Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2001 - NotZ 15/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8 1. Alt.
- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Notars - Vermögensverfall - Voraussetzungen einer Amtsenthebung - Sofortige Beschwerde - Gefahrenlage für die Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch seine wirtschaftlichen Verhältnisse - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Amtsenthebung wegen Vermögensverfalls
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89
Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 15/01
Die Wirtschaftsführung eines Notars, die Gläubiger dazu zwingt, wegen bestehender Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, ist bereits als solche nicht hinnehmbar (Senatsbeschl. v. 12. Oktober 1990, NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94; v. 26. März 2001, NotZ 23/00). - BGH, 26.03.2001 - NotZ 23/00
Wirtschaftsführung eines Notars
Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 15/01
Die Wirtschaftsführung eines Notars, die Gläubiger dazu zwingt, wegen bestehender Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, ist bereits als solche nicht hinnehmbar (Senatsbeschl. v. 12. Oktober 1990, NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94; v. 26. März 2001, NotZ 23/00). - BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00
Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse
Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotZ 15/01
Die Gefahrenlage für die Interessen der Rechtsuchenden, die im Falle des § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO Überschuldung oder Vermögenslosigkeit des Notars nicht einmal voraussetzt (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, ZNotP 2001, 117) erscheint mithin noch verschärft.
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