Bundesnotarordnung
1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
6. Abschnitt - Erlöschen des Amts. Vorläufige Amtsenthebung. Notariatsverwalter (§§ 47 - 64) |
(1) Der Notar ist seines Amtes zu entheben,
1. | wenn er keine Befähigung zum Richteramt besitzt; | ||
2. | wenn keine Haftpflichtversicherung nach § 19a besteht; | ||
3. | wenn er sich weigert, den in § 13 vorgeschriebenen Amtseid zu leisten; | ||
4. | wenn er ein besoldetes Amt übernimmt oder eine nach § 8 Abs. 3 genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübt und die Zulassung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 oder die nach § 8 Abs. 3 erforderliche Genehmigung im Zeitpunkt der Entschließung der Landesjustizverwaltung über die Amtsenthebung nicht vorliegen; | ||
5. | wenn er entgegen § 8 Abs. 2 eine weitere berufliche Tätigkeit ausübt oder sich entgegen § 9 Absatz 1 oder 2 mit anderen Personen zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume hat; | ||
6. | wenn er in Vermögensverfall geraten ist; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Notars eröffnet oder der Notar in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist; | ||
7. | wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben; | ||
8. | wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse, seine Art der Wirtschaftsführung oder seine Art der Durchführung von Verwahrungsgeschäften die Interessen der Rechtsuchenden gefährden; | ||
9. | wenn er wiederholt grob gegen | ||
a) | Mitwirkungsverbote gemäß § 3 Absatz 1 des Beurkundungsgesetzes oder | ||
b) | Amtspflichten gemäß § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 des Beurkundungsgesetzes | ||
verstößt. |
(2) Der Notar ist in der Regel seines Amtes zu entheben, wenn
(3) 1Für die Amtsenthebung ist die Landesjustizverwaltung zuständig. 2Sie entscheidet nach Anhörung der Notarkammer.
(4) Für die auf eine Amtsenthebung nach Absatz 1 Nummer 7 gerichteten Verfahren gilt § 5 Absatz 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.10.2013 | Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren | 15.07.2013 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 | |
01.05.2002 | Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze | 27.04.2002 |
verwaltungen § 61Amtspflichtverletzung des Notariatsverwalters § 62Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notarkammer und Notariatsverwaltung § 63Einsicht der Notarkammer § 64Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen
Rechtsprechung zu § 50 BNotO
259 Entscheidungen zu § 50 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/20
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen einer die Interessen der ...
- BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Versagung der Erlaubnis zur Fortführung der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des ...
- OLG München, 21.04.2016 - VA-Not 2/14
Versagung einer Erlaubnis für die Weiterführung der Amtsbezeichnung "Notar a. D."
- BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16
- BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08
Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts
- BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13
Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen ungeordneter Wirtschaftsführung; Rüge ...
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 34/06
Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der ...
- BGH, 18.12.2014 - III ZR 125/14
Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzungen im Rahmen der Notaraufsicht: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare
- OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 8/09
Amtsenthebungsgründe eines Anwalts bzw. Notars wegen Gefährdung der Interessen ...