 12), der der Senat sich anschließt (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2023, L 9 BA 13/20 , zitiert nach juris, dort Rdnr. 70ff.), setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
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